Unterschlagung von Privatdarlehen ??

8. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Elke.B123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung von Privatdarlehen ??

Hallo,
Wir haben gutgläubig einem Bekannten 2500 € geliehen mit Darlehens Vertrag.
150 € zählte er zurück.

Zum vereinbarten Vertragsende 2021 floss kein Geld, der Bekannte eierte nur rum.
Wir schicktem ihm eine Zahlungsaufforderung bis Mitte Januar 22, in einer Summe.
Auch da kam kein Geld zurück,er wurde frech und meinte Ende Januar 22 käme er zu Geld solange könnt ihr ja noch warten . Es kam keine Rückerstattung.
Wir schlugen ihm Ratenzahlung vor, mit monatlichen Raten a' 150 € zum ersten eines Monats.
Er war einverstanden. Im Februar kam eine Rate von 150 €.
Im März nicht,mit der Begründung sein Konto sei gepfändet. Dafür zahle er im April dann 300 €.
Zum 1.4.22 kam kein Geld bis heute nichts,ausser Beleidigungen inkl freche Antworten.

Wir benötigen das Geld. Wir gaben ihm nur das Geld,weil er kleine Kinder hat, und angeblich der Gerichtsvollzieher kommt ?
Später erfuhren wir,das die Familie nach Mallorca geflogen ist.
Ein teures Auto fährt er auch ,einen r Liner Passat.
Wir drohten mit Anzeige und Inkasso ,er belächelte dies mit hahaha.( er ist Sinti)
Frage: Wie können wir weiter verfahren ?
Hat von der Forengemeinde jemand einen Tipp für uns ?
( Anzeige wegen Unterschlagung, Mahnverfahren ?)
Vielen Dank

Gruß
Elke





-- Editiert von Elke.B123 am 08.04.2022 12:49

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Da Sie ihm das Geld gegeben haben, damit er es verwendet, liegt keine Unterschlagung vor.
In Betracht kommt ein Betrug. Das setzt allerdings voraus, dass er bei Eingehung der Darlehnsverpflichtung davon ausging, das Geld nicht zurückzahlen zu können. Das dürfte zumindest zweifelhaft sein, da er 150 € zahlte.

Zitat:
Wir gaben ihm nur das Geld,weil er kleine Kinder hat, und angeblich der Gerichtsvollzieher kommt

Hinzu kommt, dass Sie von seiner Mittellosigkeit wussten, also kaum darüber getäuscht werden konnten, dass er nicht zahlen kann.
Strafrechtlich wird also kaum etwas herauskommen.
Sie können sich zivilrechtlich einen Titel besorgen. Dann haben Sie immerhin 30 Jahre lang die Möglichkeit, gegen ihn zu vollstrecken - sollte er etwas haben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2424 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von Elke.B123):
Wir benötigen das Geld. Wir gaben ihm nur das Geld,weil er kleine Kinder hat, und angeblich der Gerichtsvollzieher kommt ?

Und?

Zitat (von Elke.B123):
Wir drohten mit Anzeige und Inkasso ,er belächelte dies mit hahaha

Beides ist auch lächerlich. 1. wusstest du, dass der Schuldner Schulden hat und 2. was soll das IB tun?

Habt ihr einen Vertrag? Ist dieser Vertrag bereits von euch gekündigt? Habt ihr den Schuldner bereits gerichtsfest angemahnt?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Beides ist auch lächerlich.

Richtig, da wird man zivilrechtlich vorgehen müssen

Staatsanwalt und eines dieser Nutzlos-Inkassos sind hier der falsche Weg.



Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Habt ihr einen Vertrag?

Es liest sich so.
Zitat (von Elke.B123):
2500 € geliehen mit Darlehens Vertrag.




Zitat (von Elke.B123):
Wir benötigen das Geld.

Stellt euch mal auf ein paar Jahre Wartezeit ein - bestenfalls. Gedanklich würde ich das Geld schon mal abschreiben ...
Der weist was er tut und wie man sich drückt.




-- Editiert von Harry van Sell am 08.04.2022 22:52

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Elke.B123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen.

(Zitieren kann ich leider nicht,hab wenig PC Erfahrung)

Ja einen Darlehensvertrag gibt es,ebenso einen Ratenrückzahlungsvertrag.
Der Darlehensvertrag war bis Ende Dez 21 ,mit der Option , Rückzahlung in einem Betrag. Dann vereinbarten wir auf seinen Wunsch hin ,einen Ratenrückzahlungsvertrag von 150 € zum ersten eines Monats . Eine Rate zahlte der Herr.
Mit den Rückzahlungsraten ist der Herr 2 Monate im Verzug.

Frage: Muss der Raten Rückzahlungsvertrag erst von uns gekündigt werden,bevor wir beim Gericht selber ein Mahnverfahren einleiten ?

Wir klären gerade mit unserer Rechtschutzversicherung ,ob die Kosten eines Anwaltes übernommen werden, wir sind beide im Ruhestand .

Der Herr hat uns vermutlich gelinkt, die Familie fährt einen neuen Passat Kombi r Liner, feiert Geburtstag im Restaurant etc.

Ob der Herr Mittellos ist, wir wissen es nicht, oder ob er uns belügt . Wenn wir fragen, Beleidigt und Beschimpft er uns nur und sagt " ich komme gleich Mal hoch zu Euch"

Ob er sich bei anderen Menschen auch Geld geliehen hat, keine Ahnung.

Wir glauben auch,das wir unser Geld nicht wieder sehen.










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