Hallo ,
bei Frag einen Anwalt sucht eine Lehramtsstudentin oder -anwärterin
eine ANtwort auf die Frage, wie sich ein Strafbefehl über 25 TS wegen Ladendiebstahls auf ihre VErbeamtungschancen auswirkt.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Vorstrafe-und-Verbeamtung-__f199554.html
In der Antwort heißt es u.a.
"In das BZR wird jede Verurteilung ohnehin eingetragen, § 4 BZRG
. Auf das BZR hat jedoch u.a. nur die Staatsanwaltschaft ungehinderten Zugriff. Die Schulbehörde gehört dazu ausweislich des § 41 I bzrg nicht."
Die Antwort ist soweit richtig, aber: Stellt nicht das Kultusministerium Beamte ein und ist das Kultusministerum oberste Landesbehörde (§ 41 I Nr. 2 BZRG
)? Sprich: Wird der Dame nicht ein wenig zu viel Hoffnung gemacht??
-----------------
""
VErbeamtung und Ladendiebstahl..
6. Oktober 2012
Thema abonnieren
Frage vom 6. Oktober 2012 | 17:21
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 2x hilfreich)
VErbeamtung und Ladendiebstahl..
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Oktober 2012 | 17:40
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Ich sehe das ähnlich - vor einer Verbeamtung wird das BZR abgefragt, und mit Eintrag hat man da keine Chance. Als Angestellte/r kann man aber arbeiten.
-----------------
" "
#2
Antwort vom 7. Oktober 2012 | 17:46
Von
Status: Beginner (116 Beiträge, 108x hilfreich)
Stimme auch zu:)
..und die tatktische Idee, die der berantende RA auf die Nachfrage da äußert, ist noch gefährlicher. Wenn die Verurteilung nach der Verbeamtung erfolgt, dann kann das zur Entlassung aus dem Probeamtenverhältnis führen, und dann wirds auch nix mit dem Angestelltenverhältnis
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.229
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
15 Antworten
-
17 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten