Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB - Schriftliche äußerung

13. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
gangsta007
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB - Schriftliche äußerung

Hallo nehmen wir an Person x hat umsatzanzeigen/Kontoauszug gefälscht und wurde erwischt dabei.

Nehmen wir an folgendes wird ihm vorgeworfen:

Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB

... ... beschriebene Umsatzanzeige/Kontoauszug wurde für die Erlangung eines Kredites eingesetzt. Person wird vorgehalten dieses Dokument gefälscht zu haben. hiermit erhalte die Person x Gelegenheit zum Tatvorwurf zu äußern...

Was sollte die Person x nun antworten oder nichts tun ? Also es geht erstmal um die Antwort auf den ersten Brief vom Polizeipräsidium...

Die Person hat kein Geld für einen Anwalt und hat auch keine Vorstrafen...

Bitte um Hilfe in dem frei erfunden Fall..

Danke

-- Editiert von User am 13. März 2023 21:02

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109144 Beiträge, 38263x hilfreich)

Zitat (von gangsta007):
Was sollte die Person x nun antworten oder nichts tun ?

Kommt auf die uns unbekannten Details an.

Schade das der Fall nur erfunden ist, so werden wir diese Details nie erfahren ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1733 Beiträge, 1106x hilfreich)

Wie hoch ist denn der aufgenommene Kredit? Wie viel davon ist bereits zurückgezahlt? Wie schnell kann der Rest zurückgezahlt werden? Wofür wurde das Geld verwendet?

Was war an dem Kontoauszug gefälscht und wie ist das aufgeflogen?

Wie viele Kredite wurden insgesamt aufgenommen und in wie vielen Fällen wurde das (erfolglos) versucht?

Wenn man nur die völlig unzureichende Schilderung betrachtet, dann könnte es auch möglich sein, dass die Fälschung gar nicht als Urkundenfälschung strafbar ist. Es kommt jedoch (auch) eine ganze Reihe von anderen Straftaten in Betracht, insbesondere natürlich wegen betrugs.

Die zu erwartende Strafe ist vielleicht sowieso so hoch, dass der Beschuldigte sich zwingend von einem Anwalt verteidigen lassen muss.

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#3
 Von 
gangsta007
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die Rückmeldungen .

Wurde nur einmal genutzt die Fälschung , Kredit wurde nicht genehmigt , da sie automatisch bei der Bank selbst nach einen Kontoauszug gefragt haben .

Kredithöhe 15.000€ … aber habe nichts bekommen . Habe Kontoauszug und Gehaltsabrechnung waren gefälscht

Person x ist aktuell arbeitslos , kann die Person ein Anwalt gestellt bekommen , eine Antwort soll innerhalb 7 Tagen folgen . Heute ist der 7. Tag . Man kann sich auch nicht äußern. Was sollte man am besten jetzt machen

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36275 Beiträge, 13517x hilfreich)

Da hat man ja wirklich extrem zeitig hier um Rat nachgesucht.

Nein, wir haben keinen Fall der notwendigen Verteidigung. Man kann versuchen, über Beratungshilfe (beim Amtsgericht beantragen) einen Anwalt zu kontaktieren, der dann allerdings nur eine grobe Einschätzung gibt, nichts schreibt oder sonstwie aktiv wird.

Ich sehe hier noch ein Problem: nicht nur die Urkundenfälschung, wir könnten (tateinheitlich) noch einen versuchten Betrug vorliegen haben. Denn wenn man so bedürftig ist, wovon wollte man dann das Darlehen zurück zahlen?

wirdwerden

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#5
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1733 Beiträge, 1106x hilfreich)

Wir können solche Fälle hier nicht verlässlich bewerten und wir können auch keine Empfehlung für das weitere Vorgehen geben. Mal angenommen, Sie wären selbst in einer solchen Lage: Würden Sie sich dann, wenn es um so viel geht, auf den Rat von anonymen Usern aus dem Internet verlassen?

Das mit der Beratungshilfe ist einen Versuch wert, auch wenn es wohl nicht sehr weit führen wird. Beratungshilfe kann man in den meisten Bundesländern beim Amtsgericht beantragen, wenn man das Schreiben von der Polizei (?) und einen Nachweis zu seinem Einkommen/Vermögen mitbringt. Auf der Webseite des örtlichen Amtsgerichts findet man dazu oft weitere Informationen und Formulare. Vor dem Hintergrund der kurzen Frist sollte dann aber zunächst irgendeine Rückmeldung (zB Bitte um Fristverlängerung) an die Behörden erfolgen, damit diese zunächst noch abwarten.

Ob wirklich eine Urkundenfälschung vorliegt, ist meiner Meinung nach nicht ganz klar. Darüber entscheidet dann die Staatsanwaltschaft, welche die Akte von der Polizei erhalten wird und bisher vermutlich noch gar nichts von dem Fall weiß. Möglich ist es aber, dass das (auch) eine Urkundenfälschung war.

Viel naheliegender ist meiner Meinung nach aber der Gedanke an einen versuchten Betrugs (§ 263 StGB). Bei Kreditanträgen kommt hinzu, dass die Tat zugleich einen Kreditbetrug (§ 265b StGB) darstellen könnte und dieser Kreditbetrug trotz noch nicht ausgezahltem Geld vielleicht schon vollendet war, also nicht nur versucht wurde. Ich würde mal schauen, ob in dem Schreiben wirklich nur Urkundenfälschung oder nicht vielleicht doch "Urkundenfälschung u.a." steht.

Wurden die Kontoauszüge in Papierform oder digital eingereicht?

Die Kredithöhe von 15.000 ist natürlich ordentlich und das kann strafschärfend wirken. Bei einem bisher noch nie aufgefallenen Ersttäter, der bei der Tat schon 21 Jahre alt oder älter war, ist vermutlich dennoch davon auszugehen, dass er mit einem blauen Auge davonkommt. Es wäre wohl eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu erwarten. Das entspricht dem Geld, dass der Täter jeweils für drei Monate zur Verfügung hat. Bei einem Arbeitslosen (Arbeitslosengeld 1 oder Bürgergeld) entspricht die Strafe dann ungefähr dem Arbeitslosengeld für drei Monate. Die Strafe kann man in Raten abzahlen und vielleicht auch durch gemeinnützige Arbeit abarbeiten.

Wohnt der Täter alleine, bei einem Ehepartner oder bei den Eltern? Wer zahlt die Miete? Wie hoch ist das Arbeitslosengeld? Hat der Täter eine Schule und eine Berufsausbildung abgeschlossen? Warum ist er arbeitslos und wie lange schon?

Was sollte mit dem Geld getan werden? Ich wüste nicht, wozu ein Arbeitsloser auf einen Schlag so viel Geld benötigt. Wie sollte das Geld angesichts der Arbeitslosigkeit zurückgezahlt werden? Ist der Täter verschuldet?

Das genaue Motiv für die Tat kann auch strafschärfend wirken. Vor diesem Hintergrund sollte man als Beschuldigter genau darauf achten, was man den Behörden mitteilt (wenn man überhaupt Angaben machen möchte). Ähnliches gilt eigentlich auch schon für die Frage, ob man den Behörden unbedingt mitteilen möchte, dass man arbeitslos ist/war.

Vor einer Stellungnahme sollte man sich als Beschuldigter vielleicht ganz allgemein immer (auch) fragen: Kann ich aus der Situation vielleicht noch ganz straffrei herauskommen? Ist die Beweislage nicht sowieso eindeutig? Könnte ich es mit meiner Stellungnahme noch schlimmer machen? Würde es vielleicht für mich sprechen, wenn ich ein Geständnis ablege und ernsthafte Reue zum Ausdruck bringe? Will ich das Strafverfahren lieber irgendwie auf schriftlichem Wege erledigt haben oder will ich unbedingt in einer öffentlichen Hauptverhandlung vor Gericht meine "Unschuld" oder meinen sonstigen Standpunkt darlegen?

Diese Fragen kann man leider oft nur beantworten, wenn man (so wie ein Rechtsanwalt) die notwendigen Fachkenntnisse mitbringt und man den Fall in allen Einzelheiten kennt (was meistens nur auf den Beschuldigten nach Akteneinsicht zutrifft).

Nur einen Rat kann ich den Betroffenen in solchen Situationen am Ende geben:

So schnell wie möglich um Arbeit oder eine Berufsausbildung bemühen und dazu jede angebotene Gelegenheit nutzen. Das Jobcenter, die Agentur für Arbeit oder auch sonstige Beratungsstellen können dabei helfen. Wenn es ein Schuldenproblem gibt, dann so bald wie möglich einen Termin bei einer Schuldnerberatung vereinbaren.

0x Hilfreiche Antwort

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