Unterschlagung ?? strafttat oder nicht ??

2. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Drouster
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung ?? strafttat oder nicht ??

Hallo

kleine Vorgeschichte:

Zu meinem Problem War bei einem privaten postzusteller beschäfftigt also ich dann Samstags wieder ins Depot wieder eintraff Sagte mein cheff zu mir und sagte mir zu mir das ich wärend meiner arbeitszeit nicht zur toilette gehen darf und keine Pause machen darf !!
Darauf hin habe ich sprachlos feierabend gemacht und habe meine Kündigung fertig gemacht ( war nur 1 woche dort beschäfftigt). Da ich an dem Besagten Samstag Um 13 uhr feierabend machen wollte habe ich die restliche post im meinem Roller Gelassen damit ich sie am Montag austeilen kann . Da ich aber montags gekündigt habe konnte ich dies halt nicht mehr tun . Heute (fast 2 wochen nach meiner Kündigung ) Rief mich mein alter chef an und sagte zu mir Das sie die Briefe im Roller gefunden hätten und das die firma mich wegen unterschlagung anzeigen will !!


Mir kommt jetzt die frage warum unterschlagung ?? Ich habe doch nichts entwendet oder sonstiges die Post war ja nie in meinem Privaten besitz !!

Wäre nett jemand sich mal dazu äussern kann .
Kann die Firma mir eine straftat vorwerfen ?? bzW habe ich eine Begangen ??

Danke schon mal im Vorraus


ps:Entschuldigung für meine Rechtschreibung

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pedestrian
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 34x hilfreich)

Mir kommt jetzt die frage warum unterschlagung ??

Ich würde mal vermuten: Rachsucht. Dein Ex-Boss ärgert sich scheckig, daß Du Dich nicht schikanieren läßt, und hat womöglich auch Probleme mit seinen Kunden bekommen.

Ich an Deiner Stelle würde mich entspannt zurücklehnen, und mich darauf freuen, (falls es tatsächlich zur Anzeige kommen sollte) dieser Kreatur mit einer Gegenanzeige wegen Falscher Verdächtigung (StGB § 164 ) noch ein paar zusätzliche Schwierigkeiten bereiten zu können. Ganz nach dem Motto: 'TUI - Sie haben es sich verdient' :devil:


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#2
 Von 
Drouster
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Also kann ich davon ausgehen das mir da strafrechtlich nichts passieren kann da er mir auch mit einer Hausdurchsuchung gedroht hat !!
Da mache ich mir aber ehrlich gesagt keine sorgen da ich halt nur die post im Roller vergessen hatte !!

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#3
 Von 
pedestrian
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 34x hilfreich)

Also kann ich davon ausgehen das mir da strafrechtlich nichts passieren kann

Nein, das können Sie nicht, jedenfalls nicht aufgrund meiner vorangehend geäußerten Meinung. Ich würde für mich selbst davon ausgehen, aber ich bin kein Anwalt, und kann keine diesbezüglichen Ratschläge erteilen.

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#4
 Von 
trodat4913
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,

also wenn das wirklich so war, wie du sagst, dann hat dein chef echt nen schaden.

Leute, ihr habt folgendes nicht beachtet, bzw. gefragt... Wem gehört der Roller? Warst du mit einem privaten Roller unterwegs, den du natürlich bei deiner Kündigung auch wieder mit nach Hause genommen hast? Dann hättest du selbstverständlich die Briefe umgehend deinem Arbeitgeber übergeben müssen, damit er sich um die termingerechte Zustellung kümmern kann...

Sollte der Roller jedoch ein Arbeitsgerät (von deinem Chef zur Verfügung gestellt) gewesen sein, sehe ich darin kein Problem.

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#5
 Von 
Drouster
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Roller gehörte der Firma

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#6
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Darauf hin habe ich... (samstags) meine Kündigung fertig gemacht ( war nur 1 woche dort beschäfftigt). Da ich an dem Besagten Samstag Um 13 uhr feierabend machen wollte habe ich die restliche post im meinem Roller Gelassen damit ich sie am Montag austeilen kann . Da ich aber montags gekündigt habe konnte ich dies halt nicht mehr tun .


Samstags für Montag kündigen und dann montags noch Post austeilen wollen??? Wer soll das denn glauben? Ist die Frage, wer hier wem einen reinwürgen wollte...

Unterschlagung wirds wohl nicht sein. aber die Frage ist, ob Drouster hier schadensersatzpflichtig gemacht werden kann...

-----------------
"gruß azrael"

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#7
 Von 
Drouster
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein mein Text wurde falsch verstanden
Als ich wieder im Depot eintaf Samstag mittags stand für mich noch nicht fest das ich kündigen wolle und habe somit auch nicht die absicht gehabt die Briefe dort drinne zu lassen !! Da mir dann aber zum Feierabend hin mein chef erklären wolle das ich wärend meiner arbeitszeit nicht zur toilette dürfe da dies ja ein kündigungs grund sei habe ich mir überlegt das ich kündige !!

mfg Drouster

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#8
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Stellt sich immer noch die Frage nach dem Schadenersatz. Du hättest in deiner Kündigung erwähnen können, dass sich die Briefe noch im Roller befinden.

-----------------
"gruß azrael"

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#9
 Von 
Drouster
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

mhh ja ich meine ich habe mir einige meinungen eigeholt und sie meinen das mein chef mit der aussage das es ein kündigungsgrund wäre wärend der arbeit zur toilette zu gehen gegen das grundgesetzt verstossen würde !!

Da dann der fall " Aussage gegen Aussage " besteht würde dieser Prozess fallen gelassen werden !!
Noch dazu kommt das ich bis jetzt noch kein Geld bekommen habe für die woche .

Mir stellt sich nur noch die frage kann er mir was oder kann er nicht bzw kann ich ihm was (falsche verdächtigung oder verstoss gegen die menschenrechte ) ???

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#10
 Von 
Tapcy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Da fällt mir so ganz spontan ein ( da ich ebenfalls ein Arbeitgeber bin ) das ich mir durchaus vorstellen kann ( nehmen Sie es nicht persönlich Herr Drouster ) das Ihre Leistung bezüglich der Aufgaben die Ihnen in Ihrem Arbeitsverhältnis gestellt worden sind, derart mangelhaft waren, dass Ihr Chef ziemlich wahrscheinlich eine "auf`s Dach bekommen hat" und derart verärgert war, dass er sich zu so einer Äußerung hinreißen lies.
Wenn ich lese, dass Sie am Samstag um 13 Uhr Feierabend machen wollten und Ihre Arbeit deswegen liegen gelassen haben bzw. im Roller "versteckt" haben dann schüttelt es mich.
Hier bei uns würde man sagen " dass Sie mal einen Schritt schneller arbeiten sollten" dann hätten Sie die Post nicht verstecken müssen.
Abgesehen davon glaube ich, dass Ihnen über kurz oder lang sowieso gekündigt worden wäre bei dieser Leistungsbereitschaft.

Nichts desto trotz verstehe ich aber auch nicht, warum Ihr Chef mit Kanonen auf Spatzen schießt. Vielleicht will er nur einen Schadensersatz und diesen verrechnen mit Ihrem ausstehenden Lohn.

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#11
 Von 
Drouster
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Nehme mir ihre meinung nicht persönlich aber wir reden hier nicht über pienatz ich meine ich habe einen Bezirg gehabt der alleine nicht machbar ist bzw war . Nur sehe ich es nicht ein bei einer Teilzeit stelle jeden tag 10-12 stunden zu arbeiten !! Zum thema schadensersatz frage ich mich wofür ich habe bis heute noch keinen cent der firma gesehen . Wäre auch bereit auf mein lohn zu verzichten nur ich sehe es nicht ein für irgend was angeklagt zu werden was ich ja nicht getan habe !! Was wären denn massnahmen die ich bei nicht beweisen der Angeblichen strafftat gegen meinen chef tun könnte ???

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Was für eine Kündigungsfrist steht eigentlich in deinem Arbeitsvertrag?

-----------------
"gruß azrael"

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#13
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

kündigungsfrist??? doch wohl eher probezeit nach einer woche oder???

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#14
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Auch in der Probezeit gibt es eine Kündigungsfrist:

BGB §622
Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.


Dem Arbeitgeber muss die Möglichkeit gegeben werden, einen Ersatz für den Mitarbeiter zu finden, dem Arbeitnehmer muss die Gelegenheit gegeben werden, einen neuen Job zu finden.

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"gruß azrael"

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#15
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Ich an Deiner Stelle hätte eiskalt meinen xxx herausgeholt, und dem Chef ans Bein gepinkelt. Dann hätte ich gesagt, daß mir das bekannt war, und ich es jetzt aber nicht mehr halten kann. Da die Arbeitszeit noch nicht um ist, und ich die Toilette nicht benützen kann, muß es eben sofort sein.

Der Lohn wäre zwar auch weggewesen, aber das wäre mir der Spaß wert gewesen.

gruß
avalon 2006

-- Editiert von avalon2006 am 08.11.2007 04:45:09

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#16
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

@ avalon:

Welch elitäre Umgangsformen! :schock:

quote:
...hätte eiskalt meinen xxx herausgeholt ... Der Lohn wäre zwar auch weggewesen, aber das wäre mir der Spaß wert gewesen.


XXX oder XXS?

Vielleicht wäre der Chef dabei aus dem Lachen gar nicht mehr herausgekommen!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Strafrechtlich haben Sie nichts zu befürchten.

Sie müssten den Vorsatz besessen haben die Briefe zu unterschlagen. Wo soll denn dieser denn herkommen?

Selbst wenn Sie die Briefe bewusst im Roller gelassen hätten, hätte jeder normale Mensch davon ausgehen müssen, dass diese ja vom neuen Austräger am nächsten Tag ausgetragen werden.

Lassen Sie sich also nicht verrückt machen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hallo dadl6, Du weißt doch, es kommt nicht auf die Größe an, sondern darauf, was man damit macht. In diesem Fall wäre es eben die feuchtere Art gewesen. Daß der Chef dann auch noch lacht, wage ich allerdings zu bezweifeln.

gruß
avalon 2006

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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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