Urkundenfälschung - muss für eine Täuschung nicht eine Handlung vorliegen?

10. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
ardi5
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urkundenfälschung - muss für eine Täuschung nicht eine Handlung vorliegen?

Hallo!
Ich habe in der Bahn auf dem Ticket ausversehen, da mir mein Handy das falsche Datum angezeigt hat, den gestrigen Tag eingegeben. Als der Bahnkontrolleur sich das Ticket ansah wies er mich darauf hin. Ich entschuldigte mich, wies auf meinen Schusslichkeitsehler hin und änderte das Datum auf dem Ticket. Folge: Die Polizei wurde gerufen und die Bahn zeigt mich wegen Urkundenfälschung an!

Wenn ich diese Sache irgendjemandem erzähle kann es kaum einer fassen, wie bescheuert manche Menschen(Bahnbeamte) sein können...

Frage: Wie sieht die Rechtslage aus?

muss für eine Täuschung nich eine in dieser Absicht intentionale Handlung vorliegen?

Wäre sehr dankbar für Hilfe, da ich nicht vorhabe wie ein Lamm dazusitzen und zu warten bis es zum Prozess kommt, sondern so schnell wie möglich reagieren will bzw. der Bahn einen Breif schreiben.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49952 Beiträge, 17509x hilfreich)

Um welche Art von Ticket handelt es sich denn, bei dem man das Datum selbst eintragen muss?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 465x hilfreich)

> muss für eine Täuschung nich eine in dieser Absicht intentionale Handlung vorliegen?

Auch der nicht so ganz "untaugliche Versuch" kann in Täuschungsfällen den Tatbestand voll erfüllen.

Beispiel: Der "Schwarzfahrer", der zum Fahrtantritt zum Fahrer geht und sagt "so, ich fahre jetzt ohne Fahrschein".

Immerhin könnte es ja sein, daß du das so verfälschte Ticket nun als Beweismittel hättest verwenden wollen, ein korrektes Ticket zu besitzen.

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#3
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

Zitat:
:
Als der Bahnkontrolleur sich das Ticket ansah wies er mich darauf hin. Ich entschuldigte mich, wies auf meinen Schusslichkeitsehler hin und änderte das Datum auf dem Ticket. Folge: Die Polizei wurde gerufen und die Bahn zeigt mich wegen Urkundenfälschung an!


Was ist denn das für ein Ticket, auf dem man SELBST das Datum reinschreibt und ZUSÄTZLICH das Datum noch NACHTRÄGLICH ändern kann?

Flat-Rate-Ticket? :crazy:




-- Editiert von koppklatsch am 11.02.2009 22:21

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