Person A kauft ein Fahrzeug. Dieses ist zugelassen auf Person A und Person A ist ebenfalls Darlehensnehmer.
Person A überlässt das Fahrzeug Person B zur alleinigen Nutzung. Person B ist Versicherungsnehmer und Person B zahlt eine Nutzungsentschädigung in Höhe der monatlichen Rate.
Nun hat Person A das Nutzungsrecht von Person B mit sofortiger Wirkung untersagt und Person B zur sofortigen Herausgabe des Fahrzeugs aufgefordert.
Es gibt keine schriftliche Vereinbarung.
Person B verweigert nun die Herausgabe des Fahrzeugs.
Was kann Person A unternehmen, um an das Fahrzeug zu gelangen?
Unterschlagung von Auto - wie vorgehen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Auf Herausgabe klagen und sich dann mit B darüber bei Gericht streiten.
Eine Straftat ist so erst mal nicht ersichtlich B hat sich das Fahrzeug nicht rechtswidrig zugeeignet und es muss auch nicht, sein, dass B das Fahrzeug in das eigene Besitztum überführen will, also den A dauerhaft enteignen will.
Im Übrigen käme es auf die genauen vertraglichen Vereinbarungen an, z.B. darauf was als Nutzungsdauer vereinbart wurde und unter welchen Voraussetzungen/Bedingungen die Überlassung endet und ob diese gegeben sind (z.B. Nichtzahlung der Rate) .
Was war denn übrigens für den Zeitpunkt vereinbart an dem das Auto abbezahlt ist, also keine Nutzungsgebührt mehr in Höhe der monatl. Rate anfällt?
-- Editiert von !!Streetworker!! am 07.08.2018 14:27
ZitatWas kann Person A unternehmen, um an das Fahrzeug zu gelangen? :
Als erstes mal einen guten Grund mit einer soliden Rechtsgrundlage zu finden, weshalb er einen (Miet-)vertrag fristlos kündigen könnte.
Und sich einer rechtswidrigen Forderung zu verweigern ist keine Straftat.
-- Editiert von Harry van Sell am 07.08.2018 20:09
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