Urkundenfälschung - was droht ihm?

3. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
EndlosTraurig321
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Urkundenfälschung - was droht ihm?

Hallo zusammen,
ich bin deutsche Staatsangehörige.
Mein Mann, Familiennachzug, befristeten Aufenthaltstitel, hat das Zertifikat B1 gekauft.
Ausländerbehörde hat das herausgefunden, er hat nun ein Verfahren am Hals.

Was könnten die Konsequenzen sein?
Wird er abgeschoben? Und darf er nie nach DE?
Zudem erwarten wir unser erstes Kind.

Er arbeitet hier und kann die Sprache an sich gut. War nur naiv, als er das gemacht hat.
Anwalt haben wir auch kontaktiert.

Hat jemand ähnliche Erfahrung?
Was kann hier passieren?
Bin am durchdrehen, wir hatten nie mit Straftaten zutun.

Ich bitte um Rückmeldungen.




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39107 Beiträge, 6433x hilfreich)

Zitat (von EndlosTraurig321):
Anwalt haben wir auch kontaktiert.
Der wird euch sagen können, wie es weiter geht.
Zitat (von EndlosTraurig321):
er hat nun ein Verfahren am Hals.
Was genau ist denn Inhalt/Vorwurf der ABH? Nur Urkundenfälschung?

Zitat (von EndlosTraurig321):
Wird er abgeschoben? Und darf er nie nach DE?
Das ist höchst unwahrscheinlich.

Evtl. muss er ein echtes B1-Zertifikat vorlegen, bevor der AT verlängert wird.
Evtl. muss er ein Bußgeld zahlen.
Evtl. wird das Verfahren unter Auflagen eingestellt.

-- Editiert von User am 3. Juli 2024 20:14

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
EndlosTraurig321
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was genau ist denn Inhalt/Vorwurf der ABH? Nur Urkundenfälschung?


Das steht Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung. Erschleichen eines Aufenthaltstitel.

Denkst du wirklich nicht, dass er abgeschoben wird?

Habe so Angst und drehe durch.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41088x hilfreich)

Zitat (von EndlosTraurig321):
Denkst du wirklich nicht, dass er abgeschoben wird?

Ein kleiner Hinweis:
Es darf hier fast jeder schreiben, Kompetenz ist kein Zulassungskriterium. Da bleibt nicht aus, das man Beträge liest, die mit einer Mischung aus Bauchgefühl, Hausfrauenforum der „Bäckerblume", mangelnder Vorstellungskraft, unverständlicher Ausblendung der Realität, völliger Unkenntnis der Rechtslage, … verfasst wurden.
Die Beiträge geben daher oft keinen Hinweis auf die Realität bzw. die tatsächliche Rechtslage, es ist mitunter sinnvoller, die sie einfach zu ignorieren oder zumindest mit Vorsicht zu betrachten, da sie bei befolgen in (massiven) Nachteilen enden könnten.



Zitat (von EndlosTraurig321):
Habe so Angst und drehe durch.

Dann sollte man ganz dringend versuchen herunter zu kommen. Zum einen um nicht irgendwas unüberlegtes zu tun, das am Ende kontraproduktiv ist. Zum anderen weil es gesundheitlich nicht so dolle ist und auch die Beziehung belastet.



Zitat (von EndlosTraurig321):
Das steht Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung. Erschleichen eines Aufenthaltstitel.

Also nicht gerade Kleinkram in seiner Situation.



Zitat (von EndlosTraurig321):
Anwalt haben wir auch kontaktiert.

Fachanwalt?



Zitat (von EndlosTraurig321):
Was kann hier passieren?

Von einer Einstellung (in diversen Varianten), über Geldstrafe bis hin zur Abschiebung.



Zitat (von EndlosTraurig321):
Hat jemand ähnliche Erfahrung?

Der Anwalt hoffentlich - der sollte auch in etwa grob einschätzen können, was ihm droht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49829 Beiträge, 17467x hilfreich)

Zitat (von EndlosTraurig321):
Wird er abgeschoben?

Davon ist auszugehen, da er nicht im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis ist.

Zitat (von EndlosTraurig321):
Er arbeitet hier und kann die Sprache an sich gut. War nur naiv, als er das gemacht hat.

Also ist mit weiteren Straftaten zu rechnen, wenn er so naiv ist.
Das Einhalten von Gesetzen erfolgt scheinbar nur optional.
Es ist wohl besser, wenn man Äußerungen gegenüber der Staatsanwaltschaft oder der Ausländerbehörde dem Anwalt überlässt.

Zitat (von EndlosTraurig321):
Hat jemand ähnliche Erfahrung?

VGH München, Beschluss v. 29.03.2021 – 10 B 18.943

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41781 Beiträge, 14608x hilfreich)

Ja, weiß Gott und Mensch, bei so viel Unbedarftheit und einem offensichtlich gestörtem Verhältnis zu unserem Rechtsstaatssystem sollte man jedwede Äußerung dem Fachmann überlassen. Die deutschen Behörden reagieren gerade in Fällen, in welchen die Karriere in Deutschland mit einer Straftat beginnt, doch völlig zu recht ziemlich angemufft. Wer will schon so Kriminelle auf Dauer hier haben?

