Urkundenfälschung-Anklage-Versicherung-Unrecht!

17. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Vorerstanonym
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)
Urkundenfälschung-Anklage-Versicherung-Unrecht!

Guten Tag,

ich habe da ein größeres Problem: Ich war als HGB 84 bei einer größeren Versicherung beschäftigt bis ich vo ca. 2 Jahren raus geflogen bin mit dem Vorwurf der Urkundenfälschung. Dieser Vorwurf wurde mir nie mitgeteilt bzw. auf mehrfachigem schriftlichen Verlangen meines Anwalte (Zivilrecht) nie mitgeteilt. Wir führten ein Prozess vor dem Landgericht an. Bei der vorläufigen Verhandlung gab uns die Richterin Recht das die Kündigung zu unrecht war, da 1. eine Abmahnung hätte erfolgen müssen und 2. mir auf verlangen die Kündigungsgründe mitgeteilt hätten werden müssen (dies ist nie geschehen).
Die Versicherung hat 3 Monate nach Rauswurf eine Strafanzeige erstellt in der ich angeblich über 50 Anträge selbst unterschrieben haben soll. Diese Verträge kamen aber über sogenannte Untervermittler von mir zustande!
Nun ist in Kürze Verhandlung vor dem Amtsgericht in Stuttgart,
daher suche ich hier noch ein sehr guten Anwalt aus Stuttgart, da mir mein jetziger aus Stuttgart sehr suspekt vorkommt und mir irgendwie nicht glauben möchte. Vor kurzen hatten wir 2 Zeugen benannt die bestätigen können,das es diese Untervermittler gegeben hat, sowie ein grafologisches Gutachten. Dieses wurde diese Woche vom Amtsgericht abgelehnt mit der Bergründung das dieses am Hauptverhandlungstag entschieden wird????????
Mein Zivil-Anwalt erklärte mir (obwohl er sich nicht sicher ist,
da er kein Strafrecht macht) das er befürchtet, das ich am ersten Tag so auseinander genommen werde das ich auf jeden Fall ein Geständniss abgebe, selbst wenn ich unschuldig bin würde ich diese 2 Tage nicht durchstehen da mir immer gedroht würde, das ich ins Gefängniss müsse (sofort). Ausserdem sagte er, er glaube das es nicht rechtsmäßig wäre 2 Verhandlungstage zu führen die länger als 10 Tage ausseinander liegen, ist das richtg? 1. Verhandlung und 2. liegen 12 Tage ausseinander.

Hilfe, ich bin komplett verzweifelt!!!!
Auch da mir die Versicherung einen AVAD Eintrag gestellt hat und ich so schwer einen Neuen Arbeitgeber finde, obwohl ich gleich
dananch eine Neue Stelle hatte.

Ist es möglich, das es abgekartetes Spiel ist und für die (incl. meinem Anwalt für Strafrecht) schon fest steht was ich bekomme
und das es völlig unerheblich ist ob ich unschuldig bin oder schuldig!?!?!?!?!?

Was noch wichtig ist: Wenn die Strafanzeige eingestellt würde, wäre der Zivilprozess so gut wie gewonnen und hier winkt eine sehr große Summe die ich gerne mit einem Anwalt gerecht teilen würde, ein gewisser Prozentsatz halt, deswegen benötige ich einen sehr angangierten Anwalt und nicht einen für den ich nur eine Nr. bin. Rechtschutzdeckung wäre für die 1. Instanz im Strafrecht gegeben, da ich einen Spezial-Strafrechtsschutz habe.

-- Editiert von Vorerstanonym am 17.03.2007 10:19:37

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60 Antworten
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#1
 Von 
Vorerstanonym
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Was noch zu erwähnen ist. Mein Polizeiliches Führungszeugniss hat keine Eintragungen!!

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

wurde diese Woche vom Amtsgericht abgelehnt

In wiefern denn 'abgelehnt'?

da mir immer gedroht würde, das ich ins Gefängniss müsse (sofort)

Unsinn. Eine Verhaftung noch im Gerichtssaal ist selbst bei einer Verurteilung (die ja 'nur' wegen Urkundenfälschung und Betrug in Frage käme) nur bei gemeingefährlichen Tätern gegeben - etwa wenn schon Untersuchungshaft bestand.
Aber da man ja immer noch Rechtsmittel einlegen kann, käme das eh nicht in frage.

das es nicht rechtsmäßig wäre 2 Verhandlungstage zu führen die länger als 10 Tage ausseinander liegen

Schwachsinn.

das es völlig unerheblich ist ob ich unschuldig bin oder schuldig

Noch mehr desselben.

die ich gerne mit einem Anwalt gerecht teilen würde

Das dürfte der Anwalt gar nicht. Erfolgshonorare sind unzulässig.

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#3
 Von 
Vorerstanonym
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

wurde diese Woche vom Amtsgericht abgelehnt

In wiefern denn 'abgelehnt'?

insofern das ein schrieb kam vom Amtsgericht,
das sie es momentan nicht zulassen sondern erst am Hauptverhandlungstag darüber entschieden wird ob es zugelassen wird!?!
Wie bitte soll ich da meine Unschuld beweisen? Glaube kaum das ein Gutachten innerhalb 12 Tage erstellt wird.

Gibt es nicht eine Neue Gebührenordnung in denen die Anwälte freie Vreinbarungen treffen dürfen?

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)


1. Der Anwalt muß in der Hauptverhandlung einen mündlichen Beweisantrag stellen bzgl des grafologischen Gutachtens. Da es bzgl der Unterschrift entscheident auf ein solches Gutachten ankommt, muß diesem Beweisantrag auch stattgegeben werden. Wenn das gericht dies nicht tut, könnte dies eine Revision begründen.

2. Wenn die Hauptverhandlung zu keinem Ergebnis führt und es einen Fortsetzungstermin geben muß, dann muß dieser Fortsetzungstermin spätestens 3 Wochen nach der ersten Verhandlung stattfinden. Die 12 Tage sind also in ordnung.

3. Der Anwalt kann zwar sein Honorar mit dem mandanten frei aushandeln, aber es darf sich dennoch um kein Erfolgshonorar handeln. Das heißt, das Honorar muß unabhängig vom Ausgang des verfahrens bleiben.

4. Das mit der Haft ist Unsinn !

5. Sie können auch nicht 'auseinandergenommen werden'. Schließlich haben Sie das recht zu schweigen und brauchen gar nichts sagen.

6. Ich habe den Eindruck, der Anwalt ist ein reiner Zivilrechtler. Und es ist zum teil wirklich übel, wenn sich ein reiner Zivilrechtler im Strafrecht versucht. Das kann nur in die Hose gehen, weil der Strafprozess in seinem ganzen Verfahren fundamental anders läuft als der Zivilprozess. Ich empfehle daher dringend, sich einen Anwalt für Strafrecht zu suchen !

Gruß justice



-- Editiert von justice005 am 18.03.2007 10:51:43

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#5
 Von 
Vorerstanonym
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Deine Antworten. Wieso ist Haft Schwachsinn? Da es bei einem Schöffengericht ist geht der Staatsanwalt doch von 2-4 Jahren aus, oder?
So hab ich es nach gelesen.
Ich habe einfach nur Angst.

Da David gegen Goliath !!

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#6
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
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#7
 Von 
Vorerstanonym
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Der 1. Vermittler über den ca. 98% der Fälle zustande kamen ist 3 Tage nach meiner Entlassung gestorben, aber es gibt Zeugen das dem so war.
Der 2. Vermittler über den nur 1 Vertrag zustande ka ist auch tot. Auch hier gibt es Zeugen.
Über diese beide Zeugen wird aber erst am 1. Verhandlungstag entschieden od diese zugelassen werden.
Bei 2 Verträgen sind 4 Brüder betroffen, die werden wohl die Aussage verweigern um sich nicht selbst zu belasten.

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#8
 Von 
guest123-1062
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Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

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#9
 Von 
Vorerstanonym
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, da 98% durch den Steuerberater kamen, der 3 Tage nach meiner Kündigung verstorben ist. Ich könnte alles schriftlich nachweisen wenn ich nicht sofortiges Hausverbot erhielt und keine Geschäftlichen Sachen mitnehmen durfte! Wie soll ich es jetzt beweisen? Es gibt einen Zeugen durch den dieser Kontakt zustande kam.
Weiterhin bin ich gerade auf der Suche (vorr. mit Erfolg) das dieses der Steuerberater nicht nur bei mir si gemacht hat sondern auch mit anderen Gesellschaften über Vertreter.

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#10
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
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#11
 Von 
Vorerstanonym
Status:
Frischling
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was noch anzumerken wäre, ich habe einen Anwalt für Zivilrecht, den möchte ich auch behalten nur der im Stafrecht kommt mir suspekt vor.....

Danke bisher für die Antworten.

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#12
 Von 
guest123-1156
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Lehrling
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#13
 Von 
guest123-1062
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Student
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#14
 Von 
Vorerstanonym
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Personen von dem einem Vermittler (98%) gab es alle nicht, die Namen,Adressen waren alle frei erfunden- Leider hat sich die Versicherung nicht an HGB92 gehalten und die Provisionen nach Eingang des Erstbeitrages ausgezahlt, sondern nach Policierung.

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#15
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
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#16
 Von 
Vorerstanonym
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin aber nur wegen Urkundenfälschung und nicht wegen Betrug angeklagt. Ist das ein Unterschied? Was soll ich denn tun um meine Unschuld zu beweisen?

-- Editiert von vorerstanonym am 20.03.2007 08:05:43

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#17
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
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#18
 Von 
Vorerstanonym
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst einmal müsstest Du wohl erst einmal unschuldig sein.

Ich bins aber! Das einzigste was ich mir vorwerfen kann, ist das ich die Anträge eingereicht habe, jedoch hatte ich einige Untervermittler und da waren genügend gute Verträge dabei die Heute noch laufen!

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#19
 Von 
Vorerstanonym
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Wo nimmst Du denn eigentlich bei der Sachlage diesen Optimismus her?

Ich habe keine Ahnung! Wenn ich nicht eine kleine Tochter hätte und meine Freundin auch noch 2, dann wäre ich glaub schon gegen den Baum gefahren!

Was ist mit der Sache, das die Versicherung selbst gegen das Gesetz verstößt und Prov im voraus bezahlt? Hätte sie sich an das Gesetz gehalten wäre nie was passiert....?

-- Editiert von vorerstanonym am 20.03.2007 08:43:55

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#20
 Von 
guest123-1062
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Student
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#21
 Von 
Vorerstanonym
Status:
Frischling
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Haha......

War ja nur so ein Gedanke....
Natürlich lief die Provision über mein Konto, hab dann weiter Unterprovision an Untervermittler bezahlt...

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#22
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
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#23
 Von 
Vorerstanonym
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

In Bar ja, aber mit Quitung, die in meinem Büro sind/waren. Durch das hausverbot durfte ich ja aber nichts mitnehmen, da mein Ex-Chef meinte, da komme bestimmt die Staatsanwaltschaft und durchsucht alles, was aber nicht geschah, er wollte es auch abschließen das Büro und versiegeln, was auch nicht geschah, jeder Kollege hatte Zugang......

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#24
 Von 
Vorerstanonym
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann das sein das ich aus der Geschichte nicht raus komme?
Ist es besser ein Geständniss ab zu legen,
auch wenn ich es nicht getan habe? Hauptsache kein Knast????

Hiiiiiiilllllffffeeeeeee!!!

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#25
 Von 
Vorerstanonym
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann das sein das ich aus der Geschichte nicht raus komme?
Ist es besser ein Geständniss ab zu legen,
auch wenn ich es nicht getan habe? Hauptsache kein Knast????

Hiiiiiiilllllffffeeeeeee!!!

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#26
 Von 
Vorerstanonym
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Was jetzt noch rauskam: Der Steruberater hat 2001 eine E.V. abgegeben und seine Zusassung in in 2001 verloren, genau da wo es mit den Verträgen bei mir los ging.

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#27
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

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#28
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Wenn Sie schuldig sind werden Sie erst in ein paar Jahren herauskommen.

gruß
avalon 2006

Was ich eher glaube.

-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

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#30
 Von 
Vorerstanonym
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten:
Das heisst: Ich geb ein Geständniss ab (obwohl ich nichts dafür kann, ausser das ich die Anträge eingereicht habe), was erwartet mich dann??

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