Urkundenfälschung oder nicht? Ich habe kein Einverständnis gegeben

9. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
goldmarie100
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 15x hilfreich)
Urkundenfälschung oder nicht? Ich habe kein Einverständnis gegeben

liebes forum,

ich habe mal eine frage. ich habe als lehrerin an einer privaten schule unterrichtet -mitlerweile habe ich eine andere stelle angetreten-

die inhaber der schule setzen aber immer noch meinen namen auf die prüfungszeugnisse und unterschreiben mit meinem namen, als ich diese darauf ansprach hiess es, das wäre vollkommen ok, denn man würde ja i.a. unterschreiben -ich habe aber kein einverständniss gegeben- ist das schon urkundenfälschung? was kann ich dagegen tun?

über einen rat wäre ich sehr dankbar.

grüsse.

goldmarie

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo goldmarie100,
unterschreiben darf man nur mit eigenem Namen. Im Auftrag bedeutet, dass ein anderer (mit seinem eigenen Namen) unterschreibt, weil er dazu ermächtigt wurde, z.B. ein Mitarbeiter. Diese Ermächtigung dürfte hier nicht gegeben worden sein.
Dass Du in der Urkunde erwähnt wirst, ist aber OK, schließlich warst Du dort Lehrerin und hast auch benotet, oder ?
Was Du tun kannst: Abmahnen und ggf. auf Unterlassung klagen. Anzeige wegen Urkundenfälschung ist auch möglich.
MfG Stefan


-- Editiert von reckoner am 09.03.2008 11:56:17

-- Editiert von reckoner am 09.03.2008 11:58:17

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen