Angenommen Perso A macht einen schlecht gefälschten Personalausweis gibt den Person B Person B wird von der Polizei kontrolliert und finden den gefälschten ausweis. welche strafen drohen person A und B.Ist es den auch Urkundenfälschung wenn nichts mit dem Ausweis gemacht wurde.
Urkundenfälschung - gefälschter Ausweis
31. März 2009
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Frage vom 31. März 2009 | 09:21
Von
Status: Beginner (143 Beiträge, 22x hilfreich)
Urkundenfälschung - gefälschter Ausweis
#1
Antwort vom 31. März 2009 | 10:18
Von
Status: Praktikant (950 Beiträge, 352x hilfreich)
> Ist es den auch Urkundenfälschung wenn nichts mit dem Ausweis gemacht wurde
Urkundenfälschung als Tatbestand verlangt, daß die Urkunde "zur Täuschung im Rechtsverkehr hergestellt" wurde.
Das ist dann, wenn es sich offenbar nicht um einen zu reinen Scherzzwecken hergestellten Phantasieausweis handelt, auch in deinem Beispiel schon gegeben.
Zum einen ist Herstellung schon ausreichend (Verwendung nicht erforderlich), zum anderen wird man auch nicht argumentieren können, die Fälschung sei nicht auch zur Verwendung im Rechtsverkehr vorgesehen gewesen.
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