Hallo
Und zwar geht es um meinen Sohn,er ist 16 Jahre alt, er hat aus Gründen die er immer noch nicht sagt Sachen im Internet bestellt,und überall ein falsches Geburtsdatum angegeben. Dann hat er die Sachen nicht bezahlt,und es wurden Schulden daraus,die er nach Einsicht am abzahlen ist.Nun kam aber von der Polizei eine Anzeige deswegen(es ist momentan nur eine Bestellung bekannt).was wird ihm blühen?
Er ist definitiv einsichtig!
Urkundenfälschung und Schulden
6. Mai 2019
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Frage vom 6. Mai 2019 | 17:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urkundenfälschung und Schulden
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#1
Antwort vom 6. Mai 2019 | 22:57
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Kommt drauf an wie viele Läden noch Anzeige erstatten, also um wie viele Fälle es am Ende geht, wie hoch der Gesamtschaden ist, und darauf inwieweit er bereits strafrechtlich vorbelastet ist. Wenn er noch nicht strafrechtlich vorbelastet ist, dürfte es bei Sozialstunden oder im schlechtesten Fall bei einem kurzen Jugendarrest (z. B. 2 Wochenenden) bleiben. Kommt wie gesagt auf die Anzahl der Fälle und die Schadenssummen an, über die wir hier am Ende des Tages sprechen.
#2
Antwort vom 7. Mai 2019 | 12:23
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
Zitat:Urkundenfälschung
... liegt hier gar nicht vor. Die gemeine Lüge stellt noch keine Urkundenfälschung dar, oder hat er manipulierte Ausweiskopien im Rechtsverkehr verwendet? (Wobei auch dann in der Regel UF verneint wird, da es sich bei Kopien um keine Urkunden handelt.)
Was strafrechtlich vorliegen *könnte*, wäre Betrug - wenn er also entweder bei Vertragsabschluß schon wußte, daß er die Schulden nicht würde bezahlen können (sogen. Eingehungsbetrug) oder wenn er deswegen vorsätzlich über seine Nichtvolljährigkeit getäuscht hat, um die Ware zu nutzen und dann später unter Berufung auf die schwebende Unwirksamkeit die Verträge anzufechten.
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#3
Antwort vom 7. Mai 2019 | 12:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Also insgesamt sind wir bei 300€ mit Inkasso Schulden.er hatt nur bei dem Geburtsdatum angegeben das er 18 ist mehr nicht
#4
Antwort vom 7. Mai 2019 | 14:14
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Zitat... liegt hier gar nicht vor. Die gemeine Lüge stellt noch keine Urkundenfälschung dar :
Um eine solche handelt es sich hier aber nicht, sondern um eine Identitätstäuschung. Die "Urkunde" (hier wahrscheinlich in Form von "Fälschung beweiserheblicher Daten") stammt nicht von dem Aussteller, der aus ihr hervorgeht:
Max Müller, geb. 01.01.2003
ist jemand anderes als
Max Müller, geb. 01.01.1993
Bei Bestellungen im Versandhandel stellt die Angabe eines falschen Geburtsdatums (zur Täuschung über Alter, oder Bonität) nach h.M. eine Urkundenfälschung dar. vgl. z.B. Prof. Dr. Jürgen Rath, Uni Heidelberg – StR BT III: Urkundsdelikte
Betrug liegt ebenfalls vor/nahe.
#5
Antwort vom 7. Mai 2019 | 14:15
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
ZitatAlso insgesamt sind wir bei 300€ mit Inkasso Schulden.er hatt nur bei dem Geburtsdatum angegeben das er 18 ist mehr nicht :
Naja, das ist ja noch überschaubar. Mehr als einige soziale Arbeitsstunden werden da nicht bei rumkommen.
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