Hallo an Alle,
Also ich erzahle euch mach die storry,hoffe ihr könnt mir helfen.
und zwar
person A ist auf einer therapie 64er
er hat seine lockerung so weit das er allein in die schule raus darf.
da er an zwei tagen wo keine schule war rausgehen wollte sagte er zu person B
ob er in den stundenplan etwas dazu schreiben kann mehr unterricjts stunden damit person A es abgeben kann.
am nächsten tag kam person B mit dem dokument gefälschten stundenplan.
person A nahm es mit hat es aber NICHT vorgelegt bzw abgegeben.
einen tag später hat person B selbstanzeige gemacht worauf er erwähnte für person A einen stundenplan gefälscht zu haben urkundenfalschung
meine frage wenn man es niemanden abgibt sondern für sich behält ist es dann schon urkunden Fälschung oder nicht
bekommt person auch eine anzeige ?
Viele grüße
rick321
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Urkundenfälschung stundenplan
20. März 2014
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Frage vom 20. März 2014 | 16:09
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Urkundenfälschung stundenplan
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#1
Antwort vom 20. März 2014 | 16:20
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>sagte er zu person B <hr size=1 noshade>
Wer ist Person B? Der Milchmann? Ein Lehrer? Ein anderer Maßregelvollzügler?
quote:<hr size=1 noshade>einen tag später hat person B selbstanzeige gemacht <hr size=1 noshade>
Wo? Bei der Polizei?
quote:<hr size=1 noshade>meine frage wenn man es niemanden abgibt sondern für sich behält ist es dann schon urkunden Fälschung oder nicht <hr size=1 noshade>
Urkundenfälschung ist schon das Herstellen einer falschen Urkunde, wenn sie zur Täuschung im Rechtsverkehr verwendet werden soll . Das ist hier der Fall (Täter = Person B)
Person A hat sich der Schilderung nach der "Anstiftung" zur Urkundenfälschung strafbar gemacht [§ 26 StGB ]
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
#2
Antwort vom 20. März 2014 | 16:39
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Person A ist kein maßregelvollzügler sondern ein ehemaliger kumpel von person A
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#3
Antwort vom 20. März 2014 | 17:17
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Gut, also in jedem Fall niemand, der berechtigt gewesen wäre, solch eine Urkunde zu erstellen.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
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