Vandalismus

26. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Dominiko
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vandalismus

Hallo,

von Freitag auf Samstag Abend bin ich mit zwei weiteren Freundin durch unsere Stadt gezogen. Auf unseren Weg gingen zwei Gartenzäune, 9 Seitenspiel diverser Autos, sowie 2 Roller zu Bruch. Außerdem versuchte mein Freund Fahrräder zu stehlen. Was mich betrifft, gehen die zwei Gartenzäune zum Teil auf mein Konto. Mein Freund hat dabei ordentlich mitgeholfen! Welche Strafe könnte mich evtl bei zwei beschädigten Gartenzäunen erwarten? Dazu muss ich sagen, ich hatte 1,8 Promille.

Was mich weiterhin interessieren würde: Wir waren zu dritt unterwegs. Allerdings, wurde das Mädchen von Anfang an direkt aus der Sache genommen und für unschuldig erklärt, noch bevor sie überhaupt vernommen worde. Wie kann es sein, dass die Polizei trotz des vielen Alkohols (auch bei dem Mädchen!) es direkt als unschuldig erklärt, und es aus der ganzen Sache heraus nimmt?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Das weiß ich auch nicht. Aber ich weiß, dass du solche Späße spätestens dann ganz anders beurteilst, wenn mal dein Zaun oder Auto dran glauben muss.

Beunruhigend: wenn du mit der Promillezahl noch laufen kannst, solltest du dir wirklich ernsthaft Gedanken über deinen Alk-Konsum machen. Normalerweise kann man dann nicht mehr geradeaus denken, geschweige denn laufen.

Das ist jetzt kein rechtlicher Rat sondern erst mal meine persönliche Meinung, da mir echt die Galle hochkocht, wenn ich mitkriege, dass manche Jugendliche einfach anderer Leute Eigentum kaputt machen und das auch noch spaßig finden.
Eine präzise Anwort wird dir hier so explizit auch niemand geben können, da wir a) nicht wissen, ob das der erste Vorfall dieser Art war b) wie alt du bist c) wer euch bei was erwischt hat. Vielleicht hat euch jemand beobachtet, nicht gesehen, dass das Mädchen auch was angestellt hat und dann der Polizei nur von euch beiden berichtet?

Gruß karamel

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#2
 Von 
Dominiko
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo karamel,

erstmal möchte ich mich für die schnelle Antwort bedanken.

Zu a) Es war der erste Vorfall und ich habe auch vor, dass es dabei bleibt.

Zu b) Ich bin im Mai 17 Jahre alt geworden.

Und zu c) Ich weiß nicht, wer uns bei was gesehen hat. Laut Polizei, waren sie nicht wegen Vandalismus hinter uns her. Ich nehme an, sie waren zufällig in der Nähe, haben die Schäden gesehen, und haben uns zufällig gefunden.

Grüße,

Dominiko

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#3
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

strafrechtlich wird dir wohl nicht viel passieren, aber wenigstens musst du den angerichteten Schaden bezahlen ... da kommt bestimmt einiges auf dich zu.

Da kannst du dann am eigenen Leib erfahren, wie lange man arbeiten muss um einen Gartenzaun oder ein Auto zu bezahlen.

m.

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#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Mein damaliger Freund wurde mit 17 erwischt, als er Antennen an Autos abknickte (damals gab es solche Antennen noch, wo das möglich war). Ob er den Schaden zahlen musste, weiß ich nicht mehr, nehme es aber an. Außerdem musste er 8 Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung ableisten. Das war auch alles. Viel zu wenig, um wirklich abzuschrecken.

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#5
 Von 
luccas123
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich glaube das liegt an dem Überschuss an Hormonen, die Jungendliche veranlasst so einen, entschuldigt, Blödsinn zu machen. Gerade wenn ein Mädchen dabei ist. Also mein Tipp, versuch mal dich anders abzureagieren und deinen Alkoholkonsum ein wenig einzuschränken. Ich weiß „ins eine Ohr rein, aus dem anderen wieder raus“, aber denk mal darüber nach wie du das nächste Mal anders reagieren könntest und Mädchen kann man auch auf andere Weise beeindrucken ;) Grüsse Luccas

Strafrechtlich, na ja, kommt nicht viel raus. Ich hoffe aber die Sache hat euch/dich einwenig abgeschreckt!

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#6
 Von 
Dominiko
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Hauptsächlich hat mein Kumpel randaliert. An den beiden Zäunen hatte ich _nur_ (mehr oder weniger) daran gerüttelt.

Es war der erste Vorfall, mein erster Vollrausch und ich bin absolut nicht stolz drauf. Mein Kollege hat bereits seine Schäden eingestanden. Die Schäden die wir zusammen angerichtet haben, teilen wir uns natürlich.

Dominiko

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#7
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo Dominiko,

schön, dass Sie Einsicht zeigen und wenn Sie die Schäden auch bezahlen ist es wieder in Ordnung. Strafrechtlich wird wenig passieren.

Ich war auch mal 17, meine Kumpels und ich haben auch gesoffen und auch manchen Sch....angestellt ( etwa so ähnlich wie bei Ihnen )

LERNEN SIE DAHER AUS DIESER GESCHICHTE und den Vorfällen.
Denkemal, es war heilsam für Sie.
Respekt übrigens, dass Sie sich hier äußern.

In der Hoffnung, dass Sie die Schäden bezahlen verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
nwg100

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#8
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)

Ich denke mal 40 Arbeitsstunden für die gemeinschaftliche Sachbeschädigung, da es sich für mich nicht zwangsläufig um eine Tat im strafprozessualen Sinne nach § 264 StPO handelt und auch nicht um ein Dauerdelikt. Könnte aber unter naher Betrachtung des Einzelfalls anders gesehen werden.
Sollte noch ein gemeinsch. versuchter Diebstahl hinzukommen, dann wirds teurer.
Alkohol ist insofern unerheblich, bis ein Gutachter sagt, das Sie deswegen schuldunfähig waren.

Die zivilrechtliche Seite der Wiedergutmachung ist vom strafrechtlich relevanten unabhängig.

Rein persönlich schließe ich mich Frollein karamel an und deswegen gebe ich auch keine Tips, wie man die Strafe mindern kann.
Da sollten Sie von sich aus alleine drauf kommen.

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#9
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Freut mich, Domeniko, dass du unsere Kommentare schon ernst nimmst. Mist haben wir alle mal gebaut in dem Alter. Wenn man draus lernt, war es wenigstens für etwas gut. Und eins kann ich dir sagen: Mit Mädels, die von so was beeindruckt sind, will Mann doch nicht wirklich zusammensein, oder?

Gruß, das Frollein karamel

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#10
 Von 
Dominiko
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie war nicht gerade davon beeindruckt. War wohl eher der Alkohol daran Schuld. Das Mädl kann mir gestohlen bleiben :-).

Dann bedanke ich mich jetzt herzlich für die vielen nützlichen Kommentare. Jetzt kann ich mir in etwa ausmalen, was auf mich zu kommt.

Dominiko

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Marek_79
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Mir ist etwas ähnliches passiert wie Dominiko. War zusammen mit einem Freund sehr alkoholisiert nach Hause unterwegs, dabei kam uns auch diese total blöde Idee Spiegel abzutretten. Die Strafe folgte prompt, wir wurden einiges später von den zwei Autos vom der Polizei aufgesammelt.
Kann mir jemand sagen, welche Konsequenzen das hat?! Wie stark ändert sich die Straflage, wenn man volljährig ist?!

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#12
 Von 
Angel1975
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute
ich bin Opfer von Vandalismus geworden und ich fand das überhaupt nicht witzig mein EX 32 Jahre hat mein Auto völlig zerschrotet Reifen Zerstochen Alle scheiben eingschlagen er wurde noch bei erwischt.nur wenn ich hier höre welche Strafe hier auf solche Arschlöcher Sorry wartet dann kriege ich das Kotzen.Wobei ich hoffe das der richtig ein dranbekommt denn der Schaden belief sich auf 3970 euro.Und das ist echt nicht witzig und obendrein hab ich wegen der ******* mein Job verloren weil mein Chef kein Verständnis hatte das ich nicht pünktlich zur Arbeit kam.denn ohne Auto war ich aufgeschmissen.

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#13
 Von 
Rechtsanwalt Sebastian Stark
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 6x hilfreich)

Guten Tag,

zunächst einmal will ich klar dass ich es sehr gut finde, dass Sie Einsicht und Verantwortung bzgl. der Schäden zeigen.

Was eine Strafminderung ergeben könnte: frühes Geständnis (bei polizeilicher Vernehmung), Einsicht zeigen (so wie Sie das hier machen) und versuchen Sie Kontakt mit den Geschädigten aufzunehmen, entschuldigen Sie sich dort und versuchen Sie schon vorab eine Möglichkeit mit diesen zu finden, wie die Schäden reguliert werden können.

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"Rechtsanwaltskanzlei Stark
Hindenburgstr.15
78467 Konstanz
Tel.: 07531 / 36 22 173
Fax.: 07531 / 36 22 174
www.stark-kanzlei.de"

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#14
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Der Rat dürfte 4 Jahre nach der Fragestellung wohl etwas spät kommen. :)

Wieso der User Angel1975 meint, einen derartigen uralt-Thread hervorzukramen, wird vermutlich sein Geheimnis bleiben.



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
ich bin Opfer von Vandalismus geworden


Das kann ich bezeugen. Offenbar hat jemand sämtliche Satzzeichen deines Postings vandalisiert und nur noch unleserlichen Brei zurückgelassen. Schlimm, sowas.

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