[Urheberrecht] Wie lange ist eine IP Adresse auswertbar?

15. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Telemedial
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
[Urheberrecht] Wie lange ist eine IP Adresse auswertbar?

Hallo ihr Lieben.
Ich hätte mal eine Frage was das Urheberrecht betrifft. Genauer: eine Urheberrechtsverletzung.

Angenommen man lädt sich bei einem Filesharing-Dienst im Internet einen aktuellen Kinofilm herunter. Damit begeht man eine Urheberrechtsverletzung.

Da man dadurch praktisch nur seine IP Adresse beim Download hinterlässt ist man (wahrscheinlich?) auch nur über diese zu ermitteln.

Mir stellt sich die Frage, wie lange ist man über seine IP-Adresse verfolgbar?
Ist es ein realistisches Szenario nach über 1,5 Monaten noch eine Abmahnung zu erhalten?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Unparteiischer
(9970 Beiträge, 4057x hilfreich)

Zitat (von Telemedial):
Ist es ein realistisches Szenario nach über 1,5 Monaten noch eine Abmahnung zu erhalten?

Nein.

Zitat (von Telemedial):
Mir stellt sich die Frage, wie lange ist man über seine IP-Adresse verfolgbar?

Mangels einer gültigen gesetzlichen Regelung, da die Vorratsdatenspeicherung seit 2017 ausgesetzt ist, ist das vom Anbieter abhängig, es reicht von wenigen Stunden, bis hin zu etwa 7 Tagen.

-- Editiert von User am 15. März 2023 14:08

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109223 Beiträge, 38274x hilfreich)

Zitat (von Telemedial):
Da man dadurch praktisch nur seine IP Adresse beim Download hinterlässt ist man (wahrscheinlich?) auch nur über diese zu ermitteln.

Ein Irrtum dem schon viele unterlegen sind ...
Und diese "tollen VPNs" helfen auch nicht wirklich ...



Zitat (von Telemedial):
Mir stellt sich die Frage, wie lange ist man über seine IP-Adresse verfolgbar?

Solange die Daten vorhanden sind. Das reicht von "gar nicht" über "Tage" und "Wochen" bis hin zu "Monaten / Jahren".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1741 Beiträge, 1107x hilfreich)

Zitat:
Ist es ein realistisches Szenario nach über 1,5 Monaten noch eine Abmahnung zu erhalten?
Jedenfalls wäre es nicht der Verstreich von nur 1,5 Monaten, der den Erhalt einer Abmahnung unwahrscheinlich werden lassen würde. Sowieso weiß man als Betroffener ja nun nicht, was in diesen 1,5 Monaten so alles passiert ist. Abmahnungen in Sachen Filesharing können durchaus auch erst Jahre nach der Tat kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109223 Beiträge, 38274x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Abmahnungen in Sachen Filesharing können durchaus auch erst Jahre nach der Tat kommen.

Richtig.

Erst mal wird die Datenflut in den großen Topf geschüttet und dann später sortiert, ausgewertet, abgemahnt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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