Unwahrer Vorwurf zum versuchten Betrug

7. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Hagmak
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unwahrer Vorwurf zum versuchten Betrug

Hallo, ich hoffe Ihr habt einen Tipp für mich.

Folgendes ist in einem Kaufhaus passiert.

Um einen zu langen Text zu verhindern, versuche ich kurz zu fassen.

Ich kaufte morgens einen Artikel, später wollte ich den gleichen Artikel nochmals kaufen, habe mich aber während dem Gang zur Kasse umentschieden.

Ich wollte den Artikel der VK zum aufräumen zurückgeben, Sie sagte dass Sie den Kassenbon braucht und so verpeilt ich war, gab ich ihr den Bon vom Artikel den ich bereits am morgen gekauft und zu hause habe.
Kurze Sekunden später bemerke ich, dass der VK mich missverstanden hat und ich formulierte, dass ich den Artikel lediglich bei Ihr abgeben möchte und nicht nochmal extra in die Abteilung laufen will. Ergo: Wir entschuldigten uns beide für die Missverständnisse und ich trat den Weg nach draußen an.

Als ich rausging bimmelte der Alarm, ausgelöst von 2 privat Detektiven die Ihn absichtlich auslösten, Sie sagten dass ich ins Büro mit muss, obwohl ich keine Ware bei mir hatte. Schock!!
Sie erzählten, dass ich versucht habe, die Ware aus dem Regal mit dem alten Bon umzutauschen, obwohl der Artikel auf dem alten Bon bei mir zu Hause war.
Die Typen machten sich über mich mit abwertenden Sprüchen lächerlich, ließen mich wie einen Kriminellen behandeln, Gegenargumentation Zwecklos..2 Stunden war ich im Büro! Die Detektive konnten kaum deutsch, sogar der Polizeibeamte musste mich am Telefon fragen, was nun Sache war.
Anzeige wurde erstellt. Werde ich in den nächsten Tagen erhalten.

Was bitte kann und sollte ich tun, um aus diesen schlechten Film wieder raus zu kommen?

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16 Antworten
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#2
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Wird der VK denn deine Geschichte bestätigen oder meinst du, der wird nun auf einmal lügen, obwohl er davon keinerlei Vorteil hat?

quote:
ausgelöst von 2 privat Detektiven die Ihn absichtlich auslösten


Das klingt ja nun auch wie aus einem schlechten Drehbuch. Wenn die dich wegen des angeblichen Umtauschbetrugs befragen wollten, müssen sie doch nicht warten, bis du rausgehst, dann den Alarm auslösen, obwohl du gar nichts dabei hast... Strange Sache, das...

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#3
 Von 
Hagmak
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Schwierig zu sagen ob der Verkäufer die Geschichte bestätigt, wenn es der jüngere war, mit dem ich hauptsächlich geredet habe, dann ja, schließlich haben wir uns für das Missverständnis entschuldigt, andernfalls habe ich eine ältere Furie, die nur 1/4 des Gesprächs dabei war.

quote:
Das klingt ja nun auch wie aus einem schlechten Drehbuch. Wenn die dich wegen des angeblichen Umtauschbetrugs befragen wollten, müssen sie doch nicht warten, bis du rausgehst, dann den Alarm auslösen, obwohl du gar nichts dabei hast... Strange Sache, das...


Ob das rechtlich zulässig war? Keine Ahnung, auf alle Fälle peinlich!

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#4
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>wenn es der jüngere war, mit dem ich hauptsächlich geredet habe, dann ja <hr size=1 noshade>


Um den geht es ja wohl.

quote:<hr size=1 noshade>Ob das rechtlich zulässig war? <hr size=1 noshade>


Fraglich. Zum einen könnte das bewußt falsche Auslösen des Diebstahlsalarms einen Verleumdungstatbestand darstellen - immerhin wirst du dadurch gegenüber anwesenden Dritten als mutmaßlicher Dieb hingestellt, während der Alarmauslöser genau wußte, daß du keinen Diebstahl begangen hast.

Ebenso ist fraglich, ob man dich hätte festhalten dürfen. Selbst wenn ein Betrugsversuch vorgelegen hätte, wäre IMO zum Zeitpunkt des Verlassens des Gebäudes kein "auf frischer Tat" mehr gegeben gewesen, sodaß dann eine "Jedermannfestnahme" nach §127 StPO unzulässig gewesen wäre.



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#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Sie haben den Artikel zurückgegeben und kein Geld dafür erhalten?

Dann stellt sich je nach Situation und Wortwechsel die Frage, ob ein VERSUCHTER Betrug für die Strafverfolgungsbehörde in Frage kommt.

Bsp.
Wenn der Kassierer ihnen z.B. das Geld auszahlen will und Sie ihn korrigieren und es nicht annehmen, dann ist kein Raum für einen solchen Versuch.

Wenn der Kassierer Widersprüche endeckt und die Auszahlung ablehnt uns Sie erst dann von einem "Irrtum" murmeln sieht es schlechter aus.

Wenn Sie nicht einschlägig vorbelastet sind besteht jedenfalls kein Grund zur Panik, egal wie die Sache ausgeht.


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#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Ich wollte den Artikel der VK zum aufräumen zurückgeben, Sie sagte dass Sie den Kassenbon braucht ...



Irgendwie macht das keinen Sinn.

Wozu braucht sie zum Aufräumen einen Kassenbon? Woher wusste sie, daß du einen Kassenbon hast?

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0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Ich vermute mal, der TE hat die Ware mit einem Satz wie "ich möchte das hier zurückgeben" angereicht und die Verkäuferin dachte, der TE hätte die Ware vorher gekauft, deswegen wollte sie den Kassenbon sehen.

Allerdings schon eine etwas merkwürdige Reaktion des TE, dann den Kassenbon vom Vormittag vorzuzeigen, wo er dann noch zufällig dieselbe Ware gekauft hatte...

Und dann die Sache mit dem Alarm - wie gesagt, wenn ich das als Drehbuch lesen würde, würde ich sagen "unglaubwürdig".

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#9
 Von 
Hagmak
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für eure Beiträge!

Inwiefern finden Sie dies "unglaubwürdig"? Die ganze Geschichte, oder mich?

Das Dumme war dass ich den Bon heraus gegeben habe. Ist nun passiert...

Ich bin übrigens Vorstrafen frei.

Sollte ich mir einen Anwalt nehmen?
Denn ich weiß nicht ob ich zur polizeilichen Einladung kommen und vor allem wie ich den Sachverhalt zu meinen Gunsten darstellen soll.

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

tja, wenn der Anwalt die Einstellung des Verfahrens erreicht, bleiben Sie auf 400 Euro Anwaltskosten sitzen - das würde ich mir gut überlegen. Und eingestellt wird das Verfahren vermutlich ohnehin, zumindest wegen Geringfügigkeit (es sei denn, der Artikel war sehr teuer).

Gruß vom mümmel

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#11
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Genau: Von welcher Preislage reden wir denn hier?

Einen Verteidiger dürften Sie derzeit kaum benötigen; er kostet halt Geld. Ich würde, wenn ein Anhörungsbogen oder eine Ladung kommt eine entsprechende Darstellung des Hergangs an die Polizei schicken. Auch auf eine Ladung kann man sich schriftlich äußern (was daran liegt, dass man als Beschuldigter auch gar nichts machen darf). Das mit dem absichtlich ausgelösten Alarm klingt allerdings etwas seltsam. Solche Unterstellungen kommen nicht gut.

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#12
 Von 
Hagmak
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also der Artikel hatte einen Wert von knapp über 200€. Mir geht es darum, dass mein polizeiliches Führungszeugnis nicht belastet wird, aufgrund meines derzeitigen Jobs...

400Euro Anwaltskosten wollen natürlich gut überlegt sein, wobei ein Eintrag in das Führungszeugnis teurer zu stehen kommt.

Also ich habe gesehen, dass der Detektiv so eine Art Sicherung in der Hand hielt und Sie liefen knapp neben mir durch die Schranke, komischerweise habe ich später, nachdem alles beendet war, nicht mehr Alarm geschlagen... (sollte ich diesen Part also Eurer Meinung weglassen?)

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-- Editiert am 11.05.2011 20:34

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#13
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ins Führungszeugnis kommen nur Strafen über 90 Tagessätze. Sowas steht sowieso nicht zur Debatte.

Ich würde zu dem Alarm erstmal nichts sagen, sondern nur angeben, dass die Ansprache durch die Detektive erfolgte, nichts Geklautes dabei war, und sich die Geschichte wie oben dargestellt zugetragen hat. Den gekauften und noch vorhandenen Artikel würde ich, sofern es zu einer Vernehmung kommt, mitnehmen und zeigen. Das beweist zwar nichts, weil der ja jederzeit später hätte gekauft worden sein können, zeigt aber den guten Willen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Inwiefern finden Sie dies "unglaubwürdig"? Die ganze Geschichte, oder mich?


Weder noch, ich finde es klingt nur merkwürdig. Ich wollte damit nicht sagen, daß ich dir nicht glaube.

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