Urteil erfahren

15. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
MariaNi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Urteil erfahren

Hallo. Wahrscheinlich wurde diese Frage so oder so ähnlich schon gestellt. Ich frage trotzdem:
Ich habe vor 2 Jahren jemanden wegen Beleidigung angezeigt. Heute war ich als Zeuge geladen, musste aber nicht aussagen, weil der Beschuldigte geständig gewesen ist. Wie erfahre ich jetzt ob und wie der Beschuldigte "bestraft " wurde?
Danke für eure Hilfe...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Sie hätten sich trotzdem in den Verhandlungssaal setzen können - dann hätten Sie es gleich erfahren. So müssen Sie halt schriftlich bei der Staatsanwaltschaft nach dem Verfahrensergebnis fragen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MariaNi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah ok...das wusste ich nicht. Ich dachte als Zeuge darf man nur während der Aussage im Saal anwesend sein.
Also einfach schriftlich ans Gericht (oder wohin?) die Anfrage nach dem Ergebnis?
Danke für die schnelle Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von MariaNi):
Ich dachte als Zeuge darf man nur während der Aussage im Saal anwesend sein


Nach der Aussage, oder nachdem man unvernommen entlassen wurde, darf man im Regelfall auch bleiben

Zitat (von MariaNi):
Also einfach schriftlich ans Gericht (oder wohin?)


Staatsanwaltschaft

Zitat (von MariaNi):
die Anfrage nach dem Ergebnis?


Ja

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MariaNi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke..dann werde ich das machen und beim nächsten mal weiß ich es dann besser und bleibe direkt im Saal.

0x Hilfreiche Antwort

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