liebes forum,
ich habe mal eine frage. ich habe als lehrerin an einer privaten schule unterrichtet -mitlerweile habe ich eine andere stelle angetreten-
die inhaber der schule setzen aber immer noch meinen namen auf die prüfungszeugnisse und unterschreiben mit meinem namen, als ich diese darauf ansprach hiess es, das wäre vollkommen ok, denn man würde ja i.a. unterschreiben -ich habe aber kein einverständniss gegeben- ist das schon urkundenfälschung? was kann ich dagegen tun?
über einen rat wäre ich sehr dankbar.
grüsse.
goldmarie
Urkundenfälschung oder nicht? Ich habe kein Einverständnis gegeben
9. März 2008
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Frage vom 9. März 2008 | 11:14
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 15x hilfreich)
Urkundenfälschung oder nicht? Ich habe kein Einverständnis gegeben
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#1
Antwort vom 9. März 2008 | 11:54
Von
Status: Philosoph (13743 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo goldmarie100,
unterschreiben darf man nur mit eigenem Namen. Im Auftrag bedeutet, dass ein anderer (mit seinem eigenen Namen) unterschreibt, weil er dazu ermächtigt wurde, z.B. ein Mitarbeiter. Diese Ermächtigung dürfte hier nicht gegeben worden sein.
Dass Du in der Urkunde erwähnt wirst, ist aber OK, schließlich warst Du dort Lehrerin und hast auch benotet, oder ?
Was Du tun kannst: Abmahnen und ggf. auf Unterlassung klagen. Anzeige wegen Urkundenfälschung ist auch möglich.
MfG Stefan
-- Editiert von reckoner am 09.03.2008 11:56:17
-- Editiert von reckoner am 09.03.2008 11:58:17
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