Urteilsspruch 7 Jahre Haft

14. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
one
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urteilsspruch 7 Jahre Haft

Kann mir jemand sagen warum Haftbefehl abgelehnt wurde bei 7 Jahre Haftstrafe.




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 413x hilfreich)

Ich nehme einmal an, dass Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dann hat der Verurteilte eine Woche Zeit Rechtsmittel einzulegen und solange über diese noch nicht abschließend entschieden ist, kommt es darauf an, ob ein vernünftiger Grund für die Anordnung von Untersuchungshaft besteht, sonst verbringt der Verurteilte diese Zeit eben in Freiheit. Das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang mit dem immer noch nicht abgeschlossenen Verfahren gegen El Motassadeq gerade entschieden, dass eine Anordnung von Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr gegen einen bislang in Freiheit befindlichen Verurteilten nur zulässig ist, wenn sich die Fluchtgefahr durch dieses Urteil wesentlich erhöht hat, das ist laut Karlsruhe nicht der Fall, wenn der Angeklagte mit einer Strafe in der verhängten Größenordnung rechnen konnte.

-- Editiert von danielB am 14.02.2006 05:44:22

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

trotzdem ist es bei 7 Jahren schon ungewöhnlich, keinen Haftbefehl zu erlassen.

-----------------
"justice"

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#3
 Von 
one
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die schnelle Antwort.

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Die Frage kann im Grunde niemand beantworten. Es wird ja praktisch nichts mitgeteilt. Wir können uns natürlich eine passende Fallkonstellation basteln....

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#5
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 386x hilfreich)

Nun denn, lieber "one", bitte weitere klärende Infos, d.h. Einzelheiten ("Butter bei die Fische")!

-- Editiert von thosim am 14.02.2006 17:21:37

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#6
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1302x hilfreich)

Hallo,

für einen Haftbefehl müsste Flucht- oder Verdunklungsgefahr bestehen.

Generell gilt natürlich je höher die (zu erwartende) Strafe umso höher die Fluchtgefahr.

Letztlich ist es aber eine Frage des Einzelfalles.

Stefan

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