Urkundenfälschnung, vordiplomzeugnis

9. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Tobi__
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Urkundenfälschnung, vordiplomzeugnis

Ich habe einen ähnlichen Beitrag gelesen. Ich habe mein Vordiplomszeugnis um eine bessere Note gefälscht und an der Uni ausgedruckt. Ich weiß, das ist kriminell. Ich wollte damit ein Auslandssemester machen und hatte Angst, dass ich mit einer 3 nicht genommen werde. Ich habs aber an einem falschen Drucker ausgedruckt, so dass es wohl jeder gesehen hat. Deshalb habe ich das Zeugnis auch nicht in Umlauf gebracht. Aber es bleibt trotzdem Urkundenfälschung.
Ich habe nun mein echtes Vordiplomszeugnis für die Bewerbung genutzt. Die Frage ist, was erwartet mich jetzt, wenn man an der Uni meine fälschung entdeckt hat?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Lesen Sie mal § 267 StGB . In Ihrem Fall sind die Wörter -zur Täuschung im Rechtsverkehr- von Interesse. Soll heißen: Sie können Ihre Zeugnisse fälschen so lange sie wollen. Es ist nur dann strafbar, wenn es zur Täuschung im Rechtsverkehr geschieht. Sollte es zu einem Ermittlungsverfahren kommen müssen Sie nun aber die notwendigen Schlüsse selbst ziehen.

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#2
 Von 
Tobi__
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe nicht vor jemanden im Rechtsverkehr mit meinem Vordiplomszeugnis zu täuschen. Ich habe nach dem Drucken meines gefälschten Zeugnissen so einen Schock bekommen,, weil ich gedacht hatte, dass ich entdeckt worden bin. Und deshalb habe ich meine Fälschungsgedanken sofort verworfen.
Ich hatte schon befürchtet, dass allein die Existenz meines gefälschten Zeugnisses strafbar ist. So etwas mache ich nie wieder und rate es auch keinem!!!
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!!!

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich hatte schon befürchtet, dass allein die Existenz meines gefälschten Zeugnisses strafbar ist. <hr size=1 noshade>


Sie haben sich theoretisch (!) durchaus strafbar gemacht. Denn zu dem zeitpunkt, als Sie das Zeugnis gefälscht haben, haben Sie durchaus in der Absicht gehandelt, die Fälschung im rechtsverkehr zu verwenden. Schließlich wollten Sie ja das Auslandssemester.

Sie haben damit den Tatbestand des § 267 I (1. Alternative) StGB durchaus verwirklicht.

Allerdings kräht kein Hahn danach, da Sie das Zeugnis ja wieder vernichtet haben und nichts passiert ist.

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Denn zu dem zeitpunkt, als Sie das Zeugnis gefälscht haben, haben Sie durchaus in der Absicht gehandelt, die Fälschung im rechtsverkehr zu verwenden
Bingo. Deshalb ja mein Wink mit dem Jägerzaun ;)

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#5
 Von 
Tobi__
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das stimmt. Ich hatte es falsch formuliert...Ich habe auf keinen Fall vor jetzt oder in Zukunft irgendetwas zu fälschen und bin einfach nur froh, dass ich fast erwischt wurde und nochmal mit zugegebenermaßen selbstverschuldetem Schrecken davongekommen bin. :wipp: Kein AUslandssemster ist es wert, dass man deswegen kriminell wird.
Vielen Dank für die Beiträge!!!

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#6
 Von 
deno81
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

die vordiplomnote interessiert doch eh keine fliege. brauchst dir auf jeden fall keine sorgen zu machen-der bnd wird dir diesen ausrutscher in die kriminalität noch einmal durchgehen lassen ;)

-- Editiert von deno81 am 09.09.2008 22:57:50

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#7
 Von 
Punk
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)


@Tobi__

"Ich habe mein Vordiplomszeugnis um eine bessere Note gefälscht und an der Uni ausgedruckt."


Eine frage, die mich interessiert ist, was du genau meinst mit dem "an der Uni ausgedruckt"? Hast du das Zeugnis auch an der Uni gefälscht, indem du dir z.B. Zugang zu einem Computer verschafft hast an dem du nicht dran darfst, um mit einem vorinstallierten Zeugnisprogramm das Zeugnis zu fälschen? Zum Beispiel an einem Rechner im Sekreteriat oder in einem anderem Büro, an dem auch die normalen Vordiplomzeugnisse gedruckt werden? Oder hast du das Zeugnis Zuhause gefälscht und wolltest es nur an einem öffentlichen Computer in der Uni ausdrucken?
Ich glaube schon, dass es nicht nur wichtig ist, ob du das Zeugnis gefälscht hast, sondern auch wo und wie. Wenn du z.B. dir illegalen Zugriff auf einen Computer verschaftt hast, ist das dann nicht mehr nur Urkundenfälschung alleine. Und natürlich kommt es auch drauf an, ob du auch die Unterschriften gefälscht hast und irgendwelche Uni Stempel/Siegel benutzt hast oder dir die illegal beschafft hast. Ich möchte dir aber nichts unterstellen. Ich frage nur aus Interesse, weil es doch schon einen großen Unterschied macht.

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#8
 Von 
Tobi__
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich hab mein Zeugnis in der Uni an einem öffentlichen Rechner ausgedruckt und da waren auch noch keine Stempel oder Siegel oder irgendwelche Unterschriften drauf.
Und daran ins Sekreteriat einzubrechen und irgendwelche vorinstallierten Programme zu verwenden, hab ich glücklicherweise noch nicht gedacht :sweat: .
Ich hab allein durch die Tatsache, dass ich die Absicht hatte zu fälschen, schon ein total schlechtes Gewissen. Zum Glück hab ich keine Fälschungen verwendet und wie gesagt mein ECHTES Vordiplomzeugnis für meine Bewerbung benutzt. Ich hoffe mal, mich erwarten keine bösen Überraschungen aus der Sache.

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#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>da waren auch noch keine Stempel oder Siegel oder irgendwelche Unterschriften drauf. <hr size=1 noshade>


Dann hast Du dich auch nicht mal nach § 267 I 1. Alt StGB strafbar gemacht.

Die sache ist also strafrechtlich überhaupt nicht relevant !!!



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#10
 Von 
Tobi__
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Yuhuuh... :banana: Danke für eure Beiträge!!!

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#11
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

@justice:
Wäre das eigenlich noch eine straflose Vorbereitungshandlung oder bereits ein Versuch? Letzterer bliebe zwar hier wegen Rücktritts auch straflos, was aber wäre, wenn er mit einem solchen Zeugnis ohne Stempel, Siegel oder Unterschrift ertappt worden wäre?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das ist eine gute Frage. Ich muss gestehen, ich müsste in einen Kommentar schauen, um Dir da eine verbindliche Antwort zu geben. Dass kann ich aber nicht tun, weil ich weder im Büro noch zu Hause bin. ;)

Aber rein aus dem Bauch heraus würde ich auf die Gesamtumstände abstellen. Wenn er das Zeugnis fälscht und sich sagt *den Stempel und die Unterschrift mache ich nächste Woche drauf* dann spricht einiges für eine straflose Vorbereitungshandlung, da ja die eigentliche Identitätstäuschug noch nicht erfolgen soll.

Wenn aber das körperliche Herstellen der Urkunde und die Identitätstäuschung in einem engen Zusammenhang stehen, dann spricht einiges für strafbaren Versuch bzw. wie hier: Rücktritt

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