Urteilssprechung. Freispruch aber Verurteilung wegen Beleidigung die nur der Kläger gehört hat.

26. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 79x hilfreich)
Urteilssprechung. Freispruch aber Verurteilung wegen Beleidigung die nur der Kläger gehört hat.

An das Forum,

ich möchte wie angekündigt das Ergebnis der Gerichtsverhandlung zu einem Auffahrunfall nachreichen.

Der Angeklagte hat nicht bemerkt, dass er einen vor Ihm an der Ampel stehenden PKW angetoucht hat. Das Geschah als er versuchte an dem Auto vorbeizufahren nachdem der PKW vor ihm an einer grünen Ampel nicht ausfuhr. Der Schaden wurde natürlich von der Versicherung bezahlt.


Angezeigt waren dementsprechend

Sachbeschädigung (da der Kläger dem Angeklagten ein absichtliches Auffahren unterstellt)
Nötigung. Durch vorheriges Hupen.
Drohung. Der Fahrer hat angegeben das der Unfallverursacher ausgestiegen ist und zu Ihm gesagt hat "Ich schlage Ihnen auf die Fresse, wenn sie nicht fahren."

Das Urteil
Freispruch wegen Sachbeschädigung. Das Gericht sieht in der Unfall keine Absicht.
Freispruch. Nötigung aufgrund des Hupens.
Verurteilung Drohung. Verurteilung

Das Gericht glaubt dem Geschädigten, das der Unfallverursacher zum Kläger folgenden Satz gesprochen hat: "Wenn Sie nicht weiterfahren dann schlage ich Ihnen, auf die Fresse."

Der Verursacher bestreitet den Satz und geht in Berufung. Er sagt, dass er diesen Satz nie gesprochen hat, Nachdem der Fahrer an der Ampel nicht weitergefahren ist, sei er zu seinem Auto gegangen war, um Ihn zu fragen, was los ist. Dabei fiel der Satz. Es wäre schön, wenn sie weiterfahren. Als sich der Geschädigte sich dann mit einer demonstrativen Geste wegdrehte sagte der Angeklagte den Satz "Meine Fresse". salopp, umgangssprachlich gesprochener Ausspruch der Verwunderung und Unglaubens.

Das Gericht glaubte dem Kläger, da es keinen Grund sah, dass er die Unwahrheit spricht. Er habe diesen Satzt vor Gericht klar und deutlich ausgesprochen und wiederholt. Das wäre nicht möglich wenn er nicht tatsächlich ausgesprochen worden ist. Ein Zeuge, der den Unfall beobachtet hat, gab im übrigen an nichts von den Aussagen gehört zu haben, obwohl der Angeklagte angeblich sehr laut gesprochen hat.

Macht es Sinl wegen dieses Urteils in Berufung zu gehen?
Reicht es aus das nur der Kläger diesen Ausspruch gehört haben will.
Der Richter sagte zur Urteilsbegründung, er sähe keinen Grund dem Kläger in dieser Sache nicht zu glauben.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Macht es Sinl wegen dieses Urteils in Berufung zu gehen? Keine Ahnung - keiner weiß, wie das Landgericht entscheiden wird. Außerdem wurde die Berufung doch angeblich schon eingelegt?
Reicht es aus das nur der Kläger diesen Ausspruch gehört haben will. Wie Sie gesehen haben, hat das dem Amtsgericht ausgereicht. Und das Landgericht kann das natürlich ebenfalls für ausreichend erachten....

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von auge1):
Reicht es aus das nur der Kläger diesen Ausspruch gehört haben will.
Diesem Richter offensichtlich schon. Dem nächstinstanzlichen vielleicht wieder nicht. Ich würde es wohl unter "Kosten"-/Nutzensicht betrachten

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#3
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 454x hilfreich)
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