hallo
meine ex frau hat bei sehr vielen Gläubigern meine unterschriften gefälscht und ich bin nun deswegen in die Insolvenz gegangen
ich habe im Jahr 2012 dies schon mal zur anzeige gemacht auf rat meine Anwalts diese wurde dann abgeschmettert als Grund wurde gesagt da ich nicht zu hause war und viel unterwegs war musste sie es machen
meine frage ist nun was kann ich jetzt noch machen da ich noch mehr unterschriften gefunden habe und damals wurde das verfahren gegen sie eingestellt besteht noch Hoffnung oder was dengt ihr bitte um schnelle Hilfe
Unterschriftenfälschung von der Ex Frau
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zunächst einmal kenne ich das so, dass die Unterschrift in einem Gutachten für gefälscht befunden werden kann. Warum haben Sie das nicht gemacht? Und vor allem nicht rechtzeitig?
Zitat:ich nicht zu hause war und viel unterwegs war musste sie es machen
Ist für mich kein Grund. Wenn eine Fälschung vorliegen sollte, kann die nicht relativiert werden. Oder war Ihnen das egal und sie nutzten die gekauften Gegenstände?
woher sollte ich das früher wissen mit dem gutachten und was kann ich jetzt tun habe ich noch eine chance
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Zitat:anzeige gemacht auf rat meine Anwalts diese wurde dann abgeschmettert als Grund wurde gesagt da ich nicht zu hause war und viel unterwegs war musste sie es machen
Wer hat das gesagt?
meine ex frau
Wenn Sie die Ex-Gattin angezeigt haben, dann kann Ihr Anwalt das Az herausfinden, und mal Akteneinsicht nehmen. Mal sehen, was da nun wirklich passiert ist.
Es liegt jenseits meiner Vorstellungskraft, dass die StA eine Anzeige "abschmettert", weil die Beschuldigte vorträgt, sie hätte die Unterschrift fälschen müssen, da der Gatte unterwegs sei.
Sie haben 2012 eine Anzeige erstattet und Ihre Frau hat Ihnen erzählt, die Anzeige wäre abgeschmettert worden? Und es gibt nichts schriftliches?
Wie ist denn Ihre Frau zu dieser Erkenntnis gelangt? Hat die Polizei angerufen oder was?
Übrigens ist es regelhaft wenig sinnvoll bis einfach nur dumm, den Täter in laufende Anzeigen miteinzubeziehen. So schnell verjähren Straftaten nicht, vielleicht ziehen Sie das mal MIT einem Anwalt zusammen durch. Der verlässt sich dann auch nicht auf mündliche Aussagen des Täters.....
Sie haben 2012 eine Anzeige erstattet und Ihre Frau hat Ihnen erzählt, die Anzeige wäre abgeschmettert worden? Und es gibt nichts schriftliches?
Wie ist denn Ihre Frau zu dieser Erkenntnis gelangt? Hat die Polizei angerufen oder was?
Übrigens ist es regelhaft wenig sinnvoll bis einfach nur dumm, den Täter in laufende Anzeigen miteinzubeziehen. So schnell verjähren Straftaten nicht, vielleicht ziehen Sie das mal MIT einem Anwalt zusammen durch. Der verlässt sich dann auch nicht auf mündliche Aussagen des Täters.....
ZitatSie haben 2012 eine Anzeige erstattet und Ihre Frau hat Ihnen erzählt, die Anzeige wäre abgeschmettert worden? Und es gibt nichts schriftliches? :
Wie ist denn Ihre Frau zu dieser Erkenntnis gelangt? Hat die Polizei angerufen oder was?
Übrigens ist es regelhaft wenig sinnvoll bis einfach nur dumm, den Täter in laufende Anzeigen miteinzubeziehen. So schnell verjähren Straftaten nicht, vielleicht ziehen Sie das mal MIT einem Anwalt zusammen durch. Der verlässt sich dann auch nicht auf mündliche Aussagen des Täters.....
Hallo
ich habe alles abgesucht natürlich gibt es schriftliches habe diese dinge gefunden
Das Problem ist doch wie folgt: es ist durchaus statthaft (was viele nicht wissen), mit fremdem Namen zu unterschreiben. Wenn es derjenige weiss, eine Vollmacht vorliegt. Ich vermute mal, dass die Ehefrau sich seinerzeit sinngemäß wie folgt eingelassen hatte:
1. Ich durfte bestellen, mein Mann war viel im Ausland, da er der Verdiener ist, musste ich das so machen, das war abgestimmt.
2. Ich habe diese Bestellungen im Rahmen der normalen Haushaltsführung getätigt, auch deshalb keine strafbare Handlung. Die Gegenstände gingen auch in den Haushalt ein.
Und damit ist man dann strafrechtlich am Ende der Fahnenstange angekommen. Da muss man schon genauf nachweisen, dass eben keine Vollmacht zum Bestellen auf den Namen des Ehemannes vorlag und dass das alles nicht zur normalen Haushaltsführung gehörte.
wirdwerden
ZitatDas Problem ist doch wie folgt: es ist durchaus statthaft (was viele nicht wissen), mit fremdem Namen zu unterschreiben. Wenn es derjenige weiss, eine Vollmacht vorliegt. Ich vermute mal, dass die Ehefrau sich seinerzeit sinngemäß wie folgt eingelassen hatte: :
1. Ich durfte bestellen, mein Mann war viel im Ausland, da er der Verdiener ist, musste ich das so machen, das war abgestimmt.
2. Ich habe diese Bestellungen im Rahmen der normalen Haushaltsführung getätigt, auch deshalb keine strafbare Handlung. Die Gegenstände gingen auch in den Haushalt ein.
Und damit ist man dann strafrechtlich am Ende der Fahnenstange angekommen. Da muss man schon genauf nachweisen, dass eben keine Vollmacht zum Bestellen auf den Namen des Ehemannes vorlag und dass das alles nicht zur normalen Haushaltsführung gehörte.
wirdwerden
so ist es nicht gelaufen und meine ex frau hat keine vollmacht bekommen von mir um diese dinge zu tätigen desweiteren hat sie post unterschlagen usw. usw.
Dank Deiner schwammigen Aussagen weiss man doch gar nichts. Auch mal in §§ 1356 ff BGB
schauen. Und ansonsten eben einen Fachmann überprüfen lassen. Letztlich muss wohl jedes einzelne Geschäft angefochten werden und dargelegt werden, dass es den Rahmen sprengte, den der Gesetzgeber ausdrücklich vorgegeben hat. Aber, das ist ein zivilrechtliches Problem. Durch eine strafrechtliche Verurteilung bekommst Du keinen Cent.
wirdwerden
Zitat:Durch eine strafrechtliche Verurteilung bekommst Du keinen Cent
Wohl wahr, macht jedoch die Zivilprozesse einfacher und könnte ggfls.die Insovenz unnötig machen.
-- Editiert von AltesHaus am 20.08.2016 14:16
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