Lasst den Fachmann schreiben/reden. Man sollte mit ihm auch bereden, ob es Sinn macht, freiwillig auszureisen, aus dem Heimatland heraus legal die Voraussetzungen für einen Aufenthalt hier zu schaffen und dann wieder einzureisen.

wirdwerden

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#6
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2010 Beiträge, 273x hilfreich)

Zitat (von EndlosTraurig321):
War nur naiv, als er das gemacht hat.


Und du konntest ihn nicht davon abhalten, eine gefälschte Urkunde vorzulegen?

Zitat (von EndlosTraurig321):
Das steht Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung. Erschleichen eines Aufenthaltstitel.


Klar, die Aufenthaltsgenehmigung beruht ja auf falschen Tatsachen und wird deshalb vermutlich nichtig sein.


-- Editiert von User am 4. Juli 2024 10:01

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12745 Beiträge, 4599x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat (von EndlosTraurig321):

Wird er abgeschoben?

Davon ist auszugehen, da er nicht im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis ist.

Davon gehe ich nicht aus, unter den genannten Voraussetzungen (Ehe mit einer deutschen Staatsangehörigen und der Schwangerschaft), stehen dem erstmal Art 6 GG und Art 8 MRK entgegen.
Ich möchte behaupten, dass eine Urkundenfälschung zur Erlangung eines Aufenthaltstitels, der ihm sowieso zustehen würde, nicht so schwer wiegt, dass die nationale oder öffentliche Sicherheit gefährdet ist.
Ihm währe demnach, bis zur Klärung der Angelegenheit, eine Duldung zu gewähren.
Zitat (von hh):
VGH München, Beschluss v. 29.03.2021 – 10 B 18.943

Vollkommen andere Grundvoraussetzungen.
Der Herr aus dem Urteil, war vor seiner Abschiebung nie mit einer deutschen Frau, sondern mit einer in Deutschland lebenden Ausländerin "verheiratet", wobei das Gericht die Ehe bereits anzweifelte und eine Scheinehe annahm. Die Ehe wurde später auch nicht mehr vollzogen.
Weiterer essentieller Unterschied, es gab in dem Fall kein(e) Kind(er).


-- Editiert von User am 4. Juli 2024 10:38

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18794 Beiträge, 10169x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Vollkommen andere Grundvoraussetzungen.

Das stimmt zwar.
Aber grundsätzlich rechtfertigt eine Straftat zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis eine Abschiebung allein aus generalpräventiven Gründen.
Es stellt sich "nur" die Frage, ob die Ehe mit einer deutschen Staatsbürgerin und das kommende Kind das Abschiebungsinteresse aufwiegen können.
Das wird in Bayern möglicherweise anders bewertet als in Berlin.

An der Sache sollte man nicht selbst "wursteln". Das gehört einem Anwalt überlassen.

Auf die Frage "Und du konntest ihn nicht davon abhalten, eine gefälschte Urkunde vorzulegen?" sollten Sie eine gute Antwort haben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39107 Beiträge, 6433x hilfreich)

Zitat (von EndlosTraurig321):
Denkst du wirklich nicht, dass er abgeschoben wird?
Ich habe geschrieben, dass ich es für höchst unwahrscheinlich halte. VOR einer Abschiebung käme erstmal noch jede Menge anderes. Auf mich und was ich denke, kommt es aber nicht an.
Zitat (von EndlosTraurig321):
Habe so Angst und drehe durch.
Da kann höchstens der Anwalt beruhigen/erklären oder ein Arzt helfen.
Fürs Durchdrehen sehe ich erst recht keinen Grund.

Zitat (von hh):
Davon ist auszugehen,
NÖ. So schnell geht das nicht.
Der beauftragte Anwalt kennt vermutlich das AufenthG und die dazugehörige VwVO und die Unterschiede der *Straftaten* besser als ich und wird dann auch den gesamten Sachverhalt erfahren.

Abschiebung ist das allerletzte Mittel, wenn Ausreisepflicht oder Ausweisung und/oder Rechtsmittel erfolglos sind. Davon ist hier nichts zu erkennen.

Es ist richtig, dass einem Ausländer auch die Aufenthaltserlaubnis versagt werden kann bzw. die befristete nicht verlängert wird. Dann befindet er sich nicht mehr legal in D.
Das führt noch lange nicht zur Abschiebung.
Auch dazu kann der Anwalt in Kürze erklären, was das bedeutet, was man rechtlich nun tun kann und sollte.

Man weiß doch hier nicht einmal, wo und wann der Mann das gefälschte Zertifikat vorgelegt hat.
Zur Einreise zwecks FZF genügt das Zertifikat A1.
Für die Beschäftigung in D wird idR das Zertifikat B1 gefordert.
Die Ehefrau hat bis jetzt gar nichts von dem gefälschten Zertifikat gewusst.
Die FZF-Visum erteilende dt. Botschaft im Herkunftsland hat nichts bemerkt.
Die ABH bei der ersten Erteilung des AT nach Einreise hat nichts bemerkt.

