Urkunde

18. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.05.2023 04:36:54
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Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Urkunde

Hey,

gehen wir mal von einem Fall aus. Es geht darum, dass für den praktischen Teil der Fh Reife eine Urkunde vorgelegt wurde, die eigentlich nicht angenommen werden durfte.

Die Person hat natürlich die Möglichkeit für immer zu schweigen, jedoch jedes mal wenn die Urkunde vorgelegt wird, fängt die Verjährung wieder an. Das ist nun 2 Jahre her und die Person fühlt sich schlecht.

Jetzt gibt es natürlich einige Optionen.

1. Option: Schweigen für immer und versuchen nie wieder die Urkunde zu benutzen.

2. Option: Die Schule hat einen Fehler gemacht, mit etwas glück wird einfach die FHR eingezogen(Rücknahme Verwaltungsakt), der Student exmatrikuliert und kann sich nächstes Jahr wieder ordnungsgemäß immatrikulieren. Möglicherweise wird nicht weiter nachgeforscht und es wird einfach behoben. Dafür muss die Schule natürlich angeschrieben werden.

3. Option: Strafanzeige wegen mittelbarer Beurkundung. Die Person war noch nie bei der Polizei aufgefallen. Normalerweise liest man recht milde Strafen bezüglich Bafög(~90 Tagessätze) und Einschreibung(700€ Bußgeld). Jetzt hat man natürlich ein Problem mit der mittelbaren Beurkundung, da sieht ja das Gesetzt drastische Maßnahmen. Da könnte ja sogar eine Haftstrafe oder zumindest Bewährung folgen.

4. Option: Studium hinschmeißen, Lücke im Lebenslauf lassen, niemals wieder darüber sprechen.
(Eigentlich keine Option)

Zur Information die Person ist mitte ***** und hat eigentlich noch das Leben vor sich und möchte natürlich nicht mit dieser Tat sein Fundament setzen. Eine Ausbildung wäre ja auch noch drin, insbesondere hatte die Person recht gute Noten im technischen Bereich an der Hochschule(*****).

Wie würde man die Situation einschätzen, was wäre am wahrscheinlichsten? Würde es bei der 3. Option zur Haft kommen? Man könnte ja sagen, dass das ganze nicht aufliegen kann, aber das Problem ist ja, dass jedes mal wenn diese Urkunde gezeigt wird, die Verjährung von vorne beginnt. Da kann sich ja einiges ansammeln.
Das dumme ist ja, die Person wollte einfach nur 1 Jahr vorher studieren und durch Corona gab es keine Praktikumsplätze. Es wurde nie bedacht, dass es wirklich so schlimm geahndet wird, da nichts manipuliert oder gefälscht wurde.

Von der anwaltlichen Seite würde wahrscheinlich einfach der Spruch kommen: Schlafende Hunde sollte man nicht wecken. Wäre ja auch gar kein Problem, wenn es nicht potentiell zur Strafe wegen mittelbaren Beurkundung kommen könnte und zwar viele Jahre später. Ganz abgesehen von aberkannten Titeln, vom Bachelor und späterem Master wurde sich schon gedanklich aber ganz schnell verabschiedet. Mehr als eine handwerkliche Ausbildung ist jetzt auch nicht mehr drin. Das wäre das einzig gute an der Haft, dann könnte man tatsächlich dort eine Ausbildung starten ;D Die mentale Gesundheit braucht man glaube ich in der Situation nicht zu erwähnen.

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18 Antworten
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#1
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(911 Beiträge, 157x hilfreich)

Es hat in deinem anderen Thema doch schon jemand einen Link gepostet, bei dem man zu einen anderen Ergebnis kam.
Abgesehen davon sind die Fälle auch nicht vergleichbar. Bei dir geht es um ein Praktikumszeugnis für die FH-Reife, bei deiner verlinkten Antwort des Anwalts um das vollständige Abiturzeugnis.

Zitat (von held32):
Ganz abgesehen von aberkannten Titeln, vom Bachelor und späterem Master wurde sich schon gedanklich aber ganz schnell verabschiedet. Mehr als eine handwerkliche Ausbildung ist jetzt auch nicht mehr drin.


Naja, wenn du meinst...
Zitat (von held32):
Das wäre das einzig gute an der Haft, dann könnte man tatsächlich dort eine Ausbildung starten ;


Geht's noch eine Nummer größer?

