Urteil 35.§

10. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Wolle 123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Urteil 35.§

Die Rentenversicherung bearbeitet den Antrag gerade ich kann im März auf Langzeit und das hab ich auch der Staatsanwaltschaft am Telefon so gesagt aber die wollen eh ein immer was schlechtes wer entscheidet das mit dem Aufschub ich hoffe nicht die mir den Termin zugeschickt hat zum strafantritt

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Es bringt nichts, wenn Du Deine Beiträge quer übers Forum verteilst.

Schreib doch einfach hier weiter:

https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Urteil-mit-35-__f567149.html

Zitat (von Wolle 123):
wer entscheidet das mit dem Aufschub


Zunächst mal der/die zuständige Rechtspfleger(in) der Vollstreckungsabteilung bei der Staatsanwaltschaft. Wird dort abgelehnt, kann man noch "Antrag auf gerichtliche Entscheidung" stellen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wolle 123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke

0x Hilfreiche Antwort

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