Unterschlagung im Betrieb

21. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
MK2006
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung im Betrieb

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Familienbetrieb, in diesem hat ein Familienmitglied A, Geld welches vom Kunden für Dienstleistungen des Betriebs war, auf sein privates Konto gezahlt. Er gibt die Tat zu, hat auch persönliche bzw. Psychische Hintergründe warum er die Tat begannen hat. Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Tat zur Wiederholung kommt. Wir sind auf A angewiesen und würden ihn weiter beschäftigen. Unter Voraussetzung das er sich um die Hintergründe mit fachlicher Unterstützung kümmert. Können wir A weiter beschäftigen ohne selbst weitere Schäden davon zu tragen? Wie kann eine Rückzahlung erfolgen? A ist gewillt den gesamten Betrag in Raten zurück zuzahlen. Wie stellen wir diesen Verlust in den Büchern dar?

Mit freundlichen Grüßen
MK2006

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120189 Beiträge, 39844x hilfreich)

:forum:



Zitat (von MK2006):
Können wir A weiter beschäftigen ohne selbst weitere Schäden davon zu tragen?





Zitat (von MK2006):
Wie kann eine Rückzahlung erfolgen?

Die Antwort liegt in der Frage:
Zitat (von MK2006):
A ist gewillt den gesamten Betrag in Raten zurück zuzahlen.





Zitat (von MK2006):
Wie stellen wir diesen Verlust in den Büchern dar?

Welchen Verlust? Er will doch alles zurückzahlen?
Und wenn es doch einen Verlust gibt, dann bucht man den entsprechend.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und wenn es doch einen Verlust gibt, dann bucht man den entsprechend.


Ich vermute mal, die Frage zielt darauf ab, daß man die Tat nicht anzeigen will, aber sich Gedanken macht, ob das Finanzamt sie nicht anzeigt (wenn das in den Büchern auftaucht) bzw. sich wundert, wieso man einen hohen Verlust haben will und nicht mal den Täter angezeigt hat (was nach versuchter Steuerhinterziehung müffelt).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von MK2006):
Wir sind auf A angewiesen und würden ihn weiter beschäftigen.
Es besteht idR akute Wiederholungsgefahr, wenn Fehlverhalten nicht sanktioniert wird.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TobiasCafe
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Buchung lautet:
Sonstige Aufwendungen unregelmäßig (2006 o. 7552) AN Kasse .

Achte darauf, dass der Steuerschlüssel drin ist. Da Finanzamt interessiert sich für den eigentlichen Grund nicht. Der Aufwand muss gebucht und versteuert sein, dann passt's. Wenn die Raten kommen, dann werden das Sonstige Erlöse unregelmäßig und gut ist.

Vor vielen Jahren hatte ich einen ähnlichen Fall, nur dass wir nicht wussten, wer das Geld genommen hatte. In dem Fall habe ich es auf das Konto Unbefugte Entnahme gebucht (ohne Steuerschlüssel) und eine ausführliche Erläuterung ins Kassenbuch geheftet. Ist ebenfalls statthaft.

0x Hilfreiche Antwort

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