Person A hat sich im internet einen "Schülerausweis"(Fun-ausweis) mit falschen daten bestellt. bei einer polizeilichen Kontrolle wird dieser entdeckt. person A hat vor der Kontrolle darauf hingewiesen, das ein unechter ausweis bei ihm ist. bei der polizeilichen aussage wurde von person A angegeben, das der ausweis nie zur täuschung des rechtsverkehr verwendet wurde. er war zum zeitpunkt der sicherstellung 17 jahre alt(08/2008). zum zeitpunkt der "herstellung" war er 16 jahre alt(mitte 2007). die anklage lautet "zur täuschung des rechtsverkehr eine unechte urkunde hergestellt zu haben". desweiteren wurden 0,8g amphetamine und 1,2g marihuana sichergestellt.
von wo bis wo reicht nun das strafmaß unter berücksichtigung der minderjährigkeit? person A hat eine vorstrafe wegen dem besitz von 1g marihuana im alter von 14.
wirkt sich der vollendete drogenentzug strafmildernd auf das urteil aus? was könnte noch strafmildernd sein?
grüsse ego
Urkundenfälschung - wirkt sich der vollendete drogenentzug strafmildernd auf das urteil aus?
3. Juni 2009
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Frage vom 3. Juni 2009 | 10:22
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 4x hilfreich)
Urkundenfälschung - wirkt sich der vollendete drogenentzug strafmildernd auf das urteil aus?
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#1
Antwort vom 3. Juni 2009 | 10:52
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
Es dürfte dem Täter schwer fallen, das Gericht davon zu überzeugen, dass er den ausweis nur zum Spaß bestellt hat und selbstverständlich nicht geplant hatte, ihn auch einzusetzen.
Insgesamt hat der Angeklagte wohl mit ein paar Sozialstunden zu rechnen. Nichts schlimmes also.
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