Verbeamtung gefährdet wegen Nötigung im Straßenverkehr?

2. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Quiutitur
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verbeamtung gefährdet wegen Nötigung im Straßenverkehr?

Hallo, ich habe Angst, wegen Nötigung im Straßenverkehr angezeigt zu werden. Der Fall, um den es geht, ist folgender:


Als ich an einer überfüllten Kreuzung links abgebogen bin und dabei aus Sicherheitsgründen (-ich bin zugegeben ein unsicherer und daher langsamer Autofahrer-) langsam gefahren bin, hat der Autofahrer hinter mir gehubt, was mich noch mehr verunsichert hat. Die Folge war, dass ich sehr langsam abgebogen bin - Hupen verunsichert mich nunmal -. Währenddessen ist der Fahrer hinter mir schon ziemlich nah an meinem Wagen dran gewesen. Auch aus Wut darüber, bin ich beim gerade aus fahren einfach ein paar Meter langsam weiter gefahren. Dann hat er überholt und währenddessen erneut gehubt. Woraufhin ich zurück gehubt habe und auch etwas beschleunigt habe. Er war aber so schnell, dass er schon längst mich überholt hat. Vor lauter Wut bin ich dann an der nächsten roten Ampel ausgestiegen, wo er vor mir stand, und habe ihm gesagt, dass das Nötigung gewesen wäre und ich ihn anzeigen wolle. Ich bin dann zurückgegangen und weiter gefahren. Er ist mir dann gefolgt und hat mein Nummernschild fotografiert. Ich werde ihn nicht anzeigen, weil es mir im Nachhinein zu blöd ist. Jetzt habe ich aber Angst, dass er mich anzeigen wird. Er könnte ja sagen, ich hätte ihn genötigt, langsam zu fahren. Ich habe einen Beifahrer als Zeuge und er auch. Wie würdet ihr die Situation beurteilen? Für was kann ich belangt werden und für was er und mit welcher Strafe habe ich zu rechnen?


Ich bin in vermutlich 4 Jahren mit Studium und Referendariat (komme aus NRW) fertig.
Was meint ihr, wie wahrscheinlich eine tatsächliche Verurteilung ist? .... und vor allem: würde das meine Verbeamtung als Gymnasiallehrer gefährden? Und noch was .... wie lange dauert es, bis ich was bekomme (ist jetzt 2 Tage her)? Und wie würde das dann ablaufen? Ich mach mich schon total verrückt, dass ich meine Zukunft mir zerstört haben könnte....!!


-- Editiert von Moderator am 02.04.2017 15:44

-- Thema wurde verschoben am 02.04.2017 15:44

-- Editiert von Moderator am 04.04.2017 22:02

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32902 Beiträge, 17273x hilfreich)

Und noch was .... wie lange dauert es, bis ich was bekomme (ist jetzt 2 Tage her)? Wochen, Monate - die Polizei hat schließlich noch mehr zu tun.
Und wie würde das dann ablaufen? Ich glaube nicht, daß Ihnen irgendjemand hier sämtliche denkbaren Varianten eines Strafverfahrens erläutern möchte. Am Anfang steht stets der Anhörungsbogen oder die Vorladung und an der Stelle wäre es dann wohl sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten.
würde das meine Verbeamtung als Gymnasiallehrer gefährden? Na sicher - deswegen der Rat zum Anwalt. Allerdings wäre die Verbeamtung nicht ewig unmöglich, sondern halt für die 5 Jahre, die eine mögliche Verurteilung im Bundeszentralregister steht. Bis dahin könnte man ja als Angestellter arbeiten...

-- Editiert von muemmel am 02.04.2017 15:45

-- Editiert von muemmel am 02.04.2017 16:06

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von Quiutitur):
Ich werde ihn nicht anzeigen, weil es mir im Nachhinein zu blöd ist.

Sollte man noch mal überdenken.
Es hält sich ja das Gerücht das derjeinige der zuerst anzeigt, beiso Geschischten besser da stehen soll...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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