Guten Tag, folgende Frage
(A) zeigt (B) bei der Polizei an, sein Kfz unterschlagen zu haben.
B hat das Fahrzeug aber von A geschenkt bekommen, weil A zuvor einen Totalschaden mit dem Kfz von B hatte.
Wäre eine Unterschlagung dennoch rechtswirksam, obwohl B, wirklich nichts unterschlagen hat?
Zeugen sind genug vorhanden.
LG.
Unterschlagung eines Kfz
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatWie sieht die Rechtslage für B aus? :
B hat ein Problem ...
ZitatHat B die Chance sein Eigentum zurück zu erhalten? :
Klar.
ZitatWas könnte B für eine Strafe erwarten? :
Geldstrafe oder Haftstrafe
ZitatWas könnte A für eine Strafe erwarten? :
Geldstrafe oder Haftstrafe
ZitatHätte B einen Anspruch auf Schadensersatz? :
Welcher Schaden ist denn entstanden?
ZitatWie lange könnte sich so ein Prozess ziehen? :
Kommt ganz auf das Talent der Anwälte und die Lust der Staatsanwälte und der Gerichte an.
Hey, ich korrigiere meine Fragen.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird und B sein Fahrzeug wie gewohnt nutzen kann?
Es handelt sich bei A um falsche Aussagen der Polizei gegenüber, A täuscht offensichtlich eine Straftat vor, Obwohl sowas nicht der Fall ist.
Könnte B keine gegenanzeige bei der Polizei machen oder tut das der Anwalt von allein?
LG.
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ZitatWie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird und B sein Fahrzeug wie gewohnt nutzen kann? :
Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
ZitatA täuscht offensichtlich eine Straftat vor, :
Wenn das so offensichtlich wäre, hätte das KfZ niemals auf der Fahndungsliste gestanden und es würden gegen B keine entsprechenden Ermittlungen laufen ...
ZitatKönnte B keine gegenanzeige bei der Polizei machen oder tut das der Anwalt von allein? :
Wenn B einen Anwalt hatte, sollte B nichts ohne Abstimmung mit dem Anwalt machen.
In übrigen sind Gegenanzeigen in der Regel nutzlos da sie nicht bearbeitet werden.
ZitatWenn das so offensichtlich wäre, hätte das KfZ niemals auf der Fahndungsliste gestanden und es würden gegen B keine entsprechenden Ermittlungen laufen ... :
Die Polizei kann ja nicht wissen, dass das Fahrzeug eine entschädigung oder ein Geschenk war. Ich würde im ersten Moment genau so reagieren.
ZitatDie Polizei kann ja nicht wissen :
Also nicht "offensichtlich" und man wird sich die Mühe des Gegenbeweis machen müssen...
Zitatman wird sich die Mühe des Gegenbeweis machen müssen... :
Würden die obengeganten Beweise nicht reichen?
Es heißt doch auch im Zweifel für den angeklagten oder nicht?
-- Editiert von User am 3. Dezember 2022 22:34
ZitatWürden die obengeganten Beweise nicht reichen? :
Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Aber der Anwalt sollte es ungefähr einschätzen können.
ZitatEs heißt doch auch im Zweifel für den angeklagten oder nicht? :
Erst mal muss es ja ausreichende Zweifel geben.
Also ich würde mich ja gerne zu einer Zweitmeinung hinreißen lassen (auch wenn das bei dem Vorredner regelmäßig nicht notwendig sein dürfte), aber ich bin mit den Schilderungen überfordert. Immer wieder ist von einem "Kläger" und privatrechtlichen Vereinbarungen die Rede, dann wird zunächst die Geschichte aus Sicht des einen und dann des anderen erzählt (wie in einem Roman), ohne wirklich zu erklären, was denn nun der Realität entspricht. Falls der TE noch einmal kurz die (mutmaßlich) strafrechtlich relevanten Punkte und Begebenheiten zusammenfassen könnte (die Beziehungsgeschichten sind hier nicht von Belang), so würde ich gerne antworten.
Und jetzt?
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