Kann ich dem eine Unterschlagung nachweisen?

1. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Eventmanager
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich dem eine Unterschlagung nachweisen?

Ein Aushilfsmitarbeiter geht am Freitag mit einem 4 stelligen Bargeldbetrag in einem Umschlag zur Bank.Das hat er schon häufiger ohne Beanstandung getan.
Nach 2 Stunden kehrt dieser zurück und eröffnet mir das er das Geld bzw den Umschlag auf dem Weg wohl verloren hat.Das Gegenteil kann ich nicht beweisen.Was kann ich jetzt tun?Kann ich dem vorsichtig ausgedrückt eine Unterschlagung nachweisen obwohl das Geld sehr wahrscheinlich nicht mehr auftaucht?.Bin ein wenig ratlos

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Und warum sollte er für seine Fahrlässigkeit nicht haften müssen? Jedenfalls dann, wenn es zu seinen üblichen Aufgaben gehörte...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
passenger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 13x hilfreich)

Es wäre sicherlich nicht leicht, eine Straftat nach § 246 StGB nachzuweisen Sollten aber Verdachtsmomente bestehen, könnte man dies in Betracht ziehen.

Hier müßten auch die genaueren Umstände des Geldverlustes aufgeführt werden, um beurteilen zu können, ob seitens des Mitarbeiters eine Fahrlässigkeit vorlag.

Auffällig erscheint mir hierbei jedoch, daß der Mitarbeiter wohl gar nicht in Betracht gezogen hat, etwa bestohlen worden zu sein. Sollte er möglicherweise in der Sache selbst "verwickelt" sein, könnte ich mir rein persönlich vorstellen, daß er nicht noch zusätzlich eine Straftat vortäuschen wollte ... (§ 145 d StGB ).

0x Hilfreiche Antwort

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