Hallo, also erstmal möchte ich den Sachverhalt schildern.
Ich habe im vergangenen Sommer 2014 bis diesen Juli 2015 mehre Straftaten begangen. Es handelt sich "nur" um Betrug.
Im Januar 2015 wurden bereits 4 Anklagen verhandelt und dort würde ich zu einer Vorbewährung von erstmal 6 Monaten verurteilt. Als Auflagen hatte ich meinen Bewährungshelfer regelmäßig aufzusuchen, 30 Arbeitsstunden, Mind. 3 Sitzungen bei einer Schuldnerberatung und monatliche Schuldenregulierung von insgesamt 150€.
Ich habe nach nur kurzer Zeit all diese Auflagen missachtet, beziehungsweise erst gar nicht gemacht.
Auch nach kurzer Zeit habe ich neue Taten nach der selben Prozedur begangen. Also Wiederholungstaten.
Ich bin nun bei einer Gesamthöhe an Verursachten Schaden von 12500€
Es sind insgesamt 20 Fälle.
Am 13.04.2015 hätte ich meine 2. Verhandlung gehabt und bin nicht hin gegangen aus Angst. Aber auch weil mir irgendwann alles nur noch egal war und ich mir über keinerlei Konsequenzen Gedanken gemacht habe.
Daraufhin wurde ein Haftbefehl erlassen und ich kam am 25.06.2015 in die U-Haft.
Heute (12.08.2015) hatte ich dann auch nach 7 Wochen Haft meine Hauptverhandlung. Es sind auch alle Fälle verhandelt wurden und es gibt nichts mehr was kommen könnte.
Ich würde zu 2 Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hat keinen neuen Haftbefehl erlassen. Somit konnte ich erstmal wieder ins freie. Nun werden wir in Berufung gehen und der Fall wird neu vor dem Landgericht verhandelt in mind. 6 Monaten frühestens.
Diese Zeit möchte ich nutzen all meine Bewährungsauflagen aus dem Urteil vom Januar 15 nach zu kommen. Binnen einer Woche meine Arbeitsstunden absolvieren & so viel Geld wie es nur möglich sei ( monatlich mehr als die verordneten 150€ ) zurück zu zahlen. Und mich auch an alle anderen Auflagen halten.
So zu meiner Person und derzeitigen Lage. Ich war bei den Taten 18/19 Jahre alt. Die familiäre Situation war eigl. Immer perfekt. Wie man sich eine vernünftige Familie vorstellt. Meine Eltern gehen arbeiten, sind verheiratet und haben ein eigenes Haus.
Meinen Eltern habe ich immer eine heile Welt vorgespielt und nur angelogen. Also die wussten davon nichts. Hab bis heute auch noch alleine gewohnt. Bin jetzt aber wieder hier her gezogen und die Wohnung ist schon gekündigt.
Meine Eltern unterstützen mich in jeder Hinsicht & stehen voll und ganz hinter mir. Ich mache eine Ausbildung, Nebenjob auf 450€ Basis und überlege ob ich noch mein Abitur nebenbei in der Abendschule mache.
Jetzt die Frage, was würde mich in sofern erwarten ? Wir wollen natürlich auf eine Bewährungsstrafe hinaus statt Haft. Die positive Sozialprognose spielt da natürlich eine Rolle und die ist in so fern gegeben. Arbeit habe ich und bis dahin werde ich meine Auflagen auch nach gekommen sein. Und schon viel umgesetzt haben. Das wird da ja alles mit einspielen.
Nur trotzdem habe ich Riesen Angst vor einer Hsftstrafe. Diese 7 Wochen haben mich nun wachgerüttelt und ich bin mir im Klaren darüber was ich angerichtet habe. Möchte das jetzt alles wieder gut machen und nie wieder ein Gefängnis betreten. Das wünsche ich durch meine Erfahrung jetzt wirklich niemanden.
Ich hoffe mir kann jemand was dazu sagen..
Falls noch Fragen sind um mehr Verständnis zum Sachverhalt zu bekommen nur zu.
