Urkundenfälschung - selbst verlängertes Attest

4. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Arbeiter94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urkundenfälschung - selbst verlängertes Attest

Hallo zusammen,

meine Frau hat sich das Leben schwer gemacht...

Sie hat ein ärztliches Attest selbst verlängert, dies einfach durch überschreiben der vorherigen Daten, mit einem Kugelschreiber. Vorher wurde sie allerdings immer rechtmäßig vom Hausarzt Krankgeschrieben, was nun auf Grund der länge nicht mehr möglich war.
Jetzt bekam sie Post von ihrem Arbeitgeber, der eine Rechtfertigung vor Erstattung einer Anzeige möchte.

Beweggründe wieso sie so gehandelt hat, Mobbing am Arbeitsplatz und nicht einhalten des Mutterschutzgesetzes, in meinen Augen also eine Verzweiflungstat.

Sie ist immer gerne zur Arbeit gegangen bis es mit dem Mobben anfing, weil sie Schwanger wurde (derzeit auch noch ist). Hat immer Wille gezeigt trotz Ausplanung, versuche sie rauszumobben etc.

Die Anzeige wird definitiv erstattet, meine Frage was hat meine Frau zu erwarten?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Arbeiter94):
in meinen Augen also eine Verzweiflungstat.

Am erneuten aufsuchen des Artztes war sie wie genau gehindert?



Zitat (von Arbeiter94):
meine Frage was hat meine Frau zu erwarten?

Wenn sie ohne Vorstrafen ist, sollte es mit maximal einer Geldstrafe getan sein.
Der Arbeitgeber wird sie wohl fristlos kündigen.
Der Artzt könnte die weitere Behandlung ablehnen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Und sie muss bezahltes Geld (Lohnfortzahlung, evtl Krankengeld) zurückzahlen. Sie ist sozusagen ohne Grund der Arbeit ferngeblieben, dafür wird nichts gezahlt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Arbeiter94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Am erneuten aufsuchen des Artztes war sie wie genau gehindert?


Wie schon geschrieben, hätte der Arzt sie nicht länger Krankschreiben dürfen, deswegen ist sie nicht mehr hingegangen und hat es sich selbst verlängert.

Eine im Nachhinein betrachtet sehr dumme Aktion die sie auch bereut.

Zitat (von fb367463-2):
Und sie muss bezahltes Geld (Lohnfortzahlung, evtl Krankengeld) zurückzahlen. Sie ist sozusagen ohne Grund der Arbeit ferngeblieben, dafür wird nichts gezahlt.


Gelder für den Monat Dezember wurden noch nicht gezahlt, um diesen Monat handelt es sich.

-- Editiert von Arbeiter94 am 05.01.2018 00:44

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Arbeiter94):
Zitat (von Harry van Sell):
Am erneuten aufsuchen des Artztes war sie wie genau gehindert?


Wie schon geschrieben, hätte der Arzt sie nicht länger Krankschreiben dürfen, deswegen ist sie nicht mehr hingegangen und hat es sich selbst verlängert.

Der Arzt macht keine "Krankschreibung", er stellt eine "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" aus (kurz: AU). Die AU bescheinigt die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit und ist für maximal einen Monat möglich. Sie kann so oft wiederholt werden, wie der Arbeitnehmer eben nun mal arbeitsunfähig ist.
Es gibt aber eine Grenze, ab der die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet und die Krankenversicherung dann zahlt. Es gibt nur einen Grund, aus dem ein Arzt "nicht länger krankschreiben" kann - dann nämlich, wenn sein Patient nicht mehr arbeitsunfähig ist.
Wenn die Arbeitsunfähigkeit aber weiter besteht, dann kann der behandelnde Arzt sie bis zum Sankt Nimmerleinstag immer wieder neu bescheinigen. (Das macht irgendwann keinen Sinn mehr, wenn der Arbeitnehmer dann schließlich als erwerbsunfähig eingestuft wird, aber das ist eine andere Baustelle. Der Arzt untersucht und bescheinigt die AU. Nicht mehr, nicht weniger.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Doppelpost wegen Webserver-Fehler

-- Editiert von eh1960 am 05.01.2018 02:00

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.039 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen