Hallo,
folgender Sachverhalt:
Person A ist Eigentümer einer Sache die an Person B vermietet wird. Person A nimmt Person B die Sache wieder weg...
Nun hat Person A eine einstweilige Verfügung erwirkt auf Herausgabe. Person A ist das aber völlig egal und schweigt. Neben den ZPO Regelungen, die sich hinziehen, käme da noch das StGB in irgendeinerweise hinzu? Zweck wäre über eine Strafanzeige mehr Druck aufbauen zu können.
-- Editiert von XD5 am 22.05.2019 15:42
Unterschlagung oder anderer Straftatbestand?
22. Mai 2019
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Frage vom 22. Mai 2019 | 15:40
Von
Status: Schüler (187 Beiträge, 87x hilfreich)
Unterschlagung oder anderer Straftatbestand?
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#1
Antwort vom 22. Mai 2019 | 16:31
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Irgendwie bist du da offensichtlich mit deinen Buchstaben A und B durcheinander geraten.
Darüber hinaus müsste genauer geschildert werden, wie genau die Wegnahme vonstatten ging.
Unterschlagung ist es im übrigen keinesfalls.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.05.2019 16:33
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