Hallo,
ich muss in einerWochen vor dem Jugendgericht als Zeuge aussagen.
Paar Personen hatten mir erzählt, dass Zeugen danach nicht das Urteil mitbekommen bzw sie es nicht erfahren.
Stimmt dies ?
Urteil nachträglich erfahren dem Jugendgericht
17. April 2019
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Frage vom 17. April 2019 | 21:33
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Urteil nachträglich erfahren dem Jugendgericht
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#1
Antwort vom 17. April 2019 | 21:36
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Stimmt dies ? Kommt drauf an - das Opfer einer Straftat, welches ja auch Zeuge ist, hat das Recht, das Urteil zu erfahren. Der Zeuge, der zufällig gesehen hat, wie A den B verprügelt, hat dieses Recht nicht.
#2
Antwort vom 18. April 2019 | 00:11
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9518x hilfreich)
Kommt weiterhin drauf an, wie alt die Angeklagten sind, bzw. zur Tatzeit waren. Bei 18 bis 20-Jährigen wird auch noch vorm Jugendgericht verhandelt, die Sitzung ist aber öffentlich. Nur bei unter 18-jährigen ist sie es nicht.
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#3
Antwort vom 18. April 2019 | 00:58
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Bei unter 18-jährigen Angeklagten müssen die Zeugen nach der Aussage den Gerichtssaal verlassen.
Bei älteren Angeklagten dürfen Zeugen nach der Aussage als Zuschauer dableiben, wodurch man das Urteil mitbekommt.
#4
Antwort vom 19. April 2019 | 23:23
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatStimmt dies ? Kommt drauf an - das Opfer einer Straftat, welches ja auch Zeuge ist, hat das Recht, das Urteil zu erfahren. Der Zeuge, der zufällig gesehen hat, wie A den B verprügelt, hat dieses Recht nicht. :
Aber das Opfer / der Kläger darf den Zeugen das Urteil sagen, oder muss er es ihnen verschweigen?
#5
Antwort vom 20. April 2019 | 00:55
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9518x hilfreich)
Ja, darf er...
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