Liebe Grüße
Urteil 2 Jahre Haft - jetzt Berufung
13. August 2015
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Frage vom 13. August 2015 | 01:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urteil 2 Jahre Haft - jetzt Berufung
#1
Antwort vom 13. August 2015 | 01:50
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9556x hilfreich)
Zitat:Diese Zeit möchte ich nutzen all meine Bewährungsauflagen aus dem Urteil vom Januar 15 nach zu kommen.
Dabei ist erst mal die Frage zu klären, ob dieses Urteil rechtlich überhaupt noch Bestand hat, oder ob im 2ten Verfahren eine sog. Einheitsjugendstrafe nach § 31 JGG gebildet wurde. Wenn das der Fall ist, gibt es das erste Urteil rechtlich gesehen gar nicht mehr (also auch nicht dessen Auflagen), sondern nur das 2te Urteil. Das erste Urteil wäre in dem Fall im 2. Urteil mit aufgegangen.
Aber selbst wenn das so ist, macht es natürl. dennoch Sinn zumindest zur Schuldnerberatung zu gehen und Schadenswidergutmachung zu betreiben. Das geht ja auch, ohne das es diesbezügl. Auflagen gibt.
Für die Arbeitsstunden gäbe es jedoch keine Rechtsgrundlage mehr.
#2
Antwort vom 13. August 2015 | 02:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Also das Urteil vom Januar hat noch restlichen Bestand. Die Auflagen sind noch auferlegt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. August 2015 | 08:20
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9556x hilfreich)
Gut, wenn das tatsächlich der Fall ist (was rechtlich möglich, aber einigermaßen merkwürdig ist, in solch einem Fall) muß ja hinsichtlich dieses 1. Urteils spätestens im Juli (irgend)ein Beschluß nach § 61a JGG ergangen sein. Wie lautete der?
#4
Antwort vom 13. August 2015 | 11:21
Von
Status: Praktikant (867 Beiträge, 339x hilfreich)
Zitat:Ich würde zu 2 Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hat keinen neuen Haftbefehl erlassen. Somit konnte ich erstmal wieder ins freie. Nun werden wir in Berufung gehen und der Fall wird neu vor dem Landgericht verhandelt in mind. 6 Monaten frühestens.
bei Schilderung des bisherigen Verlaufes des Sachverhaltes sehe ich die Erfolgsaussichten einer Berufung als ehr gering an
eine positive Sozialprognose spielt natürlich eine Rolle aber eben nicht alleine
du machst eine Ausbildung
du hast einen 450€ Nebenjob
deine Eltern stehen hinter dir
alles schön und gut dennoch stehen dem gegenüber die dinge die bei der Strafzumessung negativ für dich bewertet werden.
das ist vor allem das du nach kurzer Zeit neue Taten nach der selben Vorgehensweise begangen hast mit einem Schaden von 12500€
eine einschlägige Vorstrafe wirkt schwerwiegend
vorallem wenn man wie Du kurz nach der Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe weiter macht wie bisher.
Schadenshöhe
Masse an Taten
hohe Rückfallgeschwindigkeit
Vorgehensweise
einschlägige Vorstrafe
Bewährungsauflagen ignorieren
unentschuldigtes Fernbleiben von der Hauptverhandlung
Auflagen aus Urteil 1 erst nach U Haft anfangen zu erfüllen
das alles spricht dafür das es nach meiner Erfahrung zu 80% für dich in den Knast geht da die Berufung wohl wenig aussicht auf erfolg haben wird
ich kenne die Akte nicht aber es tut mir leid für dich jedoch sehe ich die Chancen 80 zu 20 das du erneut in den Knast musst.
#5
Antwort vom 13. August 2015 | 13:37
Von
Status: Unbeschreiblich (34427 Beiträge, 17799x hilfreich)
du machst eine Ausbildung
du hast einen 450€ Nebenjob Wer weiß, ob das noch aktuell ist - schließlich hat er ja 7 Wochen gefehlt.
#6
Antwort vom 15. August 2015 | 15:29
Von
Status: Beginner (107 Beiträge, 44x hilfreich)
Sorry, das sieht nicht gut aus.....wenn Du die 2 Jahre erneut auf Bewährung bekommst hast Glück gehabt.
Und jetzt?
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