Urkundenfälschung stundenplan

20. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Rick321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Urkundenfälschung stundenplan

Hallo an Alle,

Also ich erzahle euch mach die storry,hoffe ihr könnt mir helfen.

und zwar

person A ist auf einer therapie 64er
er hat seine lockerung so weit das er allein in die schule raus darf.

da er an zwei tagen wo keine schule war rausgehen wollte sagte er zu person B
ob er in den stundenplan etwas dazu schreiben kann mehr unterricjts stunden damit person A es abgeben kann.

am nächsten tag kam person B mit dem dokument gefälschten stundenplan.
person A nahm es mit hat es aber NICHT vorgelegt bzw abgegeben.

einen tag später hat person B selbstanzeige gemacht worauf er erwähnte für person A einen stundenplan gefälscht zu haben urkundenfalschung

meine frage wenn man es niemanden abgibt sondern für sich behält ist es dann schon urkunden Fälschung oder nicht

bekommt person auch eine anzeige ?

Viele grüße

rick321

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3 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>sagte er zu person B <hr size=1 noshade>


Wer ist Person B? Der Milchmann? Ein Lehrer? Ein anderer Maßregelvollzügler?

quote:<hr size=1 noshade>einen tag später hat person B selbstanzeige gemacht <hr size=1 noshade>


Wo? Bei der Polizei?

quote:<hr size=1 noshade>meine frage wenn man es niemanden abgibt sondern für sich behält ist es dann schon urkunden Fälschung oder nicht <hr size=1 noshade>


Urkundenfälschung ist schon das Herstellen einer falschen Urkunde, wenn sie zur Täuschung im Rechtsverkehr verwendet werden soll . Das ist hier der Fall (Täter = Person B)

Person A hat sich der Schilderung nach der "Anstiftung" zur Urkundenfälschung strafbar gemacht [§ 26 StGB ]



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
Rick321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Person A ist kein maßregelvollzügler sondern ein ehemaliger kumpel von person A

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Gut, also in jedem Fall niemand, der berechtigt gewesen wäre, solch eine Urkunde zu erstellen.

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