Urkundenfälschung - Schreiben von der Sparkasse gefälscht

8. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Stienchen
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)
Urkundenfälschung - Schreiben von der Sparkasse gefälscht

Hi, habe folgende Probleme....

Habe ein Schreiben von der Sparkasse gefälscht (was sehr blöde von mir war), was nun aufflog, nun wurde mir eine Strafanzeige angedroht, wenn ich nicht bis zum 16.03.2007 meine Rückstanände bezahle, was kann ich tun?

Habe das Geld nicht, könnte eine Ratenzahlung vereinbaren.....

Bringt es etwas alles zuzugeben.....

Danke für hilfreiche Antworten.... :)




22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Das ist etwas vage...

Um was für ein Schreiben geht es? Was sollte bezweckt werden?

Zugeben der Dummheit ist meistens gut... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stienchen
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ging nur darum, das ich damit zeigen wollte das ich bei der Sparkasse einen Suchauftrag gestartet hatte um somit Zeitzuschinden, für die Rückzahlung (hatte auf das Geld von der Steuerrückzahlung gewartet)...

Also sollte ich zugeben, das es ein Fehler war und somit um Milde bitten, habe ein kleines Kind, was ich nicht allein lassen möchte...:)

Was kann mir im zweifelsfall passieren....
Habe wie gesagt ein kleines Kind, eine feste Arbeit und alles....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 458x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Mag sein, daß die 300,- Euro lächerlich waren (sehe ich auch als lächerlich an), aber wenn die Schuld des Täters feststeht, muß natürlich der komplette Schaden zivilrechtlich ersetzt werden. Es ist nicht etwa so, daß man das Geld behalten kann.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 458x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

tja, einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen.

Ich finde solche Dinge auch übel, aber das Strafrecht kann nicht die Rache für erfolgloses Zivilrecht sein.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Interessanter Link, vielen Dank ;)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 194x hilfreich)

Hi,

also ich persönlich würde einen netten Brief an den Gläubiger schicken und um Ratenzahlung bitten. Ein endschuldigender Satz; tut mir leid in meinem derzeitigen privatem Chaos hatte ich leider etwas verwechselt/oder übersehen ... bewirkt zumeist Verständnis. Wichtig natürlich; biete Raten an die du auch gewissenhaft erfüllst und ich bin sicher, es wird noch einmal gut gehen. Viel Glück Farnmausi

Ps. komme nicht nochmals auf so dumme Gedanken die dich ins Gefängnis bringen können

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Stienchen
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Pawel,

den Artikel bzw. Link, war von meiner Ehefrau, Sie wußte von dem allen nichts, Sie ging davon aus das alles seine richtigkeit hat und hatte deshalb nachgefragt.

Ich habe mich mit Ihrem Benutzernamen und Paßwort hier eingelogt um Infos zu erhalten, um somit Schadensbegrenzung zubegehen, nichts anderes.

Schönen Dank, das jetzt alle glauben, das Sie nur "Mist" baut und lügt....

:bang:

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 458x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Stienchen
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Schönen Dank fürs veräppeln, :???:

Ich finde es nicht gerade nett und fair was Ihr macht. Haltet euch für etwas besseres oder was? :kotz:

Und die Fragen waren ernst gemeint und Ihr antwortet so.

Klasse wie Erwachsen Ihr seit, man fragt um Hilfe und dann soetwas, klasse.

Was seit Ihr von Beruf? Besserwisser !!!!!!

Schönes Wochenende und uns werdet Ihr hier nie wieder hören bzw. lesen, denn das war unterhalb der Gürtellinie.

p.s. Meine Frau hatte in Rechtschreibung eine zwei auf dem Gymnasium.... :devil:

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Tja, die Besserwisser von juristen haben mit überzeugender Beweisführung schon manchen Angeklagten zum Verzweifeln gebracht... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 129x hilfreich)

Da klink ich mich jetzt auch mal schnell ein und werfe in den Raum, dass die beiden einen anderen Schreibstil und völlig andere Rechtschreibfehler haben.

Die Frau schreibt lassen zB mit 2 ss, der Mann schreibt es fälschlicherweise alles mit ß usw.

Also erstmal langsam mit solchen Unterstellungen. Im Erkennen von Schreibstilen bin ich übrigens ziemlich bewandert, deswegen hab ich mich jetzt mal eingemischt.

Grüße Zollerina

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 129x hilfreich)

Dass die Leute heutzutage nicht wissen wann man dass und wann man das verwendet ist mir längst klar, dadrauf geb ich schon gar nichts mehr.

Es ging doch hier darum dass ihr den Schreiber verdächtigt habt, dass er sich als Ehefrau und Ehemann ausgibt obwohl es nur einer war der vorm PC saß.

Meine Meinung ist, hier haben wirklich 2 Leute unter dem Namen Stienchen geschrieben.

Darauf wollte ich ja hinaus, völlig unabhängig von dem gefälschten Sparkassenbrief.

-----Es kann natürlich auch sein dass ich das jetzt missverstanden habe und die Verdächtigung falsch aufgefasst habe, dann ist mein beitrag natürlich sinnlos----

Grüße Zollerina (eine der wenigen im Umfeld der das Wort "dass" überhaupt jemals über den Weg gelaufen zu sein scheint ;) )

-- Editiert von Zollerina am 09.03.2007 17:44:16

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 458x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 129x hilfreich)

Was willst du?

Eines kannst du mir glauben, ich beherrsche die deutsche Sprache, nur ich habe noch anderes zu tun, als hier jeden Tippfehler zu korrigieren. Geht's schon los, gleich editiert!

Bzw. die Kommasetzung innerhalb eines Satzes, den ich anders angefangen habe, als ich ihn letztlich zu Ende geschrieben habe.

Setz dir einen Heiligenschein auf und triumphiere falls du mal einen Fehler findest. Den darfst du dann gerne behalten.

Meine Güte :rock:

-- Editiert von Zollerina am 09.03.2007 18:27:11

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 304.018 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.178 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.