Unterschlagung von Auto - wie vorgehen?

7. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
iteach
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 46x hilfreich)
Unterschlagung von Auto - wie vorgehen?

Person A kauft ein Fahrzeug. Dieses ist zugelassen auf Person A und Person A ist ebenfalls Darlehensnehmer.

Person A überlässt das Fahrzeug Person B zur alleinigen Nutzung. Person B ist Versicherungsnehmer und Person B zahlt eine Nutzungsentschädigung in Höhe der monatlichen Rate.

Nun hat Person A das Nutzungsrecht von Person B mit sofortiger Wirkung untersagt und Person B zur sofortigen Herausgabe des Fahrzeugs aufgefordert.

Es gibt keine schriftliche Vereinbarung.

Person B verweigert nun die Herausgabe des Fahrzeugs.

Was kann Person A unternehmen, um an das Fahrzeug zu gelangen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Auf Herausgabe klagen und sich dann mit B darüber bei Gericht streiten.

Eine Straftat ist so erst mal nicht ersichtlich B hat sich das Fahrzeug nicht rechtswidrig zugeeignet und es muss auch nicht, sein, dass B das Fahrzeug in das eigene Besitztum überführen will, also den A dauerhaft enteignen will.

Im Übrigen käme es auf die genauen vertraglichen Vereinbarungen an, z.B. darauf was als Nutzungsdauer vereinbart wurde und unter welchen Voraussetzungen/Bedingungen die Überlassung endet und ob diese gegeben sind (z.B. Nichtzahlung der Rate) .

Was war denn übrigens für den Zeitpunkt vereinbart an dem das Auto abbezahlt ist, also keine Nutzungsgebührt mehr in Höhe der monatl. Rate anfällt?





-- Editiert von !!Streetworker!! am 07.08.2018 14:27

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von iteach):
Was kann Person A unternehmen, um an das Fahrzeug zu gelangen?

Als erstes mal einen guten Grund mit einer soliden Rechtsgrundlage zu finden, weshalb er einen (Miet-)vertrag fristlos kündigen könnte.


Und sich einer rechtswidrigen Forderung zu verweigern ist keine Straftat.





-- Editiert von Harry van Sell am 07.08.2018 20:09

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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