Urkundenfälschung Arbeitszeugnis

28. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Mueller74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urkundenfälschung Arbeitszeugnis

Hallo,
Ich habe von einem ehem.Ag eine Anzeige bekommen wg. Urkundenfälschung eines Arbeitszeugnis. Nun war es so das Mir mein ehem. Ag die Erlaubnis erteilte ein Zeugnis zu schreiben da Sie keine Erfahrungen hat ein solches zu erstellen. Nun kann Sie sich daran nicht mehr "erinnnern" da wir in Unfrieden auseinander gingen. Nun habe ich die Anklage bekommen und hab echt Angst was da auf mich zu kommt!! Dazu kommt das ich auch schon ne Vorstrafe habe... Was kann mir passieren falls gegen mich entschieden wird? Bitte helft mir, Danke!!

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"Mueller"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Wer hat das Zeugnis denn unterschrieben?

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Ich denke, daß Du Dir schon ein Arbeitszeugnis selbst ausstellen darfst. Dieses Schreiben an sich stellt noch keine Urkundenfälschung dar. Unangenehm wird es erst, wenn Du falsche Angaben zum Verfasser des Inhaltes machst (Bsp. Dieses Zeugnis wurde von Firma X auf Wunsch des Arbeitnehmers erstellt). Wie siehts denn damit aus?

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"Wer sündigt, schläft nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mueller74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo danke erst mal für die Antworten.
Also das Zeugnis hatte damals meine Ag in unterschrieben aber ich habe das Zeugnis eingescannt und eine Kopie davon mit einem anderen Datum versehen. Also ist dies auch kein Orginal sondern eine gescannte Kopie des Zeugnis. Aber welche Frage mich viel brennender beschäftigt, welche Strafe kann ich erwarten?
Danke


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"Mueller"

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

...welche Strafe kann ich erwarten?


Erst mal muß ja geklärt werden, ob überhaupt der Tatbestand erfüllt ist.

Eine Kopie ist schon mal keine "Urkunde" im Sinne des Gesetzes. Außerdem hast Du ja nichts am Inhalt verändert.

Urkundenfälschung nach § 267 StGB wird prinzipiell mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft. Welche Strafe im Falle einer Verurteilung real rum kommen würde, kann man nicht vorhersagen. es ist aber wohl von einer Geldstrafe auszugehen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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