Urkundenfälschung in E-Mails?

16. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
python27
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 7x hilfreich)
Urkundenfälschung in E-Mails?

Hallo!

Zur Sache:

Person XY hat Betrug begangen und unter geschäftlichen Emails mein Name geschrieben.

Ich erhalte nun auch eine Anzeige. Was tun?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Bitte präzisieren Sie Ihre Frage.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#2
 Von 
python27
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 7x hilfreich)

Was kann ich tun, damit keine Anklage gegen mich erhoben wird, weil ich nie irgendwelche Emails geschrieben habe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Im Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wird Ihnen die Möglichkeit gegeben sich umfassend zu den Vorwürfen zu äußern. Es besteht mithin die Möglichkeit Ihre Sicht der Dinge darzulegen.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
python27
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 7x hilfreich)

Wie soll ich denn bitte nachweisen das ich diese Email nicht geschrieben habe? Ich habe heute Strafanzeige gegen Person XY gestellt wegen Urkundenfälschung. War das richtig?

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Sie müssen gar nichts nachweisen. Vielmehr muß Ihnen die Staatsanwaltschaft die tat beweisen. Wenn Sie also die Tat abstreiten, wird sich zeigen, ob die Staatsanwaltschaft beweise beibringen kann oder nicht.

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#6
 Von 
python27
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 7x hilfreich)

Weil ich es nicht war, sollte ich auch Strafanzeige stellen, so mein Rechtsanwalt. War das richtig?

0x Hilfreiche Antwort

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