Hallo,
ein Freund wird von der getrennt lebenden Ehefrau der Urkundenfälschung und des Prozeßbetruges beschuldigt.
Muss die Staatsanwaltschaft dann immer ermittlen oder kann sie darauf verzichten?
Gruß
aqua
Hallo,
ein Freund wird von der getrennt lebenden Ehefrau der Urkundenfälschung und des Prozeßbetruges beschuldigt.
Muss die Staatsanwaltschaft dann immer ermittlen oder kann sie darauf verzichten?
Gruß
aqua
Wenn ein Anfangsverdacht besteht, muss die Staatsanwaltschaft auch ermitteln. Was hinterher bei raus kommt, das ist eine andere Sache.
wirdwerden
So ist es ... § 152 II StPO
.
Wenn die EX den Verdacht ansatzweise substantiert dargelegen kann, wird ermittelt.
Danke!
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.