Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Familienbetrieb, in diesem hat ein Familienmitglied A, Geld welches vom Kunden für Dienstleistungen des Betriebs war, auf sein privates Konto gezahlt. Er gibt die Tat zu, hat auch persönliche bzw. Psychische Hintergründe warum er die Tat begannen hat. Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Tat zur Wiederholung kommt. Wir sind auf A angewiesen und würden ihn weiter beschäftigen. Unter Voraussetzung das er sich um die Hintergründe mit fachlicher Unterstützung kümmert. Können wir A weiter beschäftigen ohne selbst weitere Schäden davon zu tragen? Wie kann eine Rückzahlung erfolgen? A ist gewillt den gesamten Betrag in Raten zurück zuzahlen. Wie stellen wir diesen Verlust in den Büchern dar?
Mit freundlichen Grüßen
MK2006
Unterschlagung im Betrieb
21. August 2019
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Frage vom 21. August 2019 | 09:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung im Betrieb
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#1
Antwort vom 21. August 2019 | 10:36
Von
Status: Unbeschreiblich (120189 Beiträge, 39844x hilfreich)
ZitatKönnen wir A weiter beschäftigen ohne selbst weitere Schäden davon zu tragen? :
ZitatWie kann eine Rückzahlung erfolgen? :
Die Antwort liegt in der Frage:
ZitatA ist gewillt den gesamten Betrag in Raten zurück zuzahlen. :
ZitatWie stellen wir diesen Verlust in den Büchern dar? :
Welchen Verlust? Er will doch alles zurückzahlen?
Und wenn es doch einen Verlust gibt, dann bucht man den entsprechend.
#2
Antwort vom 21. August 2019 | 11:57
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatUnd wenn es doch einen Verlust gibt, dann bucht man den entsprechend. :
Ich vermute mal, die Frage zielt darauf ab, daß man die Tat nicht anzeigen will, aber sich Gedanken macht, ob das Finanzamt sie nicht anzeigt (wenn das in den Büchern auftaucht) bzw. sich wundert, wieso man einen hohen Verlust haben will und nicht mal den Täter angezeigt hat (was nach versuchter Steuerhinterziehung müffelt).
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#3
Antwort vom 21. August 2019 | 13:16
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Es besteht idR akute Wiederholungsgefahr, wenn Fehlverhalten nicht sanktioniert wird.ZitatWir sind auf A angewiesen und würden ihn weiter beschäftigen. :
#4
Antwort vom 22. August 2019 | 15:40
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 7x hilfreich)
Die Buchung lautet:
Sonstige Aufwendungen unregelmäßig (2006 o. 7552) AN Kasse .
Achte darauf, dass der Steuerschlüssel drin ist. Da Finanzamt interessiert sich für den eigentlichen Grund nicht. Der Aufwand muss gebucht und versteuert sein, dann passt's. Wenn die Raten kommen, dann werden das Sonstige Erlöse unregelmäßig und gut ist.
Vor vielen Jahren hatte ich einen ähnlichen Fall, nur dass wir nicht wussten, wer das Geld genommen hatte. In dem Fall habe ich es auf das Konto Unbefugte Entnahme gebucht (ohne Steuerschlüssel) und eine ausführliche Erläuterung ins Kassenbuch geheftet. Ist ebenfalls statthaft.
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