Folgende Ausgangssituation: die Ex-Frau meines Lebensgefährten hat nach der Trennung aber vor der Scheidung Ware in einem Versandhaus bestellt und nicht bezahlt. Mahnungen, Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid sind an die Anschrift der Ehefrau für beide zugestellt worden, obwohl mein Lebensgefährte dort nicht mehr wohnte und unter einer anderen Anschrift bereits gemeldet war. Erstmals durch einen Besuch einer Gerichtsvollzieherin haben wir von der Sache erfahren und mussten notgedrungen zahlen. Hier nun die Frage: Durfte die Ex-Frau die Bescheide entgegennehmen für meinen Lebensgefährten oder wäre Sie verpflichtet gewesen, diese weiterzuleiten bzw. die Anschriftenänderung bekannt zu geben. Kann man sie z.B. wegen Unterschlagung oder Betruges belangen? Da es sich hier um einen erheblichen Betrag handelt, wäre ich für eine schnelle Antwort dankbar.
Unterschlagung
31. Juli 2001
Thema abonnieren
Frage vom 31. Juli 2001 | 13:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Dezember 2001 | 10:29
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
Nur handhand Ihrer kurzen Schilderung kann man hierzu keine exakte Auskunft geben. Hierzu müst man die Geschichte genauer kennen. Wenn Ihr Lebensgefährte die Schulden seiner Exfrau getilgt hat, sollte man prüfen, ob nicht auch ein Regreß bei ihr möglich ist, vorausgesetzt sie könne die Forderung begleichen bzw. es ist zu erwarten, dass sie es möglicherweise mal kann.
RA Michael Grossnick
Und jetzt?
Schon
276.484
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten