Hallo Community,
in Kanada kam jetzt vor kurzem paar interessante Berichte:
https://www.vice.com/en_us/article/9keaev/indigenous-women-in-canada-are-still-being-sterilized-without-their-consent
und
https://www.washingtonpost.com/opinions/2018/12/04/end-forced-sterilizations-indigenous-women-canada/
laut §6 VStGB:
Zitat:§ 6
Völkermord
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
1. ein Mitglied der Gruppe tötet,
2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Laut Wikipedia ist diese Straftat unabhängig von der Staatsbürgerschaft und Ort des Geschehens anklagbar. die Frage ist:
Kann man jetzt die Kanadische Regierung anzeigen bzw. warum hat der Bundesstaatsanwalt Herrn Trodeau nicht angeklagt oder Ermittlungen gestartet?