Ich würde gerne fragen, ob es eine Unterschlagung ist, wenn eine Risikolebensversicherung meines Vaters, verstorben durch Autounfall, an meinen Bruder als Bezugsberechtigter ausgezahlt wird und dieser nicht mit seinen jüngeren Geschwistern das Geld aufteilt.
Vater und Mutter waren geschieden. Geschwister waren zu diesem Zeitpunkt der Auszahlung alle unter 18 Jahre alt.
Mündlich wurde eine Aufteilung besprochen, aber nicht schriftlich festgehalten.
Unterschlagung Risikolebensversicherung
1. Januar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 1. Januar 2019 | 17:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung Risikolebensversicherung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. Januar 2019 | 17:41
Von
Status: Unbeschreiblich (32833 Beiträge, 17250x hilfreich)
Offenbar handelt es sich um ein Schenkungsversprechen - das ist, von der Minderjährigkeit der Beteiligten ganz abgesehen, nichtig, wenn es nicht notariell beglaubigt wurde. Insofern liegt auch keine Unterschlagung vor.
-- Editiert von muemmel am 01.01.2019 17:43
-- Editiert von muemmel am 01.01.2019 17:43
#2
Antwort vom 2. Januar 2019 | 04:05
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3089x hilfreich)
Normalerweise sind - meines Wissens nach - Versicherungsauszahlungen aus Lebensversicherungen kein Bestandteil des Erbes. Wenn hier jemand speziell als Begünstigter eingetragen ist, "gucken die anderen in die Röhre". Und zwar völlig rechtmäßig.
-- Editiert von fb367463-2 am 02.01.2019 04:06
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 2. Januar 2019 | 10:27
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39737x hilfreich)
ZitatMündlich wurde eine Aufteilung besprochen :
Genauer Wortlaut der Absprache und wie beweisbar?
Und jetzt?
Schon
266.865
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten