Unterschlagung Kfz und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

14. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
the_sugar_c
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung Kfz und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Hallo Leute ich habe ein Anliegen und zwar: Ich habe eine Anklage zu den beiden Punkten im Betreff erhalten. Die Anklage kam von der Betreuerin von meiner Mutter. Sie ist u. a. zuständig für die Schuldenregulierung von meiner Mutter und zuständig für Versicherungen.
Jetzt gehts los.

Da das Auto von meiner Mutter nicht ansprang, schleppte ich es zu mir ab (Mitte Dezember). (Werkzeug etc....bei mir). Nun reparierte ich das Auto bei mir. Im Endeffekt habe ich das Auto erfolgreich repariert. Ich lies es dann bei mir stehen. Nun kontaktierte mich die Betreuerin von meiner Mutter, dass ich ihr das Fahrzeug überbringen (also der Betreuerin) solle mit allen Papieren, da Versicherungsbeiträge für das Auto offen sind, Sie es begutachten und verkaufen lassen möchte. Ich habe natürlich Rücksprache mit meiner Mutter gehalten. Sie möchte nicht, dass ich das mache. Sie möchte das Auto behalten. Ich habe nun die Aufforderungen der Betreuerin ignoriert. Letztendlich hat sich meine Mutter doch dazu entschlossen, das Auto verkaufen zu wollen und ich habe es ihr wieder auf den Parkplatz geschleppt (31.3). Schleppen musste ich, da ich das Fahrzeug am 16.1 (aufgrund der fälligen versicherungsbeiträge) abgemeldet hatte. Leider hat die Betreuerin trotzdem eine Anklage am 06.04 erstattet.

Die Betreuerin fordert aufgrund des Aufwandes 2000 Euro.


Habe ich ein Problem ? Bin zu dem noch Student.

Ich muss dazu noch erwähnen, dass ich die Schreiben der Betreuerin, auf denen stand, dass wenn ich das Fahrzeug ihr nicht übergebe, dass Sie rechtliche Schritte einleiten wird, nicht erhalten habe, da ich zu diesem Zeitpunkt aus meiner Wohnung ausgezogen bin. (Kündigungsnachweiße vorhanden). Hätte ich die Schreiben erhalten, hätte ich dementsprechend gehandelt. Habe Sie erst eben als Anhang von dem Schreiben der Polizei erhalten.

Noch hinzuzufügen ist, dass die Betreuerin nicht mehr wollte, dass meine Mutter Auto fährt. Gefährdung des Straßenverkehrs. Nicht mehr zurechnungsfähig. Laut Betreuerin. Meine Mutter ist aber offiziell noch geschäftsfähig.



Vielen Dank im Voraus.

-- Editier von the_sugar_c am 14.04.2017 20:44

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26 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Die Anklage kam von der Betreuerin von meiner Mutter


Eine Anklage kommt von der Staatsanwaltschaft, zugestellt durch das Amtsgericht. Nicht von einer Betreuerin.

Was also haben Sie genau erhalten? Tatsächlich eine Anklageschrift?

Oder hat vielmehr die Betreuerin Strafanzeige erstattet und Sie haben nun eine Ladung oder einen Anhörungsbogen von der Polizei bekommen?

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#2
 Von 
the_sugar_c
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

die Betreuerin hat Strafanzeige erstattet und werde einen Anhörungsbogen bekommen.


MfG
Alexander Schug

-- Editiert von the_sugar_c am 15.04.2017 08:48

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Was ist denn das alles wirr. Erst hast Du eine Anklage erhalten, dann nicht, dann nicht mal einen Anhörungsbogen von der Polizei. Zunächst hattest Du Konatakt mit der Betreuerin, hast die Aufforderung ignoriert, dann hast Du nix bekommen, wegen Umzug.

Warte doch einfach mal ab, was Du bekommst, und dann nimmst Du Stellung. Noch ein Hinweis: Fahrtüchtigkeit hat nichts mit Geschäftsfähigkeit zu tun. Aber, die Mutter ist ja offensichtlich nicht mehr voll geschäftsfähig, ansonsten hätte sie ja keine Betreuerin. Mach Dir bitte mal klar, was der Aufgabenbereich der Betreuerin ist. Den hast Du zu respektieren. Und da kommt es nicht darauf an, was die Mutter will oder nicht will. Denn sie ist ja aus was für Gründen auch immer nicht in der Lage, diesen Bereich selbst zu regeln.

wirdwerden

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#4
 Von 
the_sugar_c
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kenne mich doch mit dem ganzen misst nicht aus. Ich habe ein Schreiben zur Vorladung bei der Polizei erhalten. Bezüglich Unterschlagung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Da ich aber jetzt in eine andere Stadt gezogen bin, bekomme ich jetzt einen Aussagebogen zugeschickt. Des Weiteren habe ich ein Schreiben bekommen, mit einem Deckblatt der Polizei ( Eingang der Anzeige...) und mehreren Dokumenten der Betreuerin (Antragstellerin).

Dokumente der Betreuerin:

- Schreiben, welches beinhaltet was ich ihr am Telefon gesagt habe, aus welchen Gründen ich das Fahrzeug habe. Ganz einfach wie der Verlauf der Geschichte war.

- Dann was sie so fordert. 2000 Euro Aufwandsersatz.

- und die Dokumente, die sie mir per Post zugesandt hatte. Aber wie gesagt alle habe ich nicht erhalten, da ich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Wohnung wohnte. 2 Schreiben mit der Aufforderung dass Fahrzeug zu übergeben habe ich erhalten. Da stand aber nichts drin mit gerichtlichem Vorgehen. Habe Sie halt ignoriert. Zu diesen Schreiben die ich nicht bekommen habe, zählen die dass sie gerichtlich vorgehen wird, wenn ich das Fahrzeug nicht übergeben werde.

Aufgabenbereich: u.a.

- Schuldenregulierung
- Vertretung bei Versicherungsangelegenheiten
- Wohnungssuche

Aber kein Gesundheitlicher Vormundschaft

Sie sorgt auch dafür, dass meine Mutter Geld monatlich hat. Termine Arbeitsamt etc..


MfG

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Vormundschaft gibt es nur für Kinder. Aber abgesehen davon, die Betreuerin soll die Angelegenheiten der Mutter regeln, und Du greifst da in die Speichen? Die Mutter ist nicht in der Lage, einen PKW zu unterhalten, aber sie will das Auto behalten? Und Du machst mit?

Ob da zivilrechtlich was für die Betreuerin raus springt, das können wir hier nicht abschätzen. Aber eigentlich war doch nach dem Telefonat alles klar. Wieso dann die Blockadehaltung von Dir? Vielleicht kleine Brötchen backen, vielleicht wird das alles dann als Mißverständnis angesehen und eingestellt.

wirdwerden

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#6
 Von 
the_sugar_c
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut. Jetzt möchte Sie es ja.(Jetzt ist alles wieder gut. Betreuerin hat Autodokumente und Schlüssel etc.) Ich konnte ihr ja nicht in den Rücken fallen.

Also jetzt kommt ein langer Abschnitt. Vorab: Ich habe der Betreuerin nun mitgeteilt, dass ich die Schreiben bezüglich gerichtlichem Vorgehen nie erhalten habe. Sie hatte mir auch ein Scheiben zugesandt, in dem Stand, das ich die Versicherungsbeiträge auf ihr Kto überweisen solle, da ich das Auto zu diesen Zeitpunkten hatte. Aber wie gesagt, dass hatte ich auch nie erhalten. Vielleicht zieht die Betreuerin ja die Vorwürfe zurück. Aber ich will mich trotzdem absichern, falls nicht.

Also habe die Schreiben nochmal analysiert.

Klageentwurf von Betreuerin (verfasst von Betreuerin am 03.03.2017): Anträge:

1. Herausgabe des Kfz`s
2. Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Streitwert (vorbehaltlich gerichtlicher Festsetzung): 2000 Euro.

Dann hat die Betreuerin ein Schreiben bei der Justitzbehörde am 03.04.17 abgegeben. Folgender Inhalt:

Wert des Fahrzeugs wird auf ca. 1500 Euro geschätzt.

Das ich das Auto am 31.03.17 gegen 14 Uhr auf den Parkplatz meiner Mutter gestellt habe und meiner Mutter die Papiere und Schlüssel übergeben habe. (Stimmt auch)

Leider: Die für die Anstrengung des Vefahrens entstanden Kosten sind dem Antragsgegner unter Verzugsgründen aufzuerlegen.


Also im Endeffekt dreht sich jetzt alles nur um die Anstrengungskosten.


Was mach ich am besten ? Komme ich um die Kosten herum ?


Noch möchte ich hinzufügen, dass ich das Auto meiner Mutter nicht mehr geben wollte, als mich die Betreuerin am Anfang (Dezember) tel. kontaktiert hatte und mir halt sagte, dass wie gesagt Versicherungsbeiträge offen sind und Sie meine Mutter nicht mehr für fahrtüchtig hält. Und aufrund von den Versicherungskosten hatte ich halt das Kfz am 16.01 abgemeldet. Vielleicht mildert diese Tat von mir dass Strafmaß.

Ich gebe schon zu, dass meine Mutter doch mal zum Psychologen gehen oder so sollte.



MfG








-- Editiert von the_sugar_c am 15.04.2017 14:44

-- Editiert von the_sugar_c am 15.04.2017 14:57

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von the_sugar_c):
Komme ich um die Kosten herum ?

Da man die Kosten durch sein Fehlverhalten verursacht hat, sehe ich da keinen Weg drumherum zu kommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Hier geht ja schon wieder alles durcheinander. Wenigstens Strafrecht und Zivilrecht sollte ein Student doch wirklich unterscheiden können. Strafrechtlich gesehen geht es um die doch recht hartleibige Weigerung, die Karre herauszugeben. Zivilrechtlich ist Dir der Klageentwurf der Betreuerin zugegangen. Da geht es um die Schadensregulierung. Hat mit der strafrechtlichen Seite nichts zu tun. Und die 2000 € beziehen sich auf den gepeilten Wert des Autos, welches Du ja über Monate nicht zurück gabst. Das ist keine Aufwandsentschädigung für die Betreuerin.

Das geht doch aus dem, was Du selbst hier eingestellt hast, eindeutig und auch für einen Laien erkennbar hervor. Das ist die zivilrechtliche Seite. Wie die strafrechtliche aussieht, das wissen wir noch nicht.

wirdwerden

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

In der Tat... Sie würfeln hier alles durcheinander. Eine Anzeige wegen Unterschlagung etc. ist Strafrecht. Der "Klageentwurf" ist Zivilrecht.

Der Streitwert im Zivilrecht bedeutet nicht, dass die Betreuerin 2.000 EUR von Ihnen haben will. Sie will das Auto. Für dieses wird ein Streitwert von 2.000 EUR angesetzt. Das Auto hat sie ja nun, von daher dürfte sich die zivlrechtliche Seite ja ohnehin erledigt haben.

Strafrechtlich ist eine Unterschlagung dann gegeben, wenn Sie das Auto Ihrem eigenen Vermögen einverleiben woll(t)en. Das ist ja nicht der Fall gewesen. Ein Verstoß gg. § 6 PflVersG liegt vor, wenn man ein unversichertes KFZ auf öffentl. Straßen gebraucht. Auch das fand ja offenbar nicht statt.

Also ... ruhig bleiben und Tee trinken.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die 2000 € waren ja nie geltend gemacht worden bei ihm. Er wird aber auf den Kosten des Gerichts, evtl. der Betreuerin sitzen bleiben. Also auf dem Schaden, den er angerichtet hat.

wirdwerden

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#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Die 2000 € waren ja nie geltend gemacht worden bei ihm.


Ist klar (jedenfalls mir ;) )

Zitat:
Er wird aber auf den Kosten des Gerichts, evtl. der Betreuerin sitzen bleiben. Also auf dem Schaden, den er angerichtet hat.


Wenn sie die Klage denn überhaupt schon bei Gericht eingereicht hatte. Sie hat ihm ja offenbar vorab einen Entwurf übersendet (sicherlich um noch mal Druck zu machen).

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Dass Dir das klar ist, davon bin ich ausgegangen. Ob nu Entwurf oder schon anhängig. Er schreibt ja, sie hätte diesen Entwurf bei den Justizbehörden eingereicht. Sie hat ihm im Nachhinein dann eben ihren Entwurf in Ablichtung nochmals zugängig gemacht. Dann wird er noch Gerichtspost bekommen.

wirdwerden

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#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Er schreibt ja, sie hätte diesen Entwurf bei den Justizbehörden eingereicht. Sie hat ihm im Nachhinein dann eben ihren Entwurf in Ablichtung nochmals zugängig gemacht. Dann wird er noch Gerichtspost bekommen.

wirdwerden


Dass sie was angegeben hat, hatte ich überlesen ...

Er schreibt allerdings:

Zitat:
Dann hat die Betreuerin ein Schreiben bei der Justitzbehörde am 03.04.17 abgegeben. Folgender Inhalt:

Wert des Fahrzeugs wird auf ca. 1500 Euro geschätzt.

Das ich das Auto am 31.03.17 gegen 14 Uhr auf den Parkplatz meiner Mutter gestellt habe und meiner Mutter die Papiere und Schlüssel übergeben habe. (Stimmt auch)


Das kann theo. auch ein Nachtrag zur Strafanzeige gewesen sein und muss nicht zwangsläufig mit einer (evtl.) bereits eingereichten Klage zu tun haben. Aber das weiß er offensichtlich selbst nicht, welchen Bereich dieses Schreiben betraf.

Wenn es tatsächlich die Zivilsache betraf und die Klage sich nun im Vorfeld erledigt hat, müßte er die Gerichtskosten übernehmen, das ist richtig. Die wären aber mit rd. 70,00 bis 90,00 EUR (je nach dem ob Steitwert 1.500 oder 2.000) überschaubar. Plus ein paar Euronen für die Betreuerin.

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#14
 Von 
the_sugar_c
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso okay. Hätte gedacht ich müsste 2000 Eur an die Betreuerin zahlen. Aber gut. Also auf dem Schreiben

"Dann hat die Betreuerin ein Schreiben bei der Justitzbehörde am 03.04.17 abgegeben. Folgender Inhalt:
Wert des Fahrzeugs wird auf ca. 1500 Euro geschätzt.

Das ich das Auto am 31.03.17 gegen 14 Uhr auf den Parkplatz meiner Mutter gestellt habe und meiner Mutter die Papiere und Schlüssel übergeben habe. (Stimmt auch)"

ist ein Stempel mit Justizbehörde .... Eingegangen 03.04. und ein Stempel mit Abschrift. Der Stempel Abschrift ist auf mehreren Dokumenten.

Das Deckblatt von den vielen Dokumenten der Betreuerin (Anscheinend Kopien) ist vom Amsgericht ......

Darauf steht :

In Sachen "Name"
wg. Herausgabe

Sehr geehrter Herr .....,

anbei wird Ihnen der Antrag auf Bewilligung der PKH nebst Anlagen übersandt. Sie können zu diesem Antrag innerhalb von 2 Wochen Stellung Nehmen.

-- Editiert von the_sugar_c am 15.04.2017 18:59

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#15
 Von 
the_sugar_c
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also nochmal zu den ganzen Doks.

- Ein Brief von der Polizei bezüglich Vorladung Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz und Unterschlagung Kfz. (Schon abgeklärt, bekomme ein Aussagebogen zugeschickt, da ich zu weit weg von meinem alten Wohnort wohne)

- Ein riesen Umschlag mit Deckblatt amtsgericht und den vielen Abschriften der Betreuerin sowie
"Dann hat die Betreuerin ein Schreiben bei der Justitzbehörde am 03.04.17 abgegeben. Folgender Inhalt:
Wert des Fahrzeugs wird auf ca. 1500 Euro geschätzt.

Das ich das Auto am 31.03.17 gegen 14 Uhr auf den Parkplatz meiner Mutter gestellt habe und meiner Mutter die Papiere und Schlüssel übergeben habe. (Stimmt auch)"

mit Stempel Justizbehörde .....

und die Abschrift des Klageentwurfs mit:

1. Herausgabe des Kfz`s
2. Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Streitwert (vorbehaltlich gerichtlicher Festsetzung): 2000 Euro.

sowie der Begründung (Ablauf)


MfG

-- Editiert von the_sugar_c am 15.04.2017 19:13

-- Editiert von the_sugar_c am 15.04.2017 19:17

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
"Dann hat die Betreuerin ein Schreiben bei der Justitzbehörde am 03.04.17 abgegeben. Folgender Inhalt:
Wert des Fahrzeugs wird auf ca. 1500 Euro geschätzt.

Das ich das Auto am 31.03.17 gegen 14 Uhr auf den Parkplatz meiner Mutter gestellt habe und meiner Mutter die Papiere und Schlüssel übergeben habe. (Stimmt auch)"


Nur an dem Inhalt kann man nicht erkennen, ob es die Straf- oder Zivilsache betrifft.

Zitat:
ist ein Stempel mit Justizbehörde .... Eingegangen 03.04


Näher definiert ist "Jusitzbehörde" dort nicht? z.B. Staatsanwaltschaft oder Amtsanwaltschaft?

Zitat:
Darauf steht :

In Sachen "Name"
wg. Herausgabe

Sehr geehrter Herr .....,

anbei wird Ihnen der Antrag auf Bewilligung der PKH nebst Anlagen übersandt. Sie können zu diesem Antrag innerhalb von 2 Wochen Stellung Nehmen.



Und der "sehr geehrte Herr" sind Sie, richtig? In dem Fall ist es so, dass sie die Klage tatsächlich bereits eingereicht hat. Die wird sie nun für erledigt erklären (oder schon haben), da sie das Auto ja nun bereits hat. Sie müssen die bisher entstandenen Gerichtskosten tragen (incl. Zustellgebühren dürften das max. um die 100,00 EUR sein)

Hinsichtlich der Strafsache ( = "andere Baustelle"), sehe ich einen Verstpß gegen § 6 PflVersG nicht ansatzweise verwirklicht Ihrer Schilderung nach und auch eine Unterschlagung(sabsicht) ist eher weniger naheliegend, den Umständen nach. Das Strafverfahren wird daher -vermutlich- eingestellt werden, wenn Sie die Sache ggü. der Polizei entsprechend schildern.

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#17
 Von 
the_sugar_c
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie kann ich das auf dem Blatt erkennen ob es die Straf- oder Zivilsache ist ?

Ne ist nicht genauer definiert. Wie gesagt nur auf dem Deckblatt Amtsgericht ....

Ja ich bin der sehr geehrte Herr...

Okay verstehe. Also die 100 Eur muss ich auf jeden Fall zahlen ? (Zivilsache oder ?)

Denke auch das bei Strafsache nichts auf mich zukommen wird.



Was wäre, wenn ich das Auto benutzt hätte (logischerweise vor der Abmeldung) aber nicht gewusst hätte, dass das Auto nicht mehr versichert ist. Das wäre fatal gewesen oder ?


MfG

-- Editiert von the_sugar_c am 15.04.2017 20:36

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#18
 Von 
the_sugar_c
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also fakt ist auch, dass der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz noch aufrecht ist oder ?

Und wenn ich angeben würde, dass ich mit dem Auto vor der Abmeldung gefahren bin, dass wäre fatal oder?


MfG

-- Editiert von the_sugar_c am 15.04.2017 20:58

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Wie kann ich das auf dem Blatt erkennen ob es die Straf- oder Zivilsache ist ?


Am Aktenzeichen. Aber wenn ein Antrag auf Prozesskostenhilfe durch das Gericht an Sie gesendet wurde, kann es nur die Zivilsache betreffen, denn PKH gibt es im Strafrecht nicht.

Zitat:
Also die 100 Eur muss ich auf jeden Fall zahlen ? (Zivilsache oder ?)


Ja, insofern die Betreuerin sie gegen Sie geltend macht.

Zitat:
Also fakt ist auch, dass der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz noch aufrecht ist oder ?


Der der Unterschlagung -formell- auch noch. Solange bis er eingestellt wird durch die Staatsanwaltschaft.

Zitat:
Was wäre, wenn ich das Auto benutzt hätte (logischerweise vor der Abmeldung) aber nicht gewusst hätte, dass das Auto nicht mehr versichert ist. Das wäre fatal gewesen oder ?


Naja, "Fatal" ist ein großes Wort. Fakt ist jedenfalls, dass ein Verstoß gegen § 6 PflVersG auch fahrlässig begangen werden kann (und auch dann strafbar ist). Anders gesagt: Wenn man mit einem KFZ fährt, muss man sich vergewissern, dass es versichert ist. Tut man das nicht hat man sich eines fahrlässigen Verstoßes gg. § 6 PflVersG strafbar gemacht. Dafür gibt es aber -wenn überhaupt- eine kleine Geldstrafe.

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#20
 Von 
the_sugar_c
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Streetworker.

Vielen Dank für die rechtlichen Aufklärungen.

Nun weiß ich wo ich mich rechtlich befinde.

Würde mir es etwas bringen, wenn ich zum Rechtsanwalt gehen würde? Oder soll ich einfach nur den Aussagebogen dementsprechend ausfüllen?

Frohe Ostern.


MfG

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Würde mir es etwas bringen, wenn ich zum Rechtsanwalt gehen würde? Oder soll ich einfach nur den Aussagebogen dementsprechend ausfüllen?


Ich würde letzteres tun. Die Kosten einen Anwalts rechnen sich hier nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
the_sugar_c
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bekomme ja Prozesskostenhilfe, da Student bzw Praktikant. Bekomme mtl. 1000 Euro und habe mietkosten in Höhe von 475 Euro.

Was habe ich denn für einen Vorteil mit einem Rechtsanwalt an meiner Seite?



MfG

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Ich bekomme ja Prozesskostenhilfe


Das betrifft -wie oben schon erklärt- nur die Zivilsache (die ja nicht mehr verhandelt werden wird, da das Auto zurückgegeben wurde.

In Strafsachen gibt es keine Prozesskostenhilfe. Wenn Sie für die Strafsache einen Anwalt nehmen, haben Sie mit Kosten von im Regelfall (mind.) 650,00 EUR ( = RVG-Mittelgebühr) zu rechnen, die Sie selbst tragen müssen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 16.04.2017 19:21

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
the_sugar_c
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh okay. Also für die Zivilsache müsste ich definitiv nur 100 Euro zahlen, wenn die Klägerin es geltend machen wird?


MfG

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Die Gerichtskosten incl. Zustellgebühren in der Zivilsache betragen (bei einem Streitwert von 2000 EUR) rd. 100,00 EUR ... ja...

Ob und was die Betreuerin noch zusätzl. an eigenem Aufwand geltend macht (ggf. Zeitaufwand, Porto usw.) kann ich nicht wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
the_sugar_c
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay alles klar. Vielen Dank.

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