VErbeamtung und Ladendiebstahl..

6. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Karen81
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
VErbeamtung und Ladendiebstahl..

Hallo ,

bei Frag einen Anwalt sucht eine Lehramtsstudentin oder -anwärterin

eine ANtwort auf die Frage, wie sich ein Strafbefehl über 25 TS wegen Ladendiebstahls auf ihre VErbeamtungschancen auswirkt.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Vorstrafe-und-Verbeamtung-__f199554.html

In der Antwort heißt es u.a.
"In das BZR wird jede Verurteilung ohnehin eingetragen, § 4 BZRG . Auf das BZR hat jedoch u.a. nur die Staatsanwaltschaft ungehinderten Zugriff. Die Schulbehörde gehört dazu ausweislich des § 41 I bzrg nicht."

Die Antwort ist soweit richtig, aber: Stellt nicht das Kultusministerium Beamte ein und ist das Kultusministerum oberste Landesbehörde (§ 41 I Nr. 2 BZRG )? Sprich: Wird der Dame nicht ein wenig zu viel Hoffnung gemacht??

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Ich sehe das ähnlich - vor einer Verbeamtung wird das BZR abgefragt, und mit Eintrag hat man da keine Chance. Als Angestellte/r kann man aber arbeiten.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.11.2017 17:02:55
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 108x hilfreich)

Stimme auch zu:)
..und die tatktische Idee, die der berantende RA auf die Nachfrage da äußert, ist noch gefährlicher. Wenn die Verurteilung nach der Verbeamtung erfolgt, dann kann das zur Entlassung aus dem Probeamtenverhältnis führen, und dann wirds auch nix mit dem Angestelltenverhältnis

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen