Unterschlagung/Diebstahl

22. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
go556807-99
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung/Diebstahl

Guten tag,

Ich habe folgendes Problem:

Mein ex Geschäftspartner hat einen Ordner mit wichtigen belegen (ca.100.000 Euro gesamtwert) verschwinden lassen. Es waren zum Großteil belege über Ausgaben für die Firma aus dem letzten Jahr. Wir hatten eine handwerksfirma.

Nun bekomme ich vieles in Kopie, was das Finanzamt allerdings nicht akzeptiert. Die wollen die originale sehen, welche nun weg sind.

Was kann ich tun um zu beweisen, dass er diesen Ordner entwendet hat? Anzeige bei der Polizei? Gibt es dann eine Hausdurchsuchung?

Grüße Dennis




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5941 Beiträge, 2617x hilfreich)

Wie wurde die Geschäftsbeziehung denn aufgelöst?

Die Polizei wird sich nicht wirklich für die Unterschlagung eines Ordners interessieren, zumal ja noch nicht mal sicher ist, ob der Geschäftspartner nicht ebenso Anspruch darauf hat.
Eine Hausdurchsuchung findet ganz sicher nicht statt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130083 Beiträge, 41476x hilfreich)

Zitat (von go556807-99):
Was kann ich tun um zu beweisen, dass er diesen Ordner entwendet hat?

Woher sollen wir das wissen, wir keinen keinen von beiden.

Gut möglich, das er den Ordner auch gar nicht mehr hat.



Zitat (von go556807-99):
Anzeige bei der Polizei?

Unwahrscheinlich das diese was bringt, aber nicht unmöglich.



Zitat (von go556807-99):
Gibt es dann eine Hausdurchsuchung?

Vermutlich eher nicht.



Zitat (von go556807-99):
Nun bekomme ich vieles in Kopie, was das Finanzamt allerdings nicht akzeptiert.

Und wie konkret begründet das FA diese Verweigerung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42628 Beiträge, 14768x hilfreich)

Na ja, vieles in Kopie, und was ist mit dem Rest? Ich kenne es aus einem Einzelfall so: der Verpflichtete stellte Ersatzbelege aus, als Original, kennzeichnete diese auch entsprechend. In Ablichtung kam die Fotokopie der Rechnung ran. Eine eidesstattliche Versicherung, dass die Originale nicht mehr zur Verfügung stünden aus den Gründen xy. Das hat gelangt.

wirdwerden

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