Hallo,
ich bin neu hier im Forum und habe eine dringende Frage. Mein Nochehemann droht mir, mich wegen Urkundenfälschung und Betrug
anzuzeigen. Kurz die Vorgeschichte: Wir sind seit 2007 getrennt und haben die Lohnsteuer noch für 2007 geneinsam veranlagt. Durch fehlende Belege seinerseits hat sich sie ganze Erklärung durch den Steuerberater bis Anfang 2009 hingezogen. Da er über kein eigenes Konto zu der Zeit mehr verfügte, weil Ihm bereits durch hohe Überschuldung die Gläubiger im Nacken saßen, hat er als Kontoverbindung ein Konto seiner Mutter angegeben. Er brachte mir die Erklärung im Januar 2009 mit Bitte um Unterschrift vorbei, wobei ich den Abend schon zu Ihm sagte, das da ja kein Konto von uns beiden angegeben sei. Er sagte, er würde seiner Mutter noch Geld schulden und Sie würde mir meinen Anteil dann überweisen. Darauf hin sagte ich, dass das ja nichts mit mir zu tun hat. Er ging dann, ich änderte die Kontonummer und den Kontoinhaber mit Tippex und handschriftlich, teilte Ihm aber auch noch vor Abgabe der Erklärung im persönlichen Gespräch mit, das ich meine Kontonummer eingetragen habe. Er sagte,er will das Geld nicht, seine Hälfte hätte er seiner Mutter verspochen, ich solle die Hälfte dann auf Ihr Konto überweisen. Da er zwischenzeitlich noch Belege nachreichen mußte, hat sich das ganze bis heute hingezogen. Nun der Hammer:Vor zwei Wochen, nachdem ich Ihm eine Unterschrift wegen einer anderern Sache verweigerte, ist er völlig ausgerastet und drohte mir mit einer Anzeige wegen Urkundenfälschung!!!Bis jetzt ist noch nichts geschehen und ich bin völlig verunsichert. Es ging um unsere Lohnsteuer, die kann doch nicht auf ein mir unbekanntes Konto überwiesen werden und ich habe Ihm die Änderung auch mitgeteilt. Meine Frage:
Habe ich mich strafbar gemacht, obwohl ich Ihm das gesagt habe und es fast vier Monate nichts ausgemacht hat?
Urkundenfälschung - Konto - Lohnsteuer
> nachdem ich Ihm eine Unterschrift wegen einer anderern Sache verweigerte, ist er völlig ausgerastet und drohte mir mit einer Anzeige wegen Urkundenfälschung
Dann drohen Sie ihm doch mit einer Anzeige wegen Erpressung.
Verstehe ich das richtig: Er hat Ihnen seine Steuererklärung mitgebracht, Sie haben darin etwas geändert und dann unterschrieben?
Darin sehe ich keine Urkundenfälschung, da Sie damit keine *seiner* urkundlichen Erklärungen verfälscht haben. Erst recht ist keine "Täuschung im Rechtsverkehr" anzunehmen, da Sie weder ihn noch er das Finanzamt mit dieser Steuererklärung täuschen wird.
Er hat UNSERE Steuererklärung mitgebracht, die war von Ihm schon unterschrieben, ich habe die Bankdaten allerdings geändert, als er schon weg war, Ihm dies aber vor Abgabe mitgeteilt, persönlich Er hat gesagt, er will von dem Geld nichts, das hätte er seiner Mutter versprochen, der würde er was schulden... ja aber doch nicht meine Hälfte!!?? Das angegebene Bankkonto war das Konto seiner Mutter.....Er hatte zu dem Zeitpunkt kein eigenes. Deshalb habe ich meine Kontonummer angegeben, Ihm aber gesagt, dass ich die Hälfte dann überweisen werde. Ich kann für die gemeinsam veranlagte Steuer doch kein Konto akzeptieren, das weder mir noch Ihm zuzuordnen ist. Er bekommt doch auch den Bescheid.
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Hmmm, ich sehe darin auch keine Urkundenfälschung, da Sie nur gemeinschaftlich handelnd zur Abgabe der Urkunde aufgefordert waren. D.h., erst wenn beide Unterschriften auf der Steuererklärung stehen, wäre eine nachträgliche Änderung ggf. relevant.
Da Sie genau so wie Ihr Ex den gleichen Anspruch auf die volle Summe haben, sehe ich hier auch keinen anderen Straftatbestand als erfüllt.
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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
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