Urkundenfälschung - Muss Berufsgenossenschaft das zur Anzeige bringen?

31. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)
Urkundenfälschung - Muss Berufsgenossenschaft das zur Anzeige bringen?

Guten Tag!
Nach einem Unfall bei der Arbeit,untersucht die Berufsgenossenschaft den Unfall.Nach Einsicht der Akte der BG, stelle ich nun fest, dass von meinem Arbeitgeber der Tourplan vom Unfalltag eindeutig gefälscht ist.Dieser Tourplan wurde von der BG zur Unfallursache angefordert.Dieses teile ich nun der BG mit, somit liegt eigentlich eine Urkundenfälschung vor, ich glaube dies stellt den Tatbestand einer Straftat da.Wäre die BG nicht verpflichtet, diese Urkundenfälschung zur Anzeige zu bringen? Kann ich die BG zwingen oder zumindest auffordern die Urkundenfälschung zur Anzeige zu bringen?
Bei dem Unfall geht es um eine Hepatitis B Infektion infolge einer Nadelstichverletzung.Da vom Arbeitgeber kein Arbeitsschutz durchgeführt wurde, versucht dieser mit allen Mitteln, den Unfall zu vertuschen.

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15 Antworten
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#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Die Frage ist ja nun, ob das der BG übersante Schriftstück ein Orginal oder eine Kopie ist. Wenn es keine Kopie wäre wäre es schonmal keine Urkunde, und damit auch keine Urkundenfälschung.

Daher ist es zweckmäßig festzustellen was bei der BG da in der Akte ist. Zum anderen handelt es sich bei Urkundenfälschung um ein sog. Offizialdelikt demnach können auch Sie Anzeige bei der Polizei erstatten. Die BG wäre sicher angehalten dies zu tun.

Soweit ist Ihre Schilderung klar.

Jetzt frage ich mich natürlich was ein Tourenplan mit einer Nadelstichverletzung zu tun hat, und wie sie sich die BG mäßig zugezogen haben wollen. Das ist hier etwas unklar.

Und welchen Arbeitsschutz hätte der AG durchführen sollen/müssen (Ihrer Ansicht nach) ggf. kommt hier dann nämlich eine Fahrlässige Körperverletzung in Betracht.


-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

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#2
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Die Firma ist doch der Aussteller, abgesehen davon das nur eine Kopie vorliegt wäre auch das Original nicht unecht, sog schriftliche Lüge.
Strafanzeige können sie selbst machen, die BG ist dazu nicht verpflichtet, es könnte ggf. ein Prozess-Betrug vorliegen, wenn sich die Firma vorteile erschleicht.

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#3
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Was wollen Sie mit dem Kommentar sagen ?
Dass Sie mal ne Anfängerübung besucht haben ?
:crazy:

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#5
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

An Rechtsmacher:
Frage:
Jetzt frage ich mich natürlich was ein Tourenplan mit einer Nadelstichverletzung zu tun hat, und wie sie sich die BG mäßig zugezogen haben wollen. Das ist hier etwas unklar.
Antwort:
Wie eine Spedition, haben Altmedikamente eingesammelt.Duch die Fälschung sollte hier der Eindruck erweckt werden, das ich Lüge.
Auch mein Eintrag aus dem Verbandbuch wurde bestritten(schriftlich)
Frage:
Und welchen Arbeitsschutz hätte der AG durchführen sollen/müssen (Ihrer Ansicht nach) ggf. kommt hier dann nämlich eine Fahrlässige Körperverletzung in Betracht.
Antwort:
Gefährdungsbeurteilung,Vorsorgeuntersuchung,
Arbeitsschutzbelehrung,Schutzhandschuhe und es sind zumindest Impfungen anzubieten!
Für das Einsammeln von Altmedikamenten ist die Biostoffverordnung anzuwenden.
Anzeige hatte ich erstattet, aber die Staatsanwaltschaft sah keinen Grund zu ermiiteln und verwies auf die mögliche Zivilklage.Da es vor meiner Nadelstichverletzung aber schon eine NSV bei einem anderen Kollegen gegeben hatte, hat er hier zumindest billigend weitere Verletzungen seiner Angestellten in Kauf genommen.

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Wie hier schon ausgeführt wurde, ist eine Straftat nicht ersichtlich.

Und selbst wenn dies so wäre: Was würde das bringen ? Ihr Geld kriegen Sie deswegen noch lange nicht. Das müssen Sie nämlich selbst zivilrechtlich einklagen.

Also suchen Sie sich einen Anwalt, der wird die Unterlagen eingehend prüfen und dann bewerten, ob hier Erfolgsaussichten für Sie bestehen oder nicht.


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#7
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Was für Geld?
Ihre Ansichten möchte ich mal haben.Das würde also heißen, ein Arbeitgeber braucht keinen Arbeitsschutz zu machen, wenn dann einer ins Gras beisst, weil er HIV oder sich eine HBV geholt hat, hat er halt Pecht gehabt.

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#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Nein, das habe ich nicht gesagt. Wenn Sie meinen Beitrag aufmerksam gelesen hätten, dann hätten Sie erkannt, dass sehr wohl Schadensersatzansprüche denkbar sind. Es handelt sich aber um eine ZIVILRECHTLICHE Forderung, um die man sich selbst kümmern muss !

Was wollen Sie denn eigentlich? Wollen Sie Schadensersatz haben? So hatte ich das jedenfalls verstanden. Das ist Zivilrecht und hat nichts mit Strafrecht zu tun.




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#9
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Ich möchte eigentlich keinen Schadenersatz, wenn es welchen geben wurde hier wohl Schmerzensgeld, würde ich es Spenden!Aber was mich total nervt ist, das ein Arbeitgeber seine Angestellten unbestraft solcher Gefahr aussetzt, die wie ich jetzt weiß auch hätte tödlich enden kann, dann noch das Verbandbuch unterschlägt und obendrein noch Unterlagen fälscht die von der Berufsgenossenschaft angefordert werden.Und keine Behörde wie Amt für Gesundheit und Soziales hält es für Nötig, sich darum zu kümmern.Denn schließlich ist die Nadelstichverletzung und die hepatitis b Infektion als Arbeitsunfall anerkannt worden.Das Amt hatte laut Ihrer Untersuchung ermittelt, das im Verbandbuch steht ich hätte mir ein Pflaster entnommen!!!
Dabei habe ich den Unfall ordnungsgemäß eingetragen!Nachweis liegt jetzt ja vor)da frage ich mich schon wie die dort Ermitteln!
Was ich wirklich möchte ist das der Arbeitgeber bestraft wird, das ich gefeuert wurde brauche ich wohl nicht mehr erwähnen.

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#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Wenn Sie deswegen gefeuert wurden, dann können Sie sich arbeitsrechtlich mit einer Kündigungsschutzklage wehren.

Außerdem: laut Ihren anderen Threads im Forum Arbeitsrecht haben Sie doch selbst gekündigt zum 30.09. !?

Wie passt denn das zusammen?


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#11
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Nein, ich habe nicht gekündigt!ich wurde gekündigt, mit Freistellung für 4 Wochen.
Die Kündigungsschutzklage ist durch, Dank meinem Anwalt und ist somit vom Tisch!(Leider)
Jetzt läuft über den neuen Anwalt die Klage auf Überstunden und Nachtschichtzuschläge!
Übrigens schon die 4. zu Nachtschichtzuschlägen beim Arbeitsgericht von ehemaligen Mitarbeitern.Aber wir kommen vom eigentliche Thema ab.
ich persönliche finde das eine HBV Infektion eine ernste Sache ist, zumal ich mit Einschränkungen bei zukünftigen Arbeiten rechnen muss, laut Auskunft der Arbeitsagentur.

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#12
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

justice005 hat recht, das ist keine strafrechtliche Schiene.
Auch so eine Hepatitis ist nicht zu unterschätzen, wobei auch hiuer der Vorwurf der (fl) KV auch sehr schwer zu beweisen ist. (Zweifelssätze), wenn überhaupt.

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#13
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Ich vertrete allerdings die Ansicht, dass der AG hier fährlässig gehandelt hat, denn da schon eine Nadelstichverletzung vor meinem Unfall war,hätte er nach dem 1.Unfall unverzüglich Arbeitsschutzmaßnahmen einleiten müssen, was er nicht getan hat.Somit hätte er weitere Verletzungen verhindert oder zumindest wäre mir dann bekannt geworden, dass man nach einer NSV sofort zum Arzt muss.In diesem Fall wäre mir dann duch eine Impfung eine HBV Infektion erspart geblieben, da man noch nach bis zu 3 Tagen wenigstens gegen HBV geimpft werden kann.Hier entsteht ja ein rechtsfreier Raum, da braucht ja kein AG mehr Arbeitsschutz durchzuführen, die BG hält den AG dann den Rücken frei.

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#14
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
da braucht ja kein AG mehr Arbeitsschutz durchzuführen, die BG hält den AG dann den Rücken frei.


Doch, das sollte der Arbeitgeber unbedingt machen, wenn er sich nicht zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen aussetzen will.

Denn nicht jedem ist das Zivilrecht so egal wie Ihnen.

Außerdem: Jenachdem, was aufgrund fehlenden Arbeitsschutzes passiert, kommt durchaus eine Strafbarkeit wegen fahlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Tötung etc. in Betracht.

In Ihrem Fall sehe ich aber nach wie vor keine Strafbarkeit. Denn der Arbeitgeber ist nicht ursächlich für Ihre Verletzung (also den Nadelstich und die Infektion). Die Tatsache, dass nach einer Verletzung eine Infektion theoretisch hätte verhindert werden können, reicht nicht für eine Strafbarkeit.

Sollten Sie mal einen Unfall im Straßenverkehr (mit-)verschulden, werden Sie sicher dankbar sein, dass man ganz so leicht doch nicht vor den Strafrichter kommt.








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#15
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Guten Tag!
Ich wäre bei ordnungsgemäßen Arbeitsschutz belehrt worden, nach einer Nadelstichverletzung sofort zum Arzt zu gehen.Somit wäre mir mit Sicherheit eine HBV erspart geblieben, bei HIV wäre eine Impfung allerdings nicht noch möglich gewesen.Mir ist das Zivilrecht überhaupt nicht egal, nur bin ich der Meinung in so einem schweren Fall sollte nicht erst noch eine Schiedskommision tätig werden und dann vielleicht ein Gericht.Außerdem trage ich ja auch ein ganz erhebliches Kostenrisiko, da ich ohnehin schon finanziell schlecht stehe.Ich würde nichts lieber wollen, als das mein Arbeitgeber für den unterlassenen Arbeitsschutz bestraft werden würde und auch meine Kollegen sind dieser Meinung.
Dabei geht es mir nicht um Geld!Das Problem ist einfach einen Anwalt zu finden, denn ich glaube,das eine Zivilklage meine Möglichkeiten überschreitet und ich diese wohl nicht so gut hin bekommen würde, wie ein Anwalt.

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