Unterschlagung und Ausspähen von Daten

1. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Knuffi42
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung und Ausspähen von Daten

Hallo,

ich war 1 Jahr in Haft aufgrund EFS. Meine Ex-Partnerin hat in dieser Zeit die Beziehung beendet und meinen Laptop durchforstet. Auch hat sie meine Post geöffnet, sie aber nicht an mich weitergeleitet, obwohl sie wusste, wo ich erreichbar bin. Sie hat sogar die Briefe fotografiert und per "Whats app" zu meinen Eltern weitergeleitet. Dies hatte ich dann unter §202a (Ausspähen von Daten) angezeigt, allerdings konnte ich nicht wirklich Belege dafür vorlegen. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, da die Beschuldigte angab, dass sie das Passwort vom Laptop kannte . Die StA ist der Meinung, dass ich der Beschuldigten in der Beziehung das Passwort nannte. Nun liegen mir aber neue Belege vor, unter anderem ein Zugriff auf mein Facebookprofil unter ihrer IP-Adresse oder der Zugriff auf meine emails. Sollte ich dies erneut zur Anzeige bringen oder macht das keinen Sinn? Die Frist zur Beschwerde ist abgelaufen.

2. Durch Beendigung der Beziehung wollte sie alle meine Sachen durch Bekannte abholen lassen. Dies ist auch geschehen, jedoch stellte ich fest, dass ein Großteil fehlt. Darauf habe ich eine Anzeige wegen Unterschlagung erstattet. Die StA hat nun ein TOA(Täter-Opfer-Ausgleich) angeboten. Ein Termin stand auch fest, jedoch wurde dieser kurzfristig abgesagt. Mir teilte man lediglich mit, dass man bereits mit der Beschuldigten sprach und sich neue Ansätze ergeben hätten. Die für den TOA zuständige Sozialarbeiterin sagte mir, dass sie mir keinerlei Auskunft geben darf und ich nur Akteneinsicht über einen Anwalt erhalte. Sie hielt Rücksprache mit der Amtsanwältin, die nun die Akte zurückfordert. Ich mache mir nun natürlich Gedanken, was da nun weiter passiert... Sind die Aussagen der Beschuldigten unterschiedlich gewesen, dass die TOA stutzig wurde und deshalb mit der Amtsanwältin Rücksprache hielt oder warum geht das nun zurück zur StA? Ich bin ja eigentlich der Meinung, dass nach Erstattung der Anzeige eine polizeiliche Vernehmung erfolgt. Stutzig macht mich auch, dass die Zeugen, die meine Sachen abgeholt haben, nicht befragt wurden...
Es kann doch aber auch nicht sein, dass ich aus der haft entlassen werde und ein Großteil meiner Sachen fehlt. Hätte meine Ex nicht eine Aufbewahrungspflicht gehabt?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Was ist EFS?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von Knuffi42):
Sollte ich dies erneut zur Anzeige bringen oder macht das keinen Sinn?
Welchen Sinn soll es geben? Die Beziehung ist im Eimer, alles andere ist doch kindisch (persönliche Meinung). Passwörter ändern und gut ist.

Zitat (von Knuffi42):
Sind die Aussagen der Beschuldigten unterschiedlich gewesen, dass die TOA stutzig wurde und deshalb mit der Amtsanwältin Rücksprache hielt oder warum geht das nun zurück zur StA?

Hellseher gibt's hier (leider) nicht....

Zitat (von Knuffi42):
Hätte meine Ex nicht eine Aufbewahrungspflicht gehabt?

Sehe ich nicht unbedingt. Aber wenn sie ja noch einen Teil hat, dann at sie die Sachen, ja praktisch aufbewahrt ;)

Auf der einen Seite wollen Sie, daß die Sachen aufbewahrt werden, auf der anderen Seite zeigen Sie sie wegen Unterschlagung an... :???:

Mir scheint es, daß Sie ihrer Ex auf Teufel komm raus eins reinwürgen wollen. Die Staatsanwaltschaft lässt sich nicht so gerne vor den Privatkrieg-Karren spannen, wahrscheinlich wird manSie auf die Zivilklage verweisen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort



#5
 Von 
Knuffi42
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wenn mir kein Schaden entstanden wäre,würde ich auch nicht so ein Drama daraus machen. Aber es geht mir auch darum,dass fast mein ganzes Hab und Gut weg ist.Angefangen bei Möbelstücken,über Klamotten,die Heimkinoanlage und sogar meine aufgebrochen Geldkasette.Zurzeit ein Schaden von ca.2000 Euro...
Dazu dann noch Briefe,die mir nicht weitergeleitet wurden,wo nun die Inkassos vor der Tür stehen und ihre Kohle haben wollen.ich will niemanden einen reinwürgen,aber was wahr ist,sollte wahr bleiben!
Und ich glaube jeder würde ungern auf sein Eigentum verzichten.ich wollte einzig und allein eine neutrale Meinung hören ohne hier gleich angemacht zu werden!

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Woher weiss man, dass die Kassette aufgebrochen ist, wenn sie doch weg ist? Fakt ist, dass Du Dich vor der Inahftierung nicht um Deine Sachen gekümmert hast. Kein Nachsendeantrag für Post gestellt, auch sonst nichts geregelt. Damit ist man dann in so Fällen wie hier häufig am Ende der Fahnenstange angelangt.

Ich sehe keinen Anspruch von Dir darauf, Deine Sachen zu hegen und zu pflegen. Da hätte man einen Vertrag schliessen müssen, am besten schriftlich. Was bleibt? Auf Herausgabe der der Teile zu klagen, die Du bei ihr vermutest, die genau zu bezeichnen und darzulegen, dass sie diese hätte aufheben müssen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Sie sind nicht verheiratet? Ich lese von einer Partnerin... Wenn dem so ist, haben Sie einen Herausgabeanspruch in Bezug auf Ihr Eigentum bzw Schadensersatz. Günstig wäre es natürlich, wenn Sie dies jeweils auch nachweisen können, mittels Quittungen, evtl Zeugenaussagen, etc. Allerdings dürfen Sie vom Schadensersatz nicht allzu viel erwarten - gebrauchte Möbel, etc, sind quasi nichts mehr wert.

Aber wieso die Akte jetzt hin- und her geht, kann hier keiner wissen.

Bei Geldbeträgen würde ich sagen "Vergessen Sie es", denn der Nachweis über einen bestimmten Betrag wird Ihnen wohl nicht gelingen.

Tja, die Briefe... Ich bin mir nicht sicher, aber ich sehe da eigentlich keine Verpflichtung Ihrer Ex, Ihre Post weiterzuleiten - das hätten Sie via Nachsendeauftrag selbst in die Hand nehmen können bzw müssen - speziell, wenn Sie mit Briefen von Inkassofirmen rechnen muß. Dieses Versäumnis wird wohl auf Ihre Kappe gehen. (BTW : Warum haben Ihre Eltern die Post eigentlich nicht an Sie weitergeleitet, die waren doch Empfänger dieser WhatsApp Nachrichten, oder habe ich das falsch verstanden?)

Übrigens, danke an die Jura Maschine für die Erklärung des Begriffs oben!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Na ja, ich würde da als Ex im Gegenzug Kosten für die Einlagerung verlangen. Strafhaft fällt ja nicht vom Himmel. Und es hat nicht mal zum Nachsendeantrag der Post gereicht? Ich sehe hier erhebliche Probleme schon bei der zivilrechtlichen Antragstellung beim Gericht. Wenn man nichts, wirklich gar nichts regelt, dann kommt so etwas raus. Man kann doch nicht so "unsortiert" in den Knast wandern.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Was ist EFS?


Ersatzfreiheitsstrafe.

Zitat (von wirdwerden):
Und es hat nicht mal zum Nachsendeantrag der Post gereicht?


Wofür auch, als der TE eingefahren ist, war die Beziehung ja offensichtlich noch nicht beendet.
Zitat (von Knuffi42):
Meine Ex-Partnerin hat in dieser Zeit die Beziehung beendet


In einer "funktionierenden" Partnerschaft wäre das ja eigentlich auch kein Problem...

Zitat (von wirdwerden):
Na ja, ich würde da als Ex im Gegenzug Kosten für die Einlagerung verlangen.


Für die durch die Bekannten abgeholten Gegenstände oder die Unterschlagenen? :fight:

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 309x hilfreich)

Also mit Verlaub, aber ich glaube nicht, dass Ihnen hier jemand wirklich helfen kann. Zu 1.: nicht zielführend und das Verfahren unter 2. läuft ja. Ich lasse mich selten zu persönlichen Ergüssen hinreißen, aber das ist ja alles schon bitter: dass es zur EFS kommen muss, dann läuft einem die Freundin weg (1 Jahr ist eine lange Zeit) und dann lässt sie (mutmaßlich) auch noch Sachen mitgehen.. die sinnhaften, rechtlichen Möglichkeiten scheinen mir aber bislang ausgeschöpft.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen