Urkundenfälschung - Was erwartet nun diese Mitarbeiterin?

26. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Andre0304
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Urkundenfälschung - Was erwartet nun diese Mitarbeiterin?

Hallo,
ich führe einen kleinen Betrieb.
Im letzten Jahr wurde eine Mitarbeiterin krank. Während Ihrer Krankheit bekam ich Post von Ihrem Anwalt wo ich bezichtigt wurde Mobbing zu betreiben.
Es folgte ein Rechtsstreit den die Mitarbeiterin zu recht verloren hatte.
Vor der 1. Gerichtsverhandlung gingen Anzeigen bei div. Behörden ein mit Internem Betriebswissen.
Anfang November erhielten alle Beschäftigten (welche auch zeugen im Gerichtsverfahren waren) div. Pakete von Beate Uhse, Münzen, Sexpillen und Kleidung.
Alle Bestellungen bei den o.g. Firmen gingen schriftlich ein.
Nachdem wir dann einige Kopien von den schriftlichen Bestellungen erhielten (wurden von den Firmen geschickt) konnten wir anhand der Personalakte die Schrift der o.g. Mitarbeiterin identifizieren die Unterschriften des vermeidlichen Bestellers wurden aufs gradewohl erfunden!
Wir zeigten die Mitarbeiterin an wegen vers. Betrug und Urkundenfälschung! Dies ist noch in Arbeit!

Was erwartet nun diese Mitarbeiterin? Wahrscheinlich können wir Ihr nur eine Sache difinitiv zuweisen, da die anderen Bestellung ein anderes Schriftbild zeigen.

Danke Euch!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!Paragraphenreiter!
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 92x hilfreich)

Also zuerst einmal sollte sich ein Sachverständiger darum kümmern, ob es vom Schriftbild wirklich diese Mitarbeiterin war. Das wird das Gericht/die Staatsanwaltschaft auch beantragen.

Was genau diese Mitarbeiterin erwartet kann niemand genau sagen, es fehlen Informationen.
Vorbestraft? Welcher Schaden beim versuchten Betrug?

Das allgemeine Strafmaß ergibt sich aus §263 StGB und §267 StGB , hier sind beide Straftaten tateinheitlich zu behandeln.

Könnt entweder eine saftige Geldstrafe werden oder je nach dem Wert der bestellten Ware auch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Was anderes halte ich für unwahrscheinlich.

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-- Editiert am 26.12.2010 12:58

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andre0304
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Soweit ich weiss hat Sie keine Vorstrafen!

Danke für die Antwort!

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