Unterschlagung Risikolebensversicherung

1. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
LarsHei
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung Risikolebensversicherung

Ich würde gerne fragen, ob es eine Unterschlagung ist, wenn eine Risikolebensversicherung meines Vaters, verstorben durch Autounfall, an meinen Bruder als Bezugsberechtigter ausgezahlt wird und dieser nicht mit seinen jüngeren Geschwistern das Geld aufteilt.

Vater und Mutter waren geschieden. Geschwister waren zu diesem Zeitpunkt der Auszahlung alle unter 18 Jahre alt.

Mündlich wurde eine Aufteilung besprochen, aber nicht schriftlich festgehalten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Offenbar handelt es sich um ein Schenkungsversprechen - das ist, von der Minderjährigkeit der Beteiligten ganz abgesehen, nichtig, wenn es nicht notariell beglaubigt wurde. Insofern liegt auch keine Unterschlagung vor.

-- Editiert von muemmel am 01.01.2019 17:43

-- Editiert von muemmel am 01.01.2019 17:43

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Normalerweise sind - meines Wissens nach - Versicherungsauszahlungen aus Lebensversicherungen kein Bestandteil des Erbes. Wenn hier jemand speziell als Begünstigter eingetragen ist, "gucken die anderen in die Röhre". Und zwar völlig rechtmäßig.

-- Editiert von fb367463-2 am 02.01.2019 04:06

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von LarsHei):
Mündlich wurde eine Aufteilung besprochen

Genauer Wortlaut der Absprache und wie beweisbar?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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