Hallo,
ich habe eine Vorladung erhalten wegen einer Unterschlagung. Ich war zu dem Zeitpunkt sehr betrunken und erinnere mich leider an so ziemlich gar nichts mehr.
Folgendes habe ich nun über den Bekannten erfahren:
Ich habe ein Handy, eines Bekannten gehabt.
Dies lag vermeintlich in einer Bar auf einem Tisch. Dieser war ebenfalls sehr betrunken und hat keine Ahnung, wie er das Handy in diesem Fall verloren hat.
Scheinbar hat eine dritte Person, gesehen wie ich das Telefon einsteckte und meinte es gehöre nicht mir. Daraufhin wurde die Polizei gerufen und ich behauptete wohl zu den Polizisten, dass das Handy meiner Freundin gehörte. Was ja nicht der Fall war.
Die Frage ist nun, was mache ich am Besten. Soll ich mir erstmal am Mittwoch anhören, was genau vorgefallen ist und die Aussage erstmal verweigern? Sollte ich einen Anwalt aufsuchen?
Unterschlagung im betrunkenen Zustand
4. Juni 2021
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Frage vom 4. Juni 2021 | 16:12
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung im betrunkenen Zustand
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#1
Antwort vom 4. Juni 2021 | 16:41
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Soll ich mir erstmal am Mittwoch anhören, was genau vorgefallen ist und die Aussage erstmal verweigern? Sie könnten doch ohnehin nichts aussagen, wenn Sie sich nicht erinnern - was genau wollen Sie da eigentlich verweigern?
Sollte ich einen Anwalt aufsuchen? Der kostet lässig 600 bis 800 Euro und kann auch nichts daran ändern, dass Sie offenbar vor Zeugen eine Unterschlagung begangen haben - insofern eher nicht.
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