Hallo, hoffe auf eine schnell Antwort und Danke schonmal.
Ich weis nicht ob ich hier richtig bin aber okay. Ich bin 15 Jahre alt und habe demnächst ein Verfahren also Gerichtstermin wegen Urkundenfälschung. Das besagt war so ich hab mir ein Schülerausweis gemacht und damit in ein Hotel eingecheckt alle Rechnungen bezahlt niemand geschädigt. Was erwartet mich an Strafe? Das ist meine erste Verhandlung es kommen noch zwei da ich ihm vergangenen Jahr Warenkreditbetrug begangen habe.
Vielen Dank MFG Passi
-- Editiert am 19.07.2009 00:51
Urkundenfälschung!
Mehr als ein paar soziale Arbeitsstunden sollten dabei nicht herauskommen (für die Urkundenfälschung).
Beim Warenkreditbetrug (der ja zu 99% auch wieder eine Urkundenfälschung im weiteren Sinne enthalten haben muß, da Du Dich dort ja auch als volljährig ausgeben mußtest, da ein Minderjähriger keine Ratengeschäfte/Kreditgeschäfte eingehen darf) kommt es darauf an, wie hoch der entstanden Schaden ist (also der Wert der Waren)
Also beim Warenkreditbetrug sind einfach auf leere Häuser Paket mit geklauten Kreditkarten bestellt worden. Habe das ca. im Wert von 1000 Euro das gemacht, darin ist behinhaltet eine Urkundenfälschung da ich die Pakete bei der Post abholen musste. Was kann mich da erwarten?
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
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Na holla, das steckt aber für 15 schon eine Menge kriminelle Engergie dahinter. Ich gehe mal davon aus, dass das jetzt Deine ersten Gerichtsverfahren sind, Du also noch nicht strafrechtlich vorbelastet bist.
Was den Warenkreditbetrug angeht, kann es evtl. auch Stunden geben (aber sicherlich im dreistelligen Bereich, also einiges über 100), oder auch Jugendarrest, z.B. 1-2 Wochenendarreste. Wenn es richtig dumm läuft, und der Richter schädliche Neigungen bei Dir sieht, ist auch eine Jugendstrafe (das sind dann min. 6 Monate) drin. Die würde allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden und erst fällig, wenn Du weiter Mist machst.
Schon klar, dass das eine zieml. weite Spanne dessen ist, was passieren kann, aber im Jugendrecht ist es auch immer sehr schwer vorherzusehen. Kommt auch drauf an wo das ganze regional stattfindet und darauf, ob in der Großstadt oder auf dem Land und letztendlich darauf, wie Du Dich vor Gericht gibst und wie Deine Zukunftsplanung ist. Wenn Du normal Schule usw. machst (vernünftig machst) ist das sicher ein Pluspunkt. Wenn Du nur rumhängst und nicht nur Schule gehst (ewig schwänzt) ist es ein Minuspunkt.
quote:
und der Richter schädliche Neigungen bei Dir sieht, ist auch eine Jugendstrafe (das sind dann min. 6 Monate)
Soweit alles sehr richtig, zu beachten ist aber das die schädlichen Neigungen zum Zeitpunkt der Tat als auch zum Zeitpunkt des Urteils vorliegen müssen um Jugendstrafe verhängen zu können.
Insgesamt hat Streetworker natürlich recht, aber ich würde hier schon mal auf zwei Freizeitarreste tippen.
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