Hallo. Wahrscheinlich wurde diese Frage so oder so ähnlich schon gestellt. Ich frage trotzdem:
Ich habe vor 2 Jahren jemanden wegen Beleidigung
angezeigt. Heute war ich als Zeuge geladen, musste aber nicht aussagen, weil der Beschuldigte geständig gewesen ist. Wie erfahre ich jetzt ob und wie der Beschuldigte "bestraft " wurde?
Danke für eure Hilfe...
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15. Juli 2020
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Frage vom 15. Juli 2020 | 17:09
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 15. Juli 2020 | 17:58
Von
Status: Unbeschreiblich (32811 Beiträge, 17245x hilfreich)
Sie hätten sich trotzdem in den Verhandlungssaal setzen können - dann hätten Sie es gleich erfahren. So müssen Sie halt schriftlich bei der Staatsanwaltschaft nach dem Verfahrensergebnis fragen...
#2
Antwort vom 15. Juli 2020 | 18:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ah ok...das wusste ich nicht. Ich dachte als Zeuge darf man nur während der Aussage im Saal anwesend sein.
Also einfach schriftlich ans Gericht (oder wohin?) die Anfrage nach dem Ergebnis?
Danke für die schnelle Antwort
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Juli 2020 | 20:23
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
ZitatIch dachte als Zeuge darf man nur während der Aussage im Saal anwesend sein :
Nach der Aussage, oder nachdem man unvernommen entlassen wurde, darf man im Regelfall auch bleiben
ZitatAlso einfach schriftlich ans Gericht (oder wohin?) :
Staatsanwaltschaft
Zitatdie Anfrage nach dem Ergebnis? :
Ja
#4
Antwort vom 15. Juli 2020 | 21:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke..dann werde ich das machen und beim nächsten mal weiß ich es dann besser und bleibe direkt im Saal.
Und jetzt?
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