Urteil nachträglich erfahren dem Jugendgericht

17. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Newplay123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Urteil nachträglich erfahren dem Jugendgericht

Hallo,

ich muss in einerWochen vor dem Jugendgericht als Zeuge aussagen.
Paar Personen hatten mir erzählt, dass Zeugen danach nicht das Urteil mitbekommen bzw sie es nicht erfahren.
Stimmt dies ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Stimmt dies ? Kommt drauf an - das Opfer einer Straftat, welches ja auch Zeuge ist, hat das Recht, das Urteil zu erfahren. Der Zeuge, der zufällig gesehen hat, wie A den B verprügelt, hat dieses Recht nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Kommt weiterhin drauf an, wie alt die Angeklagten sind, bzw. zur Tatzeit waren. Bei 18 bis 20-Jährigen wird auch noch vorm Jugendgericht verhandelt, die Sitzung ist aber öffentlich. Nur bei unter 18-jährigen ist sie es nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Bei unter 18-jährigen Angeklagten müssen die Zeugen nach der Aussage den Gerichtssaal verlassen.
Bei älteren Angeklagten dürfen Zeugen nach der Aussage als Zuschauer dableiben, wodurch man das Urteil mitbekommt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Newplay123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Stimmt dies ? Kommt drauf an - das Opfer einer Straftat, welches ja auch Zeuge ist, hat das Recht, das Urteil zu erfahren. Der Zeuge, der zufällig gesehen hat, wie A den B verprügelt, hat dieses Recht nicht.


Aber das Opfer / der Kläger darf den Zeugen das Urteil sagen, oder muss er es ihnen verschweigen?

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Ja, darf er...

0x Hilfreiche Antwort

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