Hallo!
Zur Sache:
Person XY hat Betrug
begangen und unter geschäftlichen Emails mein Name geschrieben.
Ich erhalte nun auch eine Anzeige. Was tun?
Urkundenfälschung in E-Mails?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Bitte präzisieren Sie Ihre Frage.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
Was kann ich tun, damit keine Anklage gegen mich erhoben wird, weil ich nie irgendwelche Emails geschrieben habe.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Im Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wird Ihnen die Möglichkeit gegeben sich umfassend zu den Vorwürfen zu äußern. Es besteht mithin die Möglichkeit Ihre Sicht der Dinge darzulegen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
Wie soll ich denn bitte nachweisen das ich diese Email nicht geschrieben habe? Ich habe heute Strafanzeige gegen Person XY gestellt wegen Urkundenfälschung. War das richtig?
Sie müssen gar nichts nachweisen. Vielmehr muß Ihnen die Staatsanwaltschaft die tat beweisen. Wenn Sie also die Tat abstreiten, wird sich zeigen, ob die Staatsanwaltschaft beweise beibringen kann oder nicht.
Weil ich es nicht war, sollte ich auch Strafanzeige stellen, so mein Rechtsanwalt. War das richtig?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten