Urkundenfälschung - hat mein Vater nun auch einen Brief bekommen zur Vorladung?

14. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
MissLilaGelb
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urkundenfälschung - hat mein Vater nun auch einen Brief bekommen zur Vorladung?

Schönen guten Abend,
erstmal, ein wunderbares Forum habt ihr hier. Hat mir und vielen Bekannten schon weiter geholfen. Nun aber zu meiner folgenden Situation.
Ich (16 Jahre) besuche derzeit die Berufs Schule und bin in einer Klasse für Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag ( bzw. ich erfülle dort meine Berufsschulpflicht).Letzteres ging ich nicht zur Schule und bekam durch das falsche Umfeld gefälschte Atteste die ich dankend annahm und abgab. Dies flog natürlich auf. ( Ja ich weiß, es hätte mir voher bewusst sein müssen).
Ich bekomme nächste Woche eine Teilkonferenz in der Schule, in der darüber gesprochen wird. Ich habe bisher nur gelesen, das ich höchstwahrscheinlich von der Schule fliege, wie es anscheinend bei allen anderen die aufgeflogen sind war. Meine erste Frage, kann die Schule mich verweisen, mit 16 Jahren, das ich dann ohne alles da stehe?
Nächster Punkt. Der Arzt erstattete Anzeige. Der Brief der Kriminalpolizei kam heute an mich gerichtet, zu einer Vorladung um eine Aussage abzugeben. Natürlich werde ich alles beichten und zugeben. Es bringt mir kein bisschen jetzt zulügen, den sie haben ja handsächliche beweise. Der Brief ging an mich. Dort stand auch nicht drin das ich mit einem Eltern teil erscheinen muss. Allerdings nun meine nächste Frage, ich wohne alleine mit meiner Mutter. Umgemeldet hat sie mich vor ca. 3-4 Monaten. Der Brief ging auch an die jetztige Adresse von mir und meiner Mutter.
Ist es möglich das mein Vater nun auch einen Brief bekommen hat zur Vorladung?
Denn bisher las ich überall, unter 18 Jahren muss ein Elternteil mit. Deswegen macht es mich stutzig das NUR ich und nicht meine Mama einen Brief bekam.

Angenommen, ich bin bei der Polizei, mache meine Aussage, gebe zu das ich es war. Natürlich bereue ich es mittlerweile, und soetwas wird zu 100% nie wieder vorkommen, es war dumm, womit muss ich rechnen? Wird es ein Verfahren geben, das ich somit vors Jugendgericht muss? Oder werde ich (so war es allerdings wegen etwas anderem bei einer Freundin) zum Bezirksamt geschickt um dort zuerfahren wo ich Sozialstunden leisten muss?
Denn Sozialstunden werden es mindestens ja werden.

Hoffentlich nimmt sich jemand die Zeit mir zuhelfen.
Dankeschön

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hpunkt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 131x hilfreich)

Zitat:
Meine erste Frage, kann die Schule mich verweisen, mit 16 Jahren, das ich dann ohne alles da stehe?


Natürlich. Es steht dir ja frei, deine Laufbahn an einer anderen Schule fortzusetzen.

Zitat:
Denn bisher las ich überall, unter 18 Jahren muss ein Elternteil mit.


Nein. Eltern dürfen bei Vernehmungen von Minderjährigen grundsätzlich anwesend sein, müssen aber nicht. Auch du musst der Vorladung keine Folge leisten.

Normalerweise werden aber die Erziehungsberechtigten bei polizeilichen Vorladungen von Minderjährigen direkt angeschrieben. Auch dein Vater könnte also von der Vorladung erfahren haben - allerdings unwahrscheinlich, wenn man schon deine Mutter vergessen hat.

-- Editiert am 14.05.2010 23:31

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#2
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 365x hilfreich)

Die Frage wäre auch erst einmal, um wie viele Fälle es sich hier eigentlich handelt. Dann kann man auch eher einschätzen, was für Konsequenzen auf Dich zukommen werden.

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"Gruß
Jens W.
Bewährungshelfer"

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#3
 Von 
MissLilaGelb
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau weiß ich das grade leider nicht, ich schätze 20-30 schulstunden die ich somit entschuldigt habe.
Danke schonmal für die Antworten.

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