Also bitte--- nicht durchdrehen, Ruhe bewahren, den Mann und werdenden Vater nicht freiwillig/sofort selbst ausreisen lassen.
Anwaltsgespräch abwarten. Was denn sonst...

Zitat (von drkabo):
Aber grundsätzlich rechtfertigt eine Straftat zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis eine Abschiebung allein aus generalpräventiven Gründen.
NÖ. Bitte lies im AufenthG und den VwVO, wann Abschiebung gerechtfertigt ist.
Als würde man jeden Ausländer grds. aus generalpräventiven Gründen nach einer Straftat abschieben können---***. Das ist ganz einfach nirgends so, weder in Bayern noch in Sachsen noch in Bremen oder Berlin.

Zitat (von drkabo):
Abschiebungsinteresse
Darum geht es noch langelange nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
EndlosTraurig321
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
NÖ. Bitte lies im AufenthG und den VwVO, wann Abschiebung gerechtfertigt ist.
Als würde man jeden Ausländer grds. aus generalpräventiven Gründen nach einer Straftat abschieben können---***. Das ist ganz einfach nirgends so, weder in Bayern noch in Sachsen noch in Bremen oder Berlin.


Update:
Sein Aufenthaltstitel wurde jetzt wieder um ein Jahr verlängert.

Ich habe nur Angst, wie das, nach dem Jahr weiter geht.

Letztendlich hat er das nicht nötig gehabt, sein Aufenthalt wäre sowieso immer verlängert wurden. Es war total unnötig.
Zudem spricht er gut deutsch. Er hat sich von Menschen verleiten lassen. Zudem arbeitet er ja auch zu Teilzeit und kann kaum einen Kurs zu B1 besuchen.

Wie gesagt, ich hoffe, er kommt mit einer Geldbuße davon und sein Aufenthaltstitel wird immer weiter verlängert.

Er hat auch nie Straftaten oder ähnliches begangen. An sich ein braver Mensch, der nie Probleme haben wollte, und seine Naivität endlos bereut.

Besteht da die Chance, dass alles gut wird?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34258 Beiträge, 17732x hilfreich)

Man sollte mit ihm auch bereden, ob es Sinn macht, freiwillig auszureisen, aus dem Heimatland heraus legal die Voraussetzungen für einen Aufenthalt hier zu schaffen und dann wieder einzureisen. Während eines laufenden Strafverfahrens ausreisen? Keine gute Idee...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41088x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Und du konntest ihn nicht davon abhalten, eine gefälschte Urkunde vorzulegen?

Naja, wenn sie nicht gerade bei AstroTV arbeitet, dürften ihr wohl die hellseherischen Fähigkeiten fehlen, wenn er ihr vorher nichts davon erzählt.



Zitat (von EndlosTraurig321):
Besteht da die Chance, dass alles gut wird?

Wenn man da die Formel "alles gut" = "nicht abgeschoben" meint, ja die Chance besteht durchaus.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39107 Beiträge, 6433x hilfreich)

Zitat (von EndlosTraurig321):
Sein Aufenthaltstitel wurde jetzt wieder um ein Jahr verlängert.
Wie? Von gestern zu heute einfach so? Eine Zauberfee von der ABH hat Gutes getan? :augenroll:
Zitat (von EndlosTraurig321):
Ich habe nur Angst, wie das, nach dem Jahr weiter geht.
Wiederholung: Für Ängste aller Art sind Fachärzte zuständig. Ansonsten jetzt ein Anwalt.
Zitat (von EndlosTraurig321):
sein Aufenthalt wäre sowieso immer verlängert wurden.
Wie kommst du jetzt darauf?
Er hat für seinen Visums-Antrag zwecks FZF im Ausland ein falsches Zertifikat gekauft. Das ist und bleibt eine Straftat, egal, ob er gut gut oder schlecht deutsch spricht.
Zitat (von EndlosTraurig321):
Zudem arbeitet er ja auch zu Teilzeit und kann kaum einen Kurs zu B1 besuchen.
NÖ. Falsch. Falls das nachgeholt werden muss, gibt es auch Sprachkurse für Arbeitnehmer.
Zitat (von EndlosTraurig321):
Besteht da die Chance, dass alles gut wird?
Komische Frage. Es gibt noch andere Tücken in deutschen Gesetzen... nicht nur Ausländer kennen die oft nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2010 Beiträge, 273x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Naja, wenn sie nicht gerade bei AstroTV arbeitet, dürften ihr wohl die hellseherischen Fähigkeiten fehlen, wenn er ihr vorher nichts davon erzählt.


Ja, wenn...

Deshalb meine Frage, auf die die TE ja leider nicht geantwortet hat.

Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass in einer Ehe das Vertrauen vorhanden ist, solche Dinge nicht hinter dem Rücken des Partners zu machen...aber da mag ich mich irren.

BTW hat es im Eingangstext nicht so geklungen, als hätte sie von nix gewusst.

-- Editiert von User am 5. Juli 2024 18:51

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