Verbeamtung Ladendiebstahl - Muss ich warten bis der Eintrag gelöscht ist?

27. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
Sphinx
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Verbeamtung Ladendiebstahl - Muss ich warten bis der Eintrag gelöscht ist?

Hallo, ich weiß gar nicht, ob ich hier im richtigen Forum bin. Habe während meines Referendariats einen Ladendiebstahl begangen und bin zu einer Strafe unter 90 Tagessätzen verurteilt worden. Ich weiß, dass das im BZR steht. Aber welche Auswirkungen hat das auf eine mögliche Verbeamtung? Muss ich damit warten, bis der Eintrag gelöscht ist? Und kann ich - falls ja - in der Zwischenzeit als Lehrer im Angestelltenverhältnis arbeiten? Wäre dankbar für schnelle Hilfe, da ich eine Festanstellung in Aussicht habe.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Katinka1948
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)

Unter 90 Tagen wird nix im Zentralregister eingetragen. Unter Vorbehalt sage ich Dir: auch ein sauberes Führungszeugnis. Warte die Antworten von Juristen hier ab, Katinka

-----------------
"Reno-Katinka "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

soweit ich mich erinnere, haben wir eine ähnliche Problematik bereits in der Rubrik Strafrecht erörtert.

(1) Eintragung im BZR

Bezüglich einer Strafe von unter 90 Tagessätzen wird eine Eintragung ins Bundeszentralregister vorgenommen. Nicht dagegen im persönlichen Führungszeugnis, soweit keine weiteren Einträge dort vorhanden sind.

(2) Verbeamtung

Selbstverständlich wird es sich negativ bei einer Bewerbung / Verbeamtung auswirken, wenn man Einträge in den Führungszeugnissen aufweist. Dieses hat jedoch keinen totalen Ausschluss zur Folge. Somit müssen Sie nicht warten, bis der Eintrag wieder gelöscht wird. Dieses dauert i.d.R. auch 10 Jahre. Für eine Bewerbung gilt das bereits gesagte, soweit man Einblick in Ihre Führungszeugnisse verlangt.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

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