Urkundenfälschung - würde gerne erfahren mit was für einer Strafe ich rechnen muss?

20. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Betrüger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Urkundenfälschung - würde gerne erfahren mit was für einer Strafe ich rechnen muss?

Hallo,

habe leider eine Dummheit begangen, die ich nun bereue.
Habe das Datum vom Aufhebungsbescheid des Job Centers geändert bei einer Kopie, dass ich dann zur Kindergeldstelle meiner Mutter geschickt habe.
Durch Einsichtnahme des Originals bei der Kindergeldstelle kam nun die Fälschung zum Vorschein.
Bin noch nie straffälig geworden und würde gerne erfahren mit was für einer Strafe ich rechnen muss?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

verraten Sie uns doch mal Ihr Alter (wg. Jugendstrafrecht vs. Erwachsenenstrafrecht)!
Ins Gefängnis werden Sie wohl nicht müssen...

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Urkundenfälschung in Tateinheit mit versuchtem Betrug gibt bei einem Ersttäter wohl eine überschaubare Geldstrafe im Erwachsenenstrafrecht.

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#3
 Von 
Betrüger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin 23 Jahre alt und Student, falls es zu einer Geldstrafe mit viel müsste ich dann rechnen, einkünfte habe ich nur Bafög in höhe von monatlich 200€.

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Sind das wirklich Ihre gesamten Einkünfte ? Ich bezweifle, daß Sie von 200 Euro im Monet leben können, es sei denn, Sie wohnen zu Hause und bekommen Kost und Logis gestellt. Aber selbst das wäre ein anrechenbares Einkommen.

Die Höhe der Geldstrafe beträgt ein 30stel Ihres Monatseinkommens. Bei tatsächlich 200 Euro wäre die Tagessätzhöhe also etwa 7,- Euro. Bei Studenten sind aber eigentlich 15 bis 20 Euro normal.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

also Erwachsenenstrafrecht. 200 Euro Einkommen wird Ihnen keiner abnehmen. Dann wird halt freies Wohnen und Essen bei den Eltern angerechnet oder so. Im Übrigen wird Ihnen die exakte Höhe der Geldstrafe keiner sagen können.
Die Strafe kann auch in Raten gezahlt werden oder in gemeinnützige arbeit umgewandelt werden.

Gruß vom mümmel

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#6
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Ich glaube, justice meint hier nicht die Höhe der Geldstrafe, sondern die Höhe der Tagessätze.

(Bei bspw. 20 Tagessätzen wären Sie also bei einer Geldstrafe von ca. 200 Euro für die Annahme, dass ein Tagessatz mit 10 Euro veranschlagt wird.)

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Richtig, natürlich meinte ich die Höhe der einzelnen Tagessätze.

danke für den hinweis. ;)

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#8
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Es könnte auch noch zusätzulich zu einer Streichung des BaföG kommen, falls die Fälschung zur Erlangung/Weiterzahlung von BaföG verwandt wurde:

§ 58 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 60 Abs. 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch, jeweils auch in Verbindung mit § 47 Abs. 4, eine Angabe oder eine Änderungsmitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder eine Beweisurkunde nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt;

2. entgegen § 47 Abs. 2 oder 5 Nr. 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder eine Urkunde nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt oder nicht oder nicht rechtzeitig ausstellt;

2a. entgegen § 47 Abs. 3 das Amt für Ausbildungsförderung nicht oder nicht rechtzeitig unterrichtet oder

3. einer Rechtsverordnung nach § 18 Abs. 6 Nr. 2 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2500 Euro geahndet werden.

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#9
 Von 
Betrüger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin 23 Jahre alt und Student, falls es zu einer Geldstrafe mit viel müsste ich dann rechnen, einkünfte habe ich nur Bafög in höhe von monatlich 200€.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

@ Fragesteller:

Wieso wiederholen Sie Ihre Frage? Lesen Sie die Antworten! Wenn dann noch Fragen offen sind, dann stellen Sie die Frage etwas differenzierter. Denn ansonsten können die Leute hier nur das gleiche macen wie Sie: Copy und Paste....

Gruß Justice



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