Hallo zusammen,
meine Frau hat sich das Leben schwer gemacht...
Sie hat ein ärztliches Attest selbst verlängert, dies einfach durch überschreiben der vorherigen Daten, mit einem Kugelschreiber. Vorher wurde sie allerdings immer rechtmäßig vom Hausarzt Krankgeschrieben, was nun auf Grund der länge nicht mehr möglich war.
Jetzt bekam sie Post von ihrem Arbeitgeber, der eine Rechtfertigung vor Erstattung einer Anzeige möchte.
Beweggründe wieso sie so gehandelt hat, Mobbing am Arbeitsplatz und nicht einhalten des Mutterschutzgesetzes, in meinen Augen also eine Verzweiflungstat.
Sie ist immer gerne zur Arbeit gegangen bis es mit dem Mobben anfing, weil sie Schwanger wurde (derzeit auch noch ist). Hat immer Wille gezeigt trotz Ausplanung, versuche sie rauszumobben etc.
Die Anzeige wird definitiv erstattet, meine Frage was hat meine Frau zu erwarten?
Urkundenfälschung - selbst verlängertes Attest
4. Januar 2018
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Frage vom 4. Januar 2018 | 19:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urkundenfälschung - selbst verlängertes Attest
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#1
Antwort vom 4. Januar 2018 | 20:50
Von
Status: Unbeschreiblich (119635 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitatin meinen Augen also eine Verzweiflungstat. :
Am erneuten aufsuchen des Artztes war sie wie genau gehindert?
Zitatmeine Frage was hat meine Frau zu erwarten? :
Wenn sie ohne Vorstrafen ist, sollte es mit maximal einer Geldstrafe getan sein.
Der Arbeitgeber wird sie wohl fristlos kündigen.
Der Artzt könnte die weitere Behandlung ablehnen.
#2
Antwort vom 4. Januar 2018 | 21:46
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Und sie muss bezahltes Geld (Lohnfortzahlung, evtl Krankengeld) zurückzahlen. Sie ist sozusagen ohne Grund der Arbeit ferngeblieben, dafür wird nichts gezahlt.
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#3
Antwort vom 5. Januar 2018 | 00:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAm erneuten aufsuchen des Artztes war sie wie genau gehindert? :
Wie schon geschrieben, hätte der Arzt sie nicht länger Krankschreiben dürfen, deswegen ist sie nicht mehr hingegangen und hat es sich selbst verlängert.
Eine im Nachhinein betrachtet sehr dumme Aktion die sie auch bereut.
ZitatUnd sie muss bezahltes Geld (Lohnfortzahlung, evtl Krankengeld) zurückzahlen. Sie ist sozusagen ohne Grund der Arbeit ferngeblieben, dafür wird nichts gezahlt. :
Gelder für den Monat Dezember wurden noch nicht gezahlt, um diesen Monat handelt es sich.
-- Editiert von Arbeiter94 am 05.01.2018 00:44
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 5. Januar 2018 | 01:57
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
Zitat:ZitatAm erneuten aufsuchen des Artztes war sie wie genau gehindert? :
Wie schon geschrieben, hätte der Arzt sie nicht länger Krankschreiben dürfen, deswegen ist sie nicht mehr hingegangen und hat es sich selbst verlängert.
Der Arzt macht keine "Krankschreibung", er stellt eine "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" aus (kurz: AU). Die AU bescheinigt die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit und ist für maximal einen Monat möglich. Sie kann so oft wiederholt werden, wie der Arbeitnehmer eben nun mal arbeitsunfähig ist.
Es gibt aber eine Grenze, ab der die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet und die Krankenversicherung dann zahlt. Es gibt nur einen Grund, aus dem ein Arzt "nicht länger krankschreiben" kann - dann nämlich, wenn sein Patient nicht mehr arbeitsunfähig ist.
Wenn die Arbeitsunfähigkeit aber weiter besteht, dann kann der behandelnde Arzt sie bis zum Sankt Nimmerleinstag immer wieder neu bescheinigen. (Das macht irgendwann keinen Sinn mehr, wenn der Arbeitnehmer dann schließlich als erwerbsunfähig eingestuft wird, aber das ist eine andere Baustelle. Der Arzt untersucht und bescheinigt die AU. Nicht mehr, nicht weniger.)
#6
Antwort vom 5. Januar 2018 | 01:57
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
Doppelpost wegen Webserver-Fehler
-- Editiert von eh1960 am 05.01.2018 02:00
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