Urteil rechtsfehlerhaft ?

7. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Webster22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urteil rechtsfehlerhaft ?

Hallo,

mein Freund hat einen versuchten Betrug mittels Kreditkarte begangen. Hierzu hatt er vorgetäuscht die Karte wäre ihm gestohlen worden, tatsächlich hat er aber selbst Abhebungen vorgenommen (war zwar sein GEld). Dann ist er aber zur Polizei gegangen und hat die Tat geg. Unbekannt angezeigt.Schließlich hat er kurze Zeit später gestanden und kein Geld wurde jemals an ihn gezahlt.
Jetzt das Problem : Im ersten Prozeß hat das Gericht auf 180 Tagessätze (find ich extrem hoch als Ersttäter waren aber 6000Euro) wegen versuchten Betruges und vortäuschen einer Straftat entschieden.
Nun die knifflige Frage: Ist der Betrug nicht das Vortäuschen ??
Kann denn dann durch eine einzige Täuschungshandlung gleich zwei verschiedene STraftatbestände(Betrug und §145a) verwircklicht worden sein?

Im Gerichtsprotokoll steht das nicht, dafür aber im Urteil. Der Staatsanwalt diese Tat (§145 d )im Prozeß nicht erwähnt (steht zwar in der Anklageschrift) aber das Gericht hat es als strafschärfend gewertet. GEht das denn ? Ist das rechtsstaatlich?
Habe da doch meine Bedenken, denn das Vorgetäuschte war ja auch die rechtswidrige Tat (der Betrug) selbst nur eben von meinen Freund verwirklicht nicht von Dritter Seite.

Ist sicher nicht einfach, kann man darauf eine Wideraufnahme stützen?

Danke für eure Meinungen.


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"Wer länger lebt, ist kürzer tot."

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Auch ich finde die Strafe sehr happig, aber aufgrund des potentiellen Schadens vertretbar, vor allem dann wenn Vorstrafen vorhanden sind.

Rechtlich gesehen ist die Würdigung des von Ihnen dargestellten Sachverhaltes in ordnung.

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"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

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