Kann mir jemand sagen warum Haftbefehl abgelehnt wurde bei 7 Jahre Haftstrafe.
Urteilsspruch 7 Jahre Haft
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich nehme einmal an, dass Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dann hat der Verurteilte eine Woche Zeit Rechtsmittel einzulegen und solange über diese noch nicht abschließend entschieden ist, kommt es darauf an, ob ein vernünftiger Grund für die Anordnung von Untersuchungshaft besteht, sonst verbringt der Verurteilte diese Zeit eben in Freiheit. Das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang mit dem immer noch nicht abgeschlossenen Verfahren gegen El Motassadeq gerade entschieden, dass eine Anordnung von Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr gegen einen bislang in Freiheit befindlichen Verurteilten nur zulässig ist, wenn sich die Fluchtgefahr durch dieses Urteil wesentlich erhöht hat, das ist laut Karlsruhe nicht der Fall, wenn der Angeklagte mit einer Strafe in der verhängten Größenordnung rechnen konnte.
-- Editiert von danielB am 14.02.2006 05:44:22
trotzdem ist es bei 7 Jahren schon ungewöhnlich, keinen Haftbefehl zu erlassen.
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"justice"
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Vielen dank für die schnelle Antwort.
Die Frage kann im Grunde niemand beantworten. Es wird ja praktisch nichts mitgeteilt. Wir können uns natürlich eine passende Fallkonstellation basteln....
Nun denn, lieber "one", bitte weitere klärende Infos, d.h. Einzelheiten ("Butter bei die Fische")!
-- Editiert von thosim am 14.02.2006 17:21:37
Hallo,
für einen Haftbefehl müsste Flucht- oder Verdunklungsgefahr bestehen.
Generell gilt natürlich je höher die (zu erwartende) Strafe umso höher die Fluchtgefahr.
Letztlich ist es aber eine Frage des Einzelfalles.
Stefan
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