-- Editiert von User am 18. Februar 2023 19:32

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#2
 Von 
guest-12329.05.2023 04:36:54
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe mir halt Gedanken gemacht zu möglichen Konsequenzen insbesondere zur mittelbaren Falschbeurkundung. Da sind teilweise echt heftige Strafen drinne.

Zitat (von CarstenF):
Abgesehen davon sind die Fälle auch nicht vergleichbar. Bei dir geht es um ein Praktikumszeugnis für die FH-Reife, bei deiner verlinkten Antwort des Anwalts um das vollständige Abiturzeugnis.


Ich habe halt gehofft, dass das ganze möglicherweise verjährt. Aber die mittelbare Falschbeurkundung ist halt wirklich kein spaß. Ja, den Bachelortitel könnte man vielleicht behalten nach mehreren Jahren. Aber mittlerweile nachdem ich den Strafrahmen angeschaut habe, ist mir auch hier die "Lust" am studieren vergangen.

Die FHR besteht aus 2 Teilen. Nur beide zusammen sind die komplette FHR. Das Problem ist halt, dass jedes mal wenn das Zeugnis vorgelegt wird, die Verjährung beendet wird.

Jetzt mal so plump gefragt, was wäre denn, von einer Person, die das Ganze von "oben" betrachtet, das rationalste Vorgehen?

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#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Sie scheinen entweder einem hier relevant werdenden Irrtum zu unterliegen oder relevante Angaben hier unerwähnt gelassen zu haben.

Das Strafrecht sorgt sich um Urkunden in erster Linie nur dann, wenn diese insofern unecht sind, als dass über deren Aussteller getäuscht wird. Trifft das auf Ihren Fall zu? Oder werden genutzte Urkunden tatsächlich von der Person ausgestellt, deren Namen auch unten drunter steht, "nur" mit der Besonderheit, dass diese Urkunde eigentlich gar nicht hätte ausgestellt werden dürfen?

EIne mittelbare Falschbeurkundung hingegen setzt mindestens voraus, dass es um eine "öffentliche Urkunde" geht. Dieser Begriff ist sehr eng umfasst und es fällt gerade nicht jede Urkunde darunter, auch nicht wenn diese von einer öffentlichen Stelle ausgestellt wurde.

Im Übrigen dürfte genau zu unterscheiden sein: Zum einen ist da die Urkunde, welche der Sekretärin vorgelegt wurde, die aber unecht ist. Zum anderen ist da möglicherweise eine zweite Urkunde, welche die Sekretärin auf die Vorlage der ersten Urkunde hin dann ausgestellt hat, obwohl das eigentlich nicht hätte passieren dürfen. Wenn nun in regelmäßigen Abständen eine solche zweite Urkunde irgendwo vorgelegt wird, dann halte ich es für zweifelhaft, ob die erste Urkunde im juristischen Sinne dabei noch relevant ist. Insbesondere wird mit der Vorlage einer solchen zweiten Urkunde nicht unbedingt deren RIchtigkeit suggeriert, sondern möglicherweise bloß deren Existenz nachgewiesen.

Abgesehen davon frage ich mich, wieso ein Student nach erfolgter Einschreibung noch regelmäßig seine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen muss. Unter Umständen muss ein Student das nur ein einziges Mal bei der Einschreibung so tun und können die bei der Einschreibung vorgezeigten Urkunden danach dann in den Müll. Abgesehen davon, dass die Hochschulzugangsberechtigung möglicherweise unabhängig davon besteht, ob diese ursprünglich überhaupt erteilt werden durfte.

Inwiefern im Zusammenhang mit Einschreibung und Bafög-Bezug irgendwelche Strafen oder Geldbußen drohen könnten, ist unklar. Leider erwähnen Sie nicht, was genau der Student in diesem Zusammenhang getan haben soll. Auch teilen Sie uns nicht mit, an die Anwendung welcher Strafvorschriften Sie hier denken. Das Bafög-Amt interessiert sich möglicherweise vergleichsweise wenig für die Frage, wie der Student an seine Hochschulzugangsberechtigung gelangt ist. Das Bafög-Amt dürfte sich in erster Linie dafür interessieren, ob der Student denn nun tatsächlich studiert oder nicht.

Die richtige Vorgehensweise dürfte in einer Beratung bei einem Rechtsanwalt bestehen. Dieser kann den gesamten Sachverhalt einschließlich der hier vernebelten Details betrachten und den Studenten anschließen darüber aufklären, wie die Rechtslage ist und was mögliche Ausgänge sind. Erst wenn der Student hierüber im Bilde ist, kann er eine vernünftige Entscheidung darüber treffen, wie er hier weiter verfahren möchte.

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#4
 Von 
guest-12329.05.2023 04:36:54
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)



Zitat (von Zuckerberg):
Das Strafrecht sorgt sich um Urkunden in erster Linie nur dann, wenn diese insofern unecht sind, als dass über deren Aussteller getäuscht wird. Trifft das auf Ihren Fall zu?


Nein die Urkunde ist echt. Die Definition der mittelbaren Falschbeurkundung habe ich so verstanden, dass ein Amtsträger dazu bewegt wird eine inhaltlich unwahre öffentliche Urkunde zu erstellen. Dafür wird eine echte Urkunde verwendet, die über eine Tatsache berichtet, die nicht zur Erstellung des Zeugnisses führen durfte. Beispielsweise muss das Praktikum bestimmte Eigenschaften aufweisen, wie z.B. bestimmte Tätigkeiten, Zeiten.
Offensichtlich handelt es sich bei dieser aber nicht um so eine, weswegen die Urkunde niemals ausgestellt hätte werden sollen. Der Amtsträger hat die Urkunde wahrscheinlich nicht richtig angeschaut, oder kannte sich nicht aus. Jedoch könnte dem ehemaligen Schüler Vorsatz vorgeworfen werden.

So weit ich weiß ist ein Zeugnis eine öffentliche Urkunde. Das Zeugnis beglaubigt den praktischen Teil und mit dem schulischen zusammen hat man eine HZB.

Zitat (von Zuckerberg):
Oder werden genutzte Urkunden tatsächlich von der Person ausgestellt, deren Namen auch unten drunter steht, "nur" mit der Besonderheit, dass diese Urkunde eigentlich gar nicht hätte ausgestellt werden dürfen?


Die Person darf Urkunden ausstellen und hätte eigentlich in diesem Fall nicht ausstellen dürfen.

Zitat (von Zuckerberg):
Zum einen ist da die Urkunde, welche der Sekretärin vorgelegt wurde, die aber unecht ist

Alle Urkunden sind echt. Sie hätte aber abgelehnt werden müssen, da die Urkunden nicht die richtigen Voraussetzungen erfüllt hat. Beispielsweise hätte man 600h arbeiten müssen, aber es wurden nur 300h.



Zitat (von Zuckerberg):
Das Bafög-Amt dürfte sich in erster Linie dafür interessieren, ob der Student denn nun tatsächlich studiert oder nicht


Naja der Student kann im schlimmsten Fall exmatrikuliert werden und alle Studienleistungen aberkannt bekommen. Wodurch natürlich das komplette Bafög + ein mögliches Bußgeld bezahlt werden muss.

Es ist ziemlich interessant, dass wir ähnliche Gedankenzüge haben. [
quote=Zuckerberg]Insbesondere wird mit der Vorlage einer solchen zweiten Urkunde nicht unbedingt deren RIchtigkeit suggeriert, sondern möglicherweise bloß deren Existenz nachgewiesen.

Diesen Gedanken hatte ich auch. Im Sinne von wenn dann die zweite Urkunde vorgelegt wird, täuscht man ja nicht. Deswegen wurde ja das ganze als nicht wichtig abgestoßen. Die Person dachte halt, dass einfach nur 1 Jahr gespart wird. Wäre die Gesetzgebung über die mittelbare Falschbeurkundung bekannt gewesen, hätte man sich natürlich einfach nur um ein Praktikum bemüht, bzw. Corona abgewartet.

Zitat (von Zuckerberg):
Insbesondere wird mit der Vorlage einer solchen zweiten Urkunde nicht unbedingt deren RIchtigkeit suggeriert, sondern möglicherweise bloß deren Existenz nachgewiesen.


Es wird nachgewiesen, dass durch die Vorlage einer Urkunde der praktische Teil nach bestimmten Kriterien erreicht wurde. Das Problem ist, dass der praktische Teil nicht hätte erreicht wurde, da die Kriterien nicht übereinstimmen. Dazu wurde eine öffentliche Bescheinigung erstellt.
Dieser Punkt ist natürlich besonders interessant, weil tatsächlich es sich hierbei um eine kann Bestimmung handelt. Es wird halt aufgezählt durch was es erreicht werden kann. Wobei die Frage ist, ob es unbedingt einen Unterschied macht, ob dort kann steht.

Die Frage ist halt, welche Auswirkungen wird es haben, wenn man die Schule auf Ihren Fehler macht. Laut Anwalt wird halt der praktische Teil entzogen und man wird exmatrikuliert. Das Problem ist halt die strafrechtliche Verurteilung, die Lücke im Lebenslauf, da man schon 2 Jahre studiert und möglicherweise die Immatrikulation entzogen wird und natürlich die Bußgelder bzw. Rückzahlungen.

Man hat sich dann quasi das ganze Leben wegen einem dummen Praktikum versaut...

Der Gedanke war halt die Schule anzuschreiben und auf den Fehler aufmerksam zu machen, diese ziehen dann die HZB zurück und man macht halt dieses Praktikum. Das Problem ist halt, dass zwei Jahre jetzt studiert wurde, man gute Prüfungsleistungen erzielt hat, Geld ausgegeben wurde und man möglicherweise sogar strafrechtlich verurteilt wird.

Als pro Argument hat man halt reine Gedanken und man weiß, dass die unzähligen Stunden, die man am lernen ist, einem nicht einfach weggenommen werden dürfen.

Die Frage ist halt, ob man dann ein zweites Studium überhaupt in Deutschland noch machen darf.
Es ist wirklich eine sehr schlimme Situation.

Zu einer Haftstrafe dürfte es aber wahrscheinlich wirklich nicht kommen, wobei man trotzdem die Ausbildung dort nicht ablehnen würde ;D

Es ist quasi eine Situation in der einem möglicherweise kein Vorsatz belegt werden kann, wodurch man mit einem blauen Auge davonkommt, oder man wird halt wie ein Schwerstkrimmineller behandelt. Eins nimmt man aus so einer Situation aber auf jeden Fall mit. Niemals sich auf Ämter zu verlassen im Sinne von, wenn die das so machen, dann hat man halt glück gehabt.

Einen Rechtsanwalt zu befragen würde natürlich Sinn machen.


-- Editiert von User am 19. Februar 2023 02:20

-- Editiert von User am 19. Februar 2023 02:27

§ 271
Mittelbare Falschbeurkundung

(1) Wer bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine falsche Beurkundung oder Datenspeicherung der in Absatz 1 bezeichneten Art zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.

(3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern oder eine andere Person zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Der Versuch ist strafbar.

-- Editiert von User am 19. Februar 2023 02:29

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#5
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Ihre Überlegungen scheinen mir weiterhin auf unzutreffenden (und teilweise etwas realitätsfremden) Annahmen zu beruhen.

Ein Abbruch eines Studiums nach 2 Jahren ist keine Seltenheit und wird im weiteren Leben kein Hindernis sein. Die Frage ist eher, ob der Studienabbruch notwendig ist. Bisher scheinen Sie mir der einzige zu sein, dem das überhaupt in den Sinn gekommen ist.

-- Editiert von User am 19. Februar 2023 02:39

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#6
 Von 
guest-12329.05.2023 04:36:54
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)


Zitat (von Zuckerberg):
Ein Abbruch eines Studiums nach 2 Jahren ist keine Seltenheit und wird im weiteren Leben kein Hindernis sein. Die Frage ist eher, ob der Studienabbruch notwendig ist. Bisher scheinen Sie mir der einzige zu sein, dem das überhaupt in den Sinn gekommen ist.


Tatsächlich wurde mir bis jetzt ausschließlich geraten einfach das Studium durchzuziehen, was ziemlich interessant ist.

Zitat (von Zuckerberg):
Ihre Überlegungen scheinen mir weiterhin auf unzutreffenden (und teilweise etwas realitätsfremden) Annahmen zu beruhen.


Die Annahme, dass es zu einer Haftstrafe kommt, obwohl keine Vorstrafen vorhanden sind, da gebe ich ihnen recht.

Das best case scenario wäre halt, dass wenn man die Schule anspricht, es zu einer Exmatrikulation kommt, die CP's behalten werden und sich dann nach einem Jahr wieder einfach immatrikuliert. Dies scheint wohl eher aber ein Wunschdenken zu sein.

Darf man, wenn die Immatrikulation rückwirkend entzogen wurde, im Lebenslauf angaben, dass man an der Hochschule xyz studiert hat? Ich meine die Prüfungen hat man bestanden und die Vorlesungen auch besucht, man hat halt im worst case keine Scheine mehr. Mittlerweile ist man schon übervorsichtigtl, was rechtliches anbelangt.

Interessant wird es auch dann, wenn man sich in der neuen Hochschule immatrikuliert, die neue HZB ein Datum anzeigt und man aber vorher Semester angibt. Wobei die Frage ist, ob man eventuell sogar ein Hochschulverbot auferlegt bekommt, falls es so etwas gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Das best case scenario wäre halt, dass wenn man die Schule anspricht, es zu einer Exmatrikulation kommt, die CP's behalten werden und sich dann nach einem Jahr wieder einfach immatrikuliert.
In dem best case Szenario kommt es gar nicht zur Exmatrikulation.

Zitat:
Dies scheint wohl eher aber ein Wunschdenken zu sein.
Es handelt sich nicht um Wunschdenken, sondern über nicht ansatzweise zielführende und von der Rechtslage völlig losgelöste Fantasien.

Für jede weitere Entwicklung des Sachverhalts, namentlich was Kenntniserlangung der beteiligten Behörden betrifft, gibt es jeweils nur genau ein Szenario, welches der Betroffene fürchten muss. Das ist das Szenario, das der Rechtslage entspricht. Und welches Szenario der Rechtslage entspricht, das erfährt der Betroffene von eine Rechtsanwalt. Möglicherweise liegt dieses Szenario auch weit außerhalb der Fantasien des Betroffenen.

Zitat:
Mittlerweile ist man schon übervorsichtigtl, was rechtliches anbelangt.
Solcher Vorsicht wird nur genau eine Vorgehensweise gerecht: Die Beratung durch einen Rechtsanwalt.

Zitat:
Wobei die Frage ist, ob man eventuell sogar ein Hochschulverbot auferlegt bekommt
Nein, das ist nicht die Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(911 Beiträge, 157x hilfreich)

Da hat der User Zuckerberg im Grunde schon alles geschrieben :) , da muss ich ja nicht mehr viel machen.

Also eine Urkundenfälschung liegt dann schon mal nicht vor, selbst bei der mittelbaren Falschbeurkundung wäre ich mir nicht sicher.

Aber wie auch immer, sollte das Ganze auffliegen, wird es mit höchster Wahrscheinlichkeit mit einer Geldstrafe enden (wenn überhaupt). Eine Haftstrafe (dann auch noch ohne Bewährung), ist hier sicher nicht realistisch.

Wenn einen das Gewissen so plagt, dann setzt man eben mal sein Studium ein Semester aus und holt das Praktikum nach. Bzw. auch im Studium gibt es ja Praxissemester und falls man dann irgendwann den Bachelor hat, später vielleicht irgendwann auch noch den Master, eventuell noch promoviert, dann wird die Relevanz eines 5-8 Jahre alten Praktikumszeugnis, welches für die Schule benötigt wurde, für die zukünftigen Arbeitgeber weit in den Hintergrund rücken.

Ob das wirklich alles im Nachhinein aberkannt werden könnte (gerade in Ihrem Fall) scheint mir nicht so wirklich realistisch. Wenn man genau über die Konsequenzen aufgeklärt werden möchte, sucht man sich eben einen Anwalt (am besten für Hochschulrecht). Man sollte eben ca. 200 Euro für eine Erstberatung einkalkulieren.

Zitat (von held32):
Von der anwaltlichen Seite würde wahrscheinlich einfach der Spruch kommen: Schlafende Hunde sollte man nicht wecken.


Ja, das wäre wohl ziemlich sicher der Rat von jedem Anwalt in diesem Fall.

-- Editiert von User am 19. Februar 2023 11:17

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#9
 Von 
guest-12329.05.2023 04:36:54
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist tatsächlich so, dass man wahrscheinlich einen Anwalt konsultieren muss, insbesondere um einfach sicher zu sein, mit welchen Konsequenzen man zu rechnen hat.

Das mit dem Praktikum würde wahrscheinlich so nicht funktionieren, da auch Wartesemester dokumentiert wurden.

Eine alternative wäre höchstens, wenn man das Abitur nachholt und sich dann mit dem Abitur an eine neue Hochschule immatrikuliert. Dies hätte ja zur Folge, dass man tatsächlich eine HZB hätte.
Aber wirklich Sinn sehe ich da nicht. Vorallem weil das ziemlich merkwürdig rüberkommen würde.

-- Editiert von User am 19. Februar 2023 12:07

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#10
 Von 
guest-12329.05.2023 04:36:54
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich gehe jetzt mal vom worst case aus.
Alles wird aberkannt, man muss alles zurückzahlen.
Wie sieht es dann mit dem Lebenslauf aus?
Wäre ja komisch, dass man mit dem schulischen und praktischen Teil der FHR studiert, dann nochmal den "echten" praktischen Teil macht.
Darf man überhaupt dann das Studium im Lebenslauf erwähnen, wenn man rückwirkend exmatrikuliert wird und
alle Studienbescheinigungen entzogen werden?

Karriere als Informatiker zu machen wird dann auf jeden Fall eine ziemlich heftige Hürde werden.
Schön vom 1.xx Informatiker zum langzeit Arbeitslosen. Alles nur wegen einer kleinen Dummheit der "Jugend".

Naja im besten Fall bekommt man vielleicht vom Staat eine Umschulung zum Fachinformatiker irgendwann gesponsort und erzielt dort Bestleistungen.

Aber eine echt schlimme Situation, wünsche so etwas niemanden. Ich werde einen Termin beim Rechtsanwalt annehmen und hier posten, was gesagt wurde. Dem Rechtsanwalt werde ich die komplette Situation so schildern wie sie passiert ist 1 zu 1.

-- Editiert von User am 20. Februar 2023 03:52

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Wie sieht es dann mit dem Lebenslauf aus?
Wäre ja komisch, dass man mit dem schulischen und praktischen Teil der FHR studiert, dann nochmal den "echten" praktischen Teil macht.
Dann machen Sie es ebenhalt nicht so. Im Übrigen ist das nicht ansatzweise ein juristisches Problem.

Zitat:
Karriere als Informatiker zu machen wird dann auf jeden Fall eine ziemlich heftige Hürde werden.
In der Informatik besteht ein massiver Einstellungsbedarf. Ich kenne einige Informatiker, die noch mit ganz anderen Baustellen im Leben eine ordentliche "Karriere" gemacht haben, namentlich zu sehr guten Arbeitsbedingungen ein sehr gutes Gehalt erzielen.

Im Übrigen steht es dem Betroffenen ja frei, eine Karriere außerhalb dieses Fachbereichs anzustreben. AUch in anderen Bereichen besteht ein massiver Einstellungsbedarf. Dort wird so gut wie jeder genommen, der über eine Arbeitserlaubnis verfügt und Vollzeit arbeiten kann/will.

Zitat:
im besten Fall bekommt man vielleicht vom Staat eine Umschulung zum Fachinformatiker irgendwann gesponsort
Nein. Auch das ist nicht der beste Fall.

Zitat:
Ich gehe jetzt mal vom worst case aus.
Nein. Sie werden nur erneut Opfer Ihrer eigenen Spinnerei. So macht das keinen Spaß.

Sie wollen offenbar mit uns eine fiktive Rechtslage diskutieren. Da niemand hier mit dieser nur in Ihren Gedanken existierenden Rechtslage vertraut ist, kann Ihnen auch niemand hier beantworten, wie dieser oder jener (völlig unrealistische) Ausgang des Sachverhalts nach dieser fiktiven Rechtslage zu behandeln wäre.

Zitat:
Aber eine echt schlimme Situation, wünsche so etwas niemanden.
Mein Mitleid hält sich in jeder Hinsicht in Grenzen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von held32):
Ich gehe jetzt mal vom worst case aus.
Alles wird aberkannt, man muss alles zurückzahlen.

Das ist aber noch nicht das Ende des Worst Case ...



Zitat (von held32):
Darf man überhaupt dann das Studium im Lebenslauf erwähnen, wenn man rückwirkend exmatrikuliert wird und alle Studienbescheinigungen entzogen werden?

Ja, man muss es nur mit der korrekten Wortwahl machen ... wobei es dann wohl besser wäre es nicht zu tun.



Zitat (von held32):
Karriere als Informatiker zu machen wird dann auf jeden Fall eine ziemlich heftige Hürde werden.
Schön vom 1.xx Informatiker zum langzeit Arbeitslosen.

Auch wenn viele Unternehmen in den Anzeigen schreiben das sie gerne einen "Studierten" hätten ... in der Realität sieht es dann doch anders aus.
Im übrigen kann einen die "Karriere" vom 1.xx Informatiker zum Langzeit-Arbeitslosen auch mit erfolgreich abgeschlossenem Studium drohen, denn ein erfolgreicher Studienabschluss besagt genau 0,0 über die Kompetenzen in der Realität.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12329.05.2023 04:36:54
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Im übrigen kann einen die "Karriere" vom 1.xx Informatiker zum Langzeit-Arbeitslosen auch mit erfolgreich abgeschlossenem Studium drohen, denn ein erfolgreicher Studienabschluss besagt genau 0,0 über die Kompetenzen in der Realität.


Da gebe ich dir sogar recht, insbesondere in der IT-Branche ist das schon relativ wichtig Berufserfahrung zu sammeln. Das Problem ist halt, dass man Berufserfahrung mit einem Abschluss deutlich leichter bekommt.

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, man muss es nur mit der korrekten Wortwahl machen ... wobei es dann wohl besser wäre es nicht zu tun.


Wäre die richtige Wortwahl beispielsweise: Besuchte Veranstaltungen der xxx Hochschule?
Das Problem ist halt, dass man eine sehr große Lücke hat, die man nicht füllen kann.
Oder soll man reinschreiben, dass man zwei Jahre programmieren gelernt hat? Nicht sehr autentisch.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12329.05.2023 04:36:54
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von held32):
Ja, man muss es nur mit der korrekten Wortwahl machen ... wobei es dann wohl besser wäre es nicht zu tun.


Aber jetzt mal ernsthaft. Ich überlege wirklich vielleicht zur Schule zu gehen und auf das Missgeschick aufmerksam zu machen. Laut einem Anwalt muss die Schule den praktischen Teil zurücknehmen, wobei es hier um einen Verwaltungsakt geht und nicht um Strafrecht. Die Frage ist halt wirklich, ob man dann einfach schreiben darf: Hochschule zxy Informatik Bachelor (rückwirkend exmatrikuliert, oder Immatrikulation entzogen). Man möchte ja keinen Anstellungsbetrug begehen. Im Lebenslauf sieht man ja den schulischen Teil der Fachhochschulreife und sämtlich Tätigkeiten. Und im Bewerbungsgespräch könnte man das ganze ja erklären, dass es halt Probleme mit dem praktischen Teil gab, falls gefragt wird, was rückwirkend exmatrikuliert bedeutet. Gibt ja auch Menschen die studieren einfach nur um immatrikuliert zu sein, bei mir wurden ja Prüfungen geschrieben . Das Fachwissen hat man sich ja tatsächlich angeeignet und eine Lüge wäre es auch nicht. Dann müsste man nur noch bisschen arbeiten, das Geld zusammenkratzen, ein neues Praktikum machen und könnte wieder Informatik studieren. Wahrscheinlich wäre man schon so 29, aber könnte dann das Studium mit 33 beenden.

Ist vielleicht jemand Arbeitgeber, oder HR? Würde man so eine Person zum Einstellungsgespräch vorladen?;D
Ist ja besser als eine Lücke zu lassen.
Man gibt ja keinen Hauptschulabschluss an und danach das Humanmedizin Studium.

Aber mal sehen, was die Rechtsberatung zum Thema Strafrecht sagt.

Der beste Troll wäre halt wieder den selben Dozenten in Informatik zu sehen. Also dieses mal würde ich bei den Projektarbeiten auf jeden Fall mehr Gas geben.;D

-- Editiert von User am 21. Februar 2023 03:41

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mthe0
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 8x hilfreich)

Persönliche Meinung/Antwort: Leg dir ein dickeres Fell zu!

Ich habe noch nie so ein Gewürge (für mich nicht nachvollziehbarer Gedankengang) wegen einer Praktikumsbestätigung gesehen.

Kein Mensch (auch kein Arbeitgeber) wird sich je für einen Praktikum-Nachweis interessieren!

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(911 Beiträge, 157x hilfreich)

Abgesehen davon: Der Nachweis wurde so ja auch von der Schule akzeptiert. Wer weiß, vielleicht war das sogar absichtlich (z.B. aus Kulanz), weil bekannt war, dass es während Corona schwierig war mit den Praktikumsplätzen?

Falls eben tatsächlich mal jemand nachfragt, warum das Praktikum nur 150, statt 300 Stunden beträgt (keine Ahnung, wer da Jahre später nachfragen sollte - aber egal), dann sagt man eben so wie man es hier geschrieben hat:

Man hat den Nachweis eingereicht und die Schule hat das (aus Kulanz?) so akzeptiert, dazu das mit Corona und den wenig verfügbaren Plätzen . Dann sollte die Sache doch erledigt sein und lügen muss man dazu auch nicht.


Man kann jetzt natürlich auch hier (wie vom Fragesteller angedacht) ein Abitur "auf Reserve" machen, damit falls das mit dem Praktikum auffliegt, man das andere Abiturzeugnis vorweisen kann. Oder man beschreitet einen komplett anderen Lebensweg und macht eine Ausbildung in der JVA, ich habe gehört, Koch soll dort sehr beliebt sein. Vorrausetzung dafür wäre allerdings eine mehrjährige Haftstrafe.



-- Editiert von User am 21. Februar 2023 09:36

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12329.05.2023 04:36:54
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay, ich gebe mal ein bisschen Einsicht in die Details. Sagen wir mal der Praktikant hat nachgefragt, ob er ein Zeugnis nur mit dem Datum und nicht mit den wöchentlichen Zeiten ausgestellt bekommt. Dies könnte man ihm mit dem Schriftverkehr nachweisen. Außerdem sollte das Praktikum in einem bestimmten Bereich gemacht werden, ist es aber nicht gewesen.

Also man hat halt nichts gefälscht, aber anscheinend hätte man das Zeugnis nicht bekommen dürfen. Es wurden nur echte Nachweise eingereicht. Jetzt ist man halt mitten im Studium. Man stellt sich halt die Frage, ob wenn man sich nun bewirbt, man theoretisch Anstellungsbetrug begeht. Die andere Frage ist halt wie die Schule reagieren wird, wenn man sie nun darauf ansprechen würde. Man kann ja beispielsweise nur den falschen Bereich erwähnen. Es wurde halt von beiden Parteien fahrlässig gehandelt. Ich glaube die meisten würden einem raten einfach den Ball flach zu halten und das Studium durchzuziehen. Das Problem ist halt, dass um so länger man studiert und Prüfungsleistungen ablegt, um so größer ist der potentielle Schaden im Sinne von Lücke im Lebenslauf, wobei das halt kaschiert werden könnte, wenn man ein Gewerbe anmeldet und man kleinere Programmiertätigkeiten annimmt.

Im Prinzip gibt es wieder zwei Wege. Studium durchziehen und hoffen, dass niemals etwas auffällt.
Schule anschreiben und mit den Konsequenzen leben, jedoch mit der Möglichkeit in der Zukunft wieder ein Studium anfangen zu können, wo man sich aber sicher ist, dass alles rechtssicher abläuft.



Zitat (von CarstenF):
Oder man beschreitet einen komplett anderen Lebensweg und macht eine Ausbildung in der JVA, ich habe gehört, Koch soll dort sehr beliebt sein. Vorrausetzung dafür wäre allerdings eine mehrjährige Haftstrafe


Ich würde tatsächlich als Ausbildung den Mediengestalter bevorziehen, alternativ würde es auch passen eine Ausbildung zum Maurer oder Energieelektroniker zu machen. Zur Not auch Koch, wenn die Haftstrafe lang genug ist, könnte man sich ja auch in der Haft zur Hochschule anmelden per Fernstudium, aber dafür würde die Haftzeit nicht ausreichen, außer natürlich man fragt den Richter einfach nett, ob man möglicherweise so fünf Jahre bekommen dürfte, damit man die ganzen Abschlüsse nachholen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(911 Beiträge, 157x hilfreich)

Zitat (von held32):
Dies könnte man ihm mit dem Schriftverkehr nachweisen.


Also das Ganze hier scheint wohl eher Getrolle zu sein, aber für den unwahrscheinlich Fall, dass es doch ernst gemeint ist, noch eine kurze, letzte Antwort dazu:

Rufen Sie eben meinetwegen Ihrer ehemaligen Schule an. Wenn man so um Konsequenzen bettelt, gibt es vielleicht auch tatsächlich irgendwann welche. Vielleicht bietet die Schule auch einen „Lösungsvorschlag" an, ich vermute, dass die Schule sich auch erstmal rechtlich beraten lassen muss, wie man hier vorgeht.

Zumindest die Sekretärin wird das Problem ziemlich sicher nicht allein lösen können.

Aber wie auch immer, wenn Sie das so beschäftigt, gehen Sie wie geschrieben zu einem Anwalt. Dann können Sie das Ergebnis gerne hier posten, ich glaube allerdings nicht, dass das sehr unterschiedlich ausfällt.


-- Editiert von User am 21. Februar 2023 13